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Drucksache - VI-0016
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 31.10.2006 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. Pankow
von Berlin Vorlage zur
Kenntnisnahme
für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.:
Festlegung der Beauftragten
für den Haushalt Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß
§ 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27.10.2006 Folgendes
beschlossen: 1. Die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt gemäß §
9 LHO werden entsprechend der Geschäftsverteilung
für das Bezirksamt Pankow gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. VI-02/2006 vom
27.10.2006 von den Bezirksamtsmitgliedern jeweils für ihren Verwaltungszweig
wahr genommen. Für
die Vertretung der Beauftragten für den Haushalt gilt die Vertretungsregelung
der Bezirksamtsmitglieder untereinander. Geschäftsbereich Beauftragter für den Haushalt Vertreter/in Kapitel
0 BVV Bezirksverordnetenvorsteher Stellv. Vorsteher 3100 Bezirksverordneten- Hr. Burkhard Kleinert Hr. Manfred Schülke versammlung (Der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung ist
kraft Amtes Beauftragter für den Haushalt für den Epl.
31). 1 FPU Bezirksbürgermeister Stellv. BzBm‘in 33 00 Finanzen, Hr. Matthias Köhne Fr. Almuth
Nehring-Venus 33 01 Personal
und 33
02 Umwelt 33
03 33
04 33
05 33
10 33 81 33
90 47
10 47
20 47
23 59
50 2 KultWiStadt Bezirksstadträtin BzBm 33 20 Kultur,
Wirtschaft Fr. Almuth Nehring-Venus Hr. Köhne 37 10 und
Stadtentwicklung 37 11 37
12 37
20 37
21 37
23 43
20 46
10 46
20 46
30 3 Ord Bezirksstadtrat BzStR 33
30 Öffentliche
Ordnung Hr. Kirchner BüWo 35
20 Hr.
Federlein 41 20 42
12 43
10 43
30 4 GesSozSchul Bezirksstadträtin BzStR‘in 33 40 Gesundheit,
Fr. Lioba
Zürn-Kasztantowicz JugImm 37 30 Soziales,
Schule Fr.
Keil 37
31 und
Sport 37
32 37
33 37
34 37
35 37
36 37
50 39
10 39
11 39
12 39
31 39
32 39
33 39
60 39
81 39
83 39
95 40
60 41
10 41
81 5 BüWo Bezirksstadtrat BzStR 33 50 Bürgerdienste Hr. Martin Federlein Ord 35 10 und
Wohnen Hr.
Kirchner 35 11 35
12 35
13 35
14 44
10 6 JugImm Bezirksstadträtin BzStR‘in 33 06 Jugend
und Fr. Christine Keil GesSozSchul 33 07 und
Immobilien Fr.
Zürn-Kasztantowicz 33 60 40
00 40
10 40
11 40
12 40
20 40
21 40
30 40
40 40
42 40
43 40
44 40
45 40
95 42
11 59
09 2. Den Beauftragten für den Haushalt steht es frei, die
ihnen nach § 9 LHO und den dazu anzuwendenden Ausführungsvorschriften
zustehenden Rechte oder obliegenden Pflichten anderen Dienstkräften zu
übertragen. 3. Die Bestellung der Beauftragten für den Haushalt ist
der Bezirkskasse und der SE Finanzen mit
einer Unterschriftsprobe zweifach (davon einmal für die Bezirkskasse)
mitzuteilen. 4. Die SE Finanzen wird als diejenige
Organisationseinheit bestimmt, die das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner
Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes
einschließlich des Stellenplanes unterstützt. 5.
Für die
(Kopf-)Kapitel der sechs Geschäftsbereiche 33 10, 33 20, 33 30, 33 40, 33 50
und 33 60, die abweichend zur Geschäftsverteilung in den Ansätzen zum
Bezirkshaushaltsplan 2006/2007 veranschlagt sind, ist eine entsprechende
Anpassung der Einnahmen und Ausgaben für Personal und Sachmittel in der
Haushaltswirtschaft durch die SE Finanzen zu regulieren. BegründungDie Haushalts- und
Wirtschaftsführung gehört zu den Leitungsbefugnissen der Mitglieder des
Bezirksamtes nach deren Geschäftsverteilung und des
Bezirksverordnetenvorstehers (Leiter der Verwaltungszweige). Für die
Übertragung der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht gelten § 22 Abs. 2 und §
25 Abs. 2 AZG. Das Bezirksamt hat nach § 9
LHO festzulegen, welche Organisationseinheit das Bezirksamt in der Wahrnehmung
seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des
Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt. Haushaltsmäßige
Auswirkungen
keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen: keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung
keine Kinder-
und Familienverträglichkeit: ohne
Auswirkungen Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister |
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