Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0013
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
– Nr.: Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gem. § 15 BezVG Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes 3-10 für das
Gelände zwischen Romain-Rolland-Straße,
den Grundstücken Rennbahnstraße 70, Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1,
1A, Straße Am Steinberg und dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 sowie einen
Abschnitt der Straße Am Steinberg im Bezirk Pankow, Ortsteile Heinersdorf und
Weißensee. Wir bitten zur
Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 2006 beschlossen: I. Für das Gelände zwischen Romain-Rolland-Straße, den Grundstücken Rennbahnstraße 70, Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1, 1A, Straße Am Steinberg und dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 sowie einen Abschnitt der Straße Am Steinberg im Bezirk Pankow, Ortsteile Heinersdorf und Weißensee wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-10 aufgestellt.
II. Für den Bebauungsplan 3-10 soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Amt für Planen und Genehmigen beauftragt. Begründung: Das Plangebiet ist ein
brachliegendes Gebiet südlich der Romain-Rolland-Straße im Ortsteil
Heinersdorf. Es ist mit ein- bis viergeschossigen Gebäuden bebaut. Die nicht
mehr genutzte Industriebahntrasse verläuft durch das Plangebiet. Anlass für die Planaufstellung sind
Anfragen zur Neubebauung auf dem Gelände des Plangebietes, insbesondere auf dem
Grundstück Romain-Rolland-Straße 13, wobei Gebäudestellungen zum Teil einer
Freihaltefläche für eine mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am
Steinberg entgegenstehen. Nach geltendem Planungsrecht (§ 34 Baugesetzbuch) ist
die Sicherung einer Freihaltefläche nicht möglich. Der Bebauungsplan 3-10 ist für eine
geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich. Ziel ist die Sicherung von
Baugebieten für Gewerbebetriebe, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie,
Geschäfts-, Büro-, Wohn-, Verwaltungsgebäude und Anlagen für kulturelle,
soziale und sportliche Zwecke sowie die Freihaltung einer Fläche von Bebauung
für die mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg. Hierfür sollen die Flächen als
Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Mischgebiet gem. § 6
BauNVO festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch
Festsetzung von Baugrenzen bestimmt werden. Für die planungsrechtliche Sicherung
dieser Ziele ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Weitere Angaben sind aus der
Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf 3-10 (siehe Anlage) zu entnehmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine
Auswirkungen Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Siehe
Umweltbericht (Punkt III. der Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf) - Anlage Kinder-
und Familienverträglichkeit Keine Auswirkungen Anlage:
Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf 3-10 Für den Leiter der
Abteilung Burkhard
Kleinert
Almuth Nehring-Venus Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin der Abt. Kultur, Wirtschaft
und öffentliche Ordnung
Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf
3-10 für das Gelände
zwischen Romain-Rolland-Straße, den
Grundstücken Rennbahnstraße 70, Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1, 1A,
Straße Am Steinberg und dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 sowie einen
Abschnitt der Straße Am Steinberg im Bezirk Pankow, Ortsteile Heinersdorf und
Weißensee
Inhaltsverzeichnis 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung....... 12
I. Planungsgegenstand1.
Veranlassung und Erforderlichkeit Das Plangebiet ist ein
brachliegendes, gewerblich genutztes Gebiet. Es ist mit ein- bis
viergeschossigen Gebäuden bebaut. Die nicht mehr genutzte Industriebahntrasse
verläuft durch das Plangebiet. Anlass für die Planaufstellung sind
Anfragen zur Neubebauung auf dem Gelände des Plangebietes, insbesondere auf dem
Grundstück Romain-Rolland-Straße 13, wobei Gebäudestellungen zum Teil einer
Freihaltefläche für eine mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am
Steinberg entgegenstehen. Nach geltendem Planungsrecht, § 34 Baugesetzbuch
(BauGB) ist die Sicherung einer Freihaltefläche nicht möglich. Der Bebauungsplan 3-10 ist für eine
geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich. Ziel ist zum einen die
Sicherung von Baugebieten für Gewerbebetriebe, Einzelhandel, Dienstleistungen,
Gastronomie, Geschäfts-, Büro-, Wohn-, Verwaltungsgebäude und Anlagen für kulturelle,
soziale und sportliche Zwecke sowie die Freihaltung einer Fläche von Bebauung
für die mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg. Hierfür sollen die Flächen als
Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Mischgebiet gem. § 6
BauNVO festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch
Festsetzung von Baugrenzen bestimmt werden. Für die planungsrechtliche Sicherung
dieser Ziele ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. 2. Plangebiet2.1. Geltungsbereich, Lage und AbgrenzungDer Geltungsbereich mit einer Größe
von 1,8 ha liegt im südöstlichen Teil des
Ortsteiles Heinersdorf im Bezirk Pankow. Der Ortsteil Weißensee ist mit
der Straße Am Steinberg tangiert. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das
Gelände zwischen Romain-Rolland-Straße, den Grundstücken Rennbahnstraße 70,
Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1, 1A, der Straße Am Steinberg und dem
Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 sowie einen Abschnitt der Straße Am
Steinberg. 2.2. EigentumsverhältnisseDas Grundstück Romain-Rolland-Straße
13 (Flurstücke 283, 284) befindet sich in privatem Eigentum. Die Fläche der
Industriebahntrasse ist im Eigentum der Niederbarnimer Eisenbahn
Aktiengesellschaft. Die bestehenden Straßenflächen einschließlich des Flurstücks
149 sind im Eigentum des Landes Berlin (Geschäfts- und Aufgabenbereich
Bezirksverwaltung Pankow, Tiefbau). 2.3. BestandDas Plangebiet ist ein Bereich der
durch größtenteils brachliegende, gewerbliche Nutzungen sowie durch die nicht
mehr genutzte Industriebahntrasse geprägt ist. Eine Teilfläche ist für Stellplätze
für den westlich gelegenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieb genutzt. Ein leerstehender Gebäudekomplex mit
ein bis vier Geschossen befindet sich auf dem Grundstück Romain-Rolland-Straße
13. Das Plangebiet lässt sich auf Grund
der Nutzungsarten nicht eindeutig einem Baugebiet gem. §§ 2 bis 11 BauNVO
zuordnen. Demzufolge regelt hier § 34 Abs. 1 BauGB die Zulässigkeit von
Bauvorhaben. Über das Plangebiet in Verlängerung
der Straße Am Steinberg und über das südöstlich angrenzende Wohngebiet führt
eine 110 kV Freileitung des übergeordneten Stromnetzes. Sie führt von
Richtung Nordosten kommend zum Umspannwerk in der Upsaler Straße in Pankow. Ein
Freileitungsmast befindet sich im
Plangebiet an der Straße Am Steinberg. 2.4. Umgebung des PlangebietesNördlich der Romain-Rolland-Straße
befinden sich gewerblich genutzte ein- bis zweigeschossige Gebäude sowie die
Industriebahntrasse. Im östlich an das Plangebiet
angrenzenden Bereich, an der Rennbahnstraße 70, befindet sich ein zum Teil
brachliegendes Grundstück im Bebauungsplanentwurf XVIII-33. Südöstlich an das Plangebiet
angrenzend befindet sich ein Wohngebiet mit ein- bis zweigeschossiger
Einfamilienhausbebauung. Westlich schließt das Grundstück
Romain-Rolland-Straße 25 mit einem großflächigen Handels- und
Dienstleistungsbetrieb (Einkaufszentrum) an. 2.5. ErschließungDas Plangebiet liegt an einer
übergeordneten Straßenverbindung. Die Romain-Rolland-Straße führt über die
Rothenbachstraße zur A 114. Die Straße Am Steinberg führt von der Prenzlauer
Promenade bis zum Obersteiner Weg, südöstlich des Plangebietes. Über die Romain-Rolland-Straße ist
für das Gebiet eine Erschließung gegeben. Die stadttechnische Erschließung ist
vorhanden. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist durch
Buslinien gegeben. 3. Planerische Ausgangssituation3.1. Darstellung des FlächennutzungsplanesIm Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 29.
Juni 2006 (ABl. S. 2426) ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche
dargestellt. Die Rennbahnstraße / Romain-Rolland-Straße bis zur Trasse parallel zur Industriebahn ist als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt. Für die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem FNP ist die „Richtlinie zum Darstellungsumfang (Entwicklungsrahmen)“ ABl. v. 29.03.2001, S. 1261, beachtlich. Im weiteren Verfahren wird die Entwicklungsfähigkeit der Planfestsetzung der Baugebiete, kleiner 3 ha, entsprechend der Entwicklungsgrundsätze 1 und 8 behandelt. 3.2. StadtentwicklungspläneIm folgenden werden die
Stadtentwicklungspläne beschrieben, die für den Geltungsbereich relevant sind.
3.2.1. StEP GewerbeDer Berliner Senat hat
am 14. September 1999 den Stadtentwicklungsplan Gewerbe (StEP Gewerbe)
beschlossen. Er definiert die
Leitlinien zur Berliner Gewerbeflächenentwicklung und dient als Orientierungsrahmen
sowohl für private Investoren als auch für die öffentliche Verwaltung bei
Wirtschaftsansiedlungen und Gewerbeflächenplanungen. Der StEP Gewerbe stellt
eine sektorale Vertiefung des Flächennutzungsplans (FNP) Berlin dar. Die
Leitsätze und Plandarstellungen des FNP sowie die Prognosen des Flächenbedarfes
bilden somit den Rahmen für die Darstellungen und Maßnahmen im StEP Gewerbe. Der StEP Gewerbe stellt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 3-10 Gewerbliche Baufläche des FNP,
mit der Empfehlung zur
Flächenprofilierung: Betriebe des verarbeitenden Gewerbes
und produktionsorientierte Dienstleistungsbetriebe sowie Emissionsschutzmaßnahmen zum Schutz
gegen Emissionen in potentiellen Konfliktbereichen (Grenze zum südöstlich
gelegenen Wohngebiet) dar. 3.2.2. StEP ZentrenDer Senat hat in seiner Sitzung am 9. März 1999
den „Stadtentwicklungsplan Zentren und Einzelhandel – (StEP Zentren
1): Ziele und Leitlinien zur Entwicklung des Einzelhandels - Auswirkungen auf
die Berliner Zentrenstruktur" beschlossen und in seiner Sitzung am 22. März
2005 den „Stadtentwicklungsplan
Zentren – (StEP Zentren 2)“ beschlossen. Die StEP Zentren 1 und 2 stellen den Bereich des
Plangebietes thematisch nicht dar. Die Entwicklung eines Zentrums
gesamtstädtischer Bedeutung ist nicht erwünscht. 3.2.3. StEP Ver- und EntsorgungDieser StEP ist vom Senat noch nicht beschlossen, liegt aber
in seinen Grundzügen vor. Nach den entsprechenden Kartenausschnitten ist der
Bereich mit der technischen Infrastruktur versorgt. Regenwasserbewirtschaftung
ist bedingt möglich. 3.2.4. StEP VerkehrNach dem im Juli 2003 vom Senat beschlossenen
Stadtentwicklungsplan Verkehr gehören die Straßen Romain-Rolland-Straße,
Rennbahnstraße zum übergeordneten Straßennetz des StEP Verkehr. Zur Zeit (Stand April 2006) werden die Karten „Übergeordnetes Straßennetz“ Bestand Planung 2015 im StEP Verkehr überarbeitet. Im Raum Heinersdorf werden die geplanten neuen Straßenverbindungen (Verkehrslösung Heinersdorf) in die „Planung 2015“ aufgenommen und das Straßennetz an diese neue Situation angepasst. Die Karte „Planung 2015“ stellt die Rennbahnstraße/Romain-Rolland-Straße bis zur Trasse parallel zur Industriebahn als übergeordnete Straßenverbindung, Stufe 1 dar. Die Straße Am Steinberg und deren Verlängerung bis zur Romain-Rolland-Straße wird als Ergänzungstrasse dargestellt. 3.3. Bereichsentwicklungsplanung (BEP)Die Bereichsentwicklungsplanung für
den ehemaligen Bezirk Weißensee – südlicher Mittelbereich - wurde mit
Bezirksamtsbeschluss vom 12.09.1995 bestätigt.
Im Nutzungskonzept wird gewerbliche Nutzung mit hohem Grünanteil und
gemischte Nutzung nordöstlich der Industriebahn an der Rennbahnstraße
dargestellt. Ferner wird eine überörtliche Grün-
und Wegeverbindung in der Straße Am Steinberg und in deren Verlängerung dargestellt. In der „Studie für den Ortskern Heinersdorf zur Überarbeitung der BEP Weißensee“ (Bezirksamtsbeschluss vom 24.06.2003) wird im räumlichen Konzept der Studie zur Überarbeitung der BEP unter Nutzungsschwerpunkte / Entwicklungsperspektiven das Plangebiet für Gewerbe und Handel; klein- bis mittelgroß strukturiert (Weiterentwicklung, Ergänzung) dargestellt. Im räumlichen Konzept ist eine
bauliche Raumkante zur Romain-Rolland-Straße vorgesehen. In der Karte „Verkehrskonzept
mittel- bis langfristig“ ist die Straße Am Steinberg als Variante für
eine Netzergänzung dargestellt. 3.4. Zentrenkonzept des Bezirkes PankowNach dem Zentrenkonzept des Bezirkes Pankow (Bezirksamtsbeschluss Nr. V-1193 / 2005) befindet sich der Planbereich innerhalb der Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Heinersdorf, Romain-Rolland-Straße. Das Grundstück Romain-Rolland-Straße 13 ist als Ergänzungsfläche für Handel, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur, Soziales aufgeführt. II. Planungsinhalt1. Entwicklung der PlanungsüberlegungenBereits Mitte der 1990iger Jahre
wurde im Zusammenhang mit der Errichtung eines großflächigen Handels- und
Dienstleistungszentrums (Einkaufszentrums) auf dem Gelände des ehemaligen
Milchhofes an der Romain-Rolland-Straße eine Vereinbarung mit den damaligen
Investoren über eine Sicherung der Flächen für die Verlängerung der Straße Am
Steinberg getroffen. Das Grundstück ist
jedoch seit geraumer Zeit nicht genutzt.
Anlass für die Planaufstellung sind nunmehr
Anfragen zur Neubebauung auf dem Gelände des Plangebietes, insbesondere auf
dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 13, deren Gebäudestellungen zum Teil einer
Freihaltefläche für eine mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am
Steinberg entgegenstehen. 2. Intention der PlanungZiel ist die Sicherung eines
Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO und eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO sowie
die Freihaltung einer Fläche von Bebauung für die mittel- bis langfristige
Verlängerung der Straße Am Steinberg. Die überbaubaren Grundstücksflächen
sollen durch Festsetzung von Baugrenzen bestimmt werden. Da eine wesentliche Einschränkung
der baulichen Nutzung für die Grundstücke nicht
beabsichtigt ist, sondern lediglich eine Festlegung der überbaubaren und
nicht überbaubaren Grundstücksteile, soll das Maß der baulichen Nutzung
entsprechend bestimmt werden . Zulässig sollen im wesentlichen
Gewerbebetriebe, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Geschäfts-,
Büro-, Wohn-, Verwaltungsgebäude und Anlagen für kulturelle, soziale und
sportliche Zwecke sein. 3. Wesentlicher PlaninhaltDie Grundstücke sollen als
Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO und Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt
werden. Im Gewerbegebiet sollen nur solche Anlagen und Betriebe zulässig sein,
deren Lärmemissionen soweit begrenzt sind, dass die von den Betrieben
ausgehende Schallleistung die vorgegebenen Richtwerte nicht überschreiten. Die genauen Abgrenzungen der
überbaubaren Flächen und das Nutzungsmaß werden im weiteren Verfahren
ermittelt. Durch Baugrenzen soll eine nicht
überbaubare Fläche festgesetzt werden, um eine Freihaltefläche für eine
mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg planungsrechtlich
zu sichern, die bis zu einem späteren Planverfahren für die künftige Straße
nicht überbaubarer Teil der Baugrundstücke bleiben soll. Die Möglichkeiten
einer zwischenzeitlichen Nutzung durch Nebenanlagen oder Schaffung befristeten
Baurechts werden im weiteren Planverfahren geprüft und bestimmt. Die anteilig im Geltungsbereich liegenden Straßenflächen
sollen ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden. III. Umweltbericht1. Einleitung1.1. Inhalt und Ziel des Bebauungsplanentwurfes 3-10Der Bebauungsplan 3-10 soll einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung dienen. Ziel ist zum einen die Sicherung
des Plangebietes im wesentlichen für
folgende Nutzungen: Gewerbebetriebe, Einzelhandel, Dienstleistungen,
Gastronomie, Geschäfts-, Büro-, Wohn-, Verwaltungsgebäude und Anlagen für
kulturelle, soziale und sportliche Zwecke, Sicherung vorhandener
Verkehrsflächen sowie die Freihaltung einer Fläche von Bebauung für die
mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg. Hierfür sollen
die Flächen als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO und Mischgebiet gem. § 6 BauNVO
festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch
Festsetzung von Baugrenzen bestimmt werden. 1.2. Darstellung der Ziele des Umweltschutzes1.2.1. Landschaftsprogramm und ArtenschutzprogrammIm Landschaftsschutzprogramm
einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 27.06.2006 (ABl. S.
2350), werden folgende zusammengefasste inhaltliche Belange hinsichtlich der
Ziele des Bebauungsplanverfahrens beachtlich: 1.2.1.1. Naturhaushalt/UmweltschutzHier ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 3-10
als „Industrie und Gewerbe“ dargestellt und hat besondere
Bedeutung als Vorranggebiet für den Klimaschutz und die Luftreinhaltung. Als Entwicklungsziel und Maßnahmen werden
vorgeschlagen: Sanierung von Altanlagen, Schutz angrenzender Gebiete vor
Immissionen, Förderung von flächensparender Bauweise, bei Neuansiedlung
Förderung emissionsarmer Technologien, Boden und Grundwasserschutz und Dach
und Wandbegrünung. Die angeführten Ziele und Maßnahmen müssen auf ihre
konkrete Umsetzbarkeit im Verfahren geprüft werden. 1.2.1.2. Erholung und FreiraumnutzungHier ist der Geltungsbereich als
„Sonstige Fläche außerhalb von Wohnquartieren“ dargestellt. Als
Entwicklungsziele und Maßnahmen werden vorgeschlagen: Erschließung von
Freiflächen und Erholungspotentialen, Entwicklung von Konzepten für die
Erholungsnutzung, Entwicklung von Wegeverbindungen, Schutzpflanzungen bei
angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung und Dach und Fassadenbegrünung an
öffentlichen Gebäuden. Die angeführten Ziele und Maßnahmen müssen auf ihre
konkrete Umsetzbarkeit im Verfahren geprüft werden. 1.2.1.3. Biotop und ArtenschutzDer Bereich ist als
„Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen“ dargestellt. Als
Entwicklungsziele und Maßnahmen werden vorgeschlagen: Erhalt der durch
Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten außerordentlich hohen biotischen
Vielfalt, Schutz, Pflege und Wiederherstellung von natur- und kulturgeprägten
Landschaftselementen in Grünanlagen, Kleingärten und Industriegebieten,
Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Kompensation von
Nutzungsintensivierungen durch Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünungen,
Extensivierungen von Pflege in Teilen von Grünanlagen, Entwicklung des
gebietstypischen Baumbestandes und Erhalt wertvoller Biotope. 1.2.1.4. LandschaftsbildHier ist für den Geltungsbereich die
gleiche Kategorie wie unter 1.2.1.3. genannt. Die Ziele und Maßnahmen sind
jedoch für Gewerbebereiche folgende: Entwicklung des Grünanteils in
Gewerbegebieten und auf Infrastrukturflächen (Dach- und Wandbegrünungen)
Sichtschutzpflanzungen im Randbereich zu sensiblen Nutzungen, Erhalt und Entwicklung
prägender Landschaftselemente, Anlage ortsbildprägender Freiflächen, begrünte
Straßenräume und Stadtplätze. Auch hier müssen die Ziele für den konkreten Bebauungsplanentwurf
überprüft und abgestimmt werden. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen2.1. BestandsaufnahmeDie Angaben stammen zum überwiegenden Teil aus dem
Umweltatlas Berlin. 2.1.1. BodenDas Plangebiet liegt auf der Hochfläche des Barnim. Der
Barnim ist eine Grundmoränenplatte der Weichseleiszeit, die von bis zu 20 m
mächtigen Geschieben aus Mergel, Lehm, Sand und Kies gebildet wird. Unter den
daraus folgenden Verwitterungsböden dominierten (lehmige) Parabraunerden,
gefolgt von sandigen Rostbraunerden, die bis Mitte des 19. Jahrhunderts
landwirtschaftlich genutzt wurden. Mit dem Einsetzen der Bebauung wurden die
Böden stark versiegelt. Als Bodenarten werden für den Oberboden und den
Unterboden Mittelsand, Feinsand und mittellehmiger Sand genannt. Der Bereich, in dem das Plangebiet liegt, gehört nach
Beschreibung des Umweltatlasses Berlin (Bodengesellschaften und Bodenübersicht)
zu den überwiegend versiegelten Flächen (75%) aus Lockersyroserne und Regosol
und Pararendzina auf Aufschüttungs- bzw. Abtragungsfläche. 2.1.2. AltlastenIm Bodenbelastungskataster der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung ist das Plangebiet als Teilfläche der Nr. 7959
(Romain-Rolland-Straße 13) gekennzeichnet. Im weiteren Verfahren müssen die Aussagen präzisiert und
ggf. ergänzt werden. 2.1.3. GrundwasserDie mögliche Neubildungsrate von qualitativ gutem
Grundwasser ist angesichts des derzeit rund 240 Liter pro Tag und Kopf
Verbrauchs der Bevölkerung einer der bedeutsamsten Faktoren bei der Bewertung
des Naturhaushaltes. Alle unversiegelten Flächen dienen direkt und indirekt der
Grundwasserneubildung. Dem Schutz und der Entwicklung des komplexen
Wirkungsgefüges „Wasserhaushalt“ kommt, insbesondere bei der Gefahr
der Kontamination, höchste Bedeutung zu. Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers hängt in
erster Linie von der Sickergeschwindigkeit ab, also von Aufbau und Größe der
geologischen Bodenschichten. Der Bereich, der zur Barnimhochfläche gehört, wird
von einer Geschiebemergelschicht bedeckt, unter der die Grundwasserhorizonte in
gespanntem Zustand liegen. Der Flurabstand des Grundwassers beträgt bis 20
Meter, so dass die Verschmutzungsempfindlichkeit des Wassers gering ist. Die
Versickerung aus Niederschlägen beträgt im Plangebiet 200-250 mm/a
(langjähriger Mittelwert). Die Trinkwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Heinersdorf
über das Wasserwerk Friedrichshagen/Köpenick, es gibt daher im Plangebiet
keine Gebiete für den Grundwasserschutz. 2.1.4. KlimaDas Klima setzt sich aus einer Reihe von Faktoren wie
Temperatur- und Feuchteverhältnissen, Niederschlagsverteilung,
Schwülegefährdung und Windverhältnissen zusammen. Diese Faktoren werden von der
Situation vor Ort und der Lage im Stadtgebiet beeinflusst. Generell lassen
sich Stadtgebiete in klimatische Entlastungsbereiche (Vorranggebiet
Klimaschutz) und in Belastungsbereiche untergliedern. Das Plangebiet gehört zu
den bioklimatisch und lufthygienisch nicht belasteten Gebieten. Der Bereich des
Plangebietes ist gemäß Umweltatlas in der stadtklimatischen Zone von
„geringe Veränderung gegenüber Freilandverhältnissen“ dargestellt.
Bei der klimaökologischen Funktion wird der Bereich als offene
Siedlungsstruktur mit hohem Durchgrünungsgrad und klimarelevanter Unterstützung
der Kaltluftströme eingestuft. Das günstige Bioklima soll erhalten bleiben, in
direkter Nachbarschaft zu Belastungsbereichen höchste, ansonsten geringe
Empfindlichkeit gegenüber nutzungsintensiven Eingriffen bei Beachtung des
Erhalts bzw. Verbesserung von Belüftungsbahnen, Vermeidung von Austauschbarrieren. 2.1.5. Lärm und LuftDas Plangebiet wird von einer Hauptverkehrsstraße tangiert.
Die Romain-Rolland-Straße hat eine
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 20.000 bis 30.000 Kraftfahrzeuge
am Tag. Daraus resultiert eine erhöhte verkehrsbedingte Luftbelastung. Die
CO²-Belastung wird für das Plangebiet mit 10.000 – 20.000 t/pro Block
angegeben. Die Lärmbelastung liegt in der Romain-Rolland-Straße mit
65-75 dB(A) Mittlungspegel am Tag (6-22 Uhr) und mit 60-70 dB(A) in der Nacht,
22-6 Uhr. Die Straße Am Steinberg ist nicht erfasst. 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der PlanungEine Veränderung der Situation ist abhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Gebietes. Eine Verschlechterung ist nicht anzunehmen, da bei Neuansiedlungen moderne Technologien greifen und die direkt südöstlich, liegende Wohnbebauung zu berücksichtigen ist. Verbesserungen lassen sich durch einzelne Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien im nichtüberbauten Bereich erreichen. Konkretere Aussagen und Maßnahmen müssen im weiteren Verfahren ermittelt werden. IV. Auswirkungen des Bebauungsplanes1.
Auswirkungen auf die Umwelt Die Auswirkungen auf die Umwelt
werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt. 2.
Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Berlin Vorhandene Baugrundstücke werden neu
für eine bauliche Nutzung geordnet. Grundstücke müssen nicht erworben werden.
Daher sind für das Land Berlin keine Entschädigungsleistungen zu erwarten. V. Verfahren1. Ankündigung gem. § 5 AGBauGB (Information der Senatsverwaltung)Mit Schreiben vom 31.08.2006 wurden
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. IB und Abt. GL 8 über die
Absicht der Aufstellung des Bebauungsplanes 3-10 informiert. Im Hinblick auf die Sicherung
gesamtstädtischer Planungen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit
Schreiben vom 27.09.2006 folgendes angemerkt: Der FNP von Berlin stellt im
Geltungsbereich des B-Planes gewerbliche Baufläche sowie die Industriebahn dar.
Die geplante Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit
der Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandel ist aus dem FNP nicht
entwickelbar, da im Verbund mit dem westlich angrenzenden bestehenden
großflächigen Einzelhandel der Ausnahmetatbestand gem. Pkt. 6.5 RL-FNP nicht
zur Anwendung gebracht werden kann. Dringende Gesamtinteressen Berlins
i. S. v. § 7 Abs. 1 AGBauGB sind damit
beeinträchtigt (Zentrenstruktur des FNP). Verkehrliche Belange von
gesamtstädtischer Bedeutung sind durch die verlängerte Straße Am Steinberg bis
zur Rennbahnstraße / Romain-Rolland-Straße (längerfristig geplante
Ergänzungstrasse bzw. Straße von besonderer Bedeutung gemäß StEP Verkehr)
berührt. Die Lage der Baugrenzen ermöglicht die spätere Einordnung dieser
geplanten Straßenverbindung. Damit die Festsetzung aus dem FNP
(gewerbliche Baufläche) entwickelbar ist und die Zentrenstruktur des FNP nicht
beeinträchtigt wird, soll Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden, in
dem Einzelhandel nur bis zu einer bestimmten Größe zulässig ist. VI. RechtsgrundlagenBaugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098). Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs
(AGBauGB) in der
Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom
3. November 2005 (GVBl. S. 692). Verordnung über die bauliche Nutzung
der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April
1993 (BGBl. I S. 466). Berlin,
den 06.10.2006 Bezirksamt Pankow von BerlinAbt.
Stadtentwicklung Amt für
Planen und Genehmigen Liepold
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