Drucksache - VI-0014  

 
 
Betreff: Förderprogramm Stadtumbau Ost - Aufwertung
Vorschläge für die Programmplanung 2007
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.11.2006 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VZK 15, Tagung am 08.11.2006
0014 Anlage 1,Vorl. für die 2. Tagung am 08.11.2006

siehe Anlage

 

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Förderprogramm Stadtumbau Ost – Aufwertung

Vorschläge für die Programmplanung 2007

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, die Vorschläge für die Programmplanung 2007 gemäß der Anlage 1 zur Beschlussvorlage an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weiterzuleiten.

Die personellen Auswirkungen und die Absicherung der Eigenanteile sind im Zusammenhang mit der konkreten Antragstellung vom jeweiligen Bedarfsträger zu klären.

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der VV SozStadt werden im Bezirk Pankow Vorhaben im Programm "Stadtumbau Ost – Aufwertung" seit dem Jahr 2002 gefördert. Die Programmplanung erfolgt nach Programmjahren, die jeweils fünf Kassenjahre umfassen. Die Auflistung der Vorhaben und die Erstellung der Datenblätter für die Vornotierung erfolgt durch die jeweiligen Bedarfsträger und wird durch die Abteilung Stadtentwicklung koordiniert. Die vorliegende Liste wurde in der Steuerrunde am 24.08.2006 grundsätzlich erörtert und danach mit allen Beteiligten endabgestimmt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist in der Steuerrunde vertreten. Nach der Bestätigung des Programms erfolgt die konkrete Antragstellung. Die personelle Absicherung der Vorbereitung und Durchführung der Vorhaben und der daraus resultierende Anteil der anrechnungsfähigen Eigenleistungen ist durch die jeweiligen Bedarfsträger im Zusammenhang mit der Antragstellung zu klären.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt können erst nach der Programmbestätigung durch die Senatsverwaltung und im Rahmen der konkreten Antragstellung ermittelt werden. Die Auswirkungen sind kostenneutral zu gestalten.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gegeben

 

 

                                                                                                Für den Leiter der Abteilung

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                   Almuth Nehring-Venus

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadträtin für Kultur,

Wirtschaft und öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

Anlage                          Förderprogramm Stadtumbau Ost – Aufwertung

Vorschläge für die Programmplanung 2007

 

 

 
 

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