Drucksache - VI-0013  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes 3-10 für das Gelände zwischen Romain-Rolland-Straße, den Grundstücken Rennbahnstraße 70, Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1, 1A, Straße Am Steinberg und , dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 und sowie einen Abschnitt der Straße Am Steinberg
im BezirkWeißensee Pankow, Ortsteile Heinersdorf und Weißensee.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.11.2006 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 2. Tagung, 08.11.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2006

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache – Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gem. § 15 BezVG

 

 

Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes 3-10 für das Gelände zwischen  Romain-Rolland-Straße, den Grundstücken Rennbahnstraße 70, Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1, 1A, Straße Am Steinberg und dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 sowie einen Abschnitt der Straße Am Steinberg im Bezirk Pankow, Ortsteile Heinersdorf und Weißensee.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  2006 beschlossen:

 

I.          Für das Gelände zwischen Romain-Rolland-Straße, den Grundstücken Rennbahnstraße 70, Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1, 1A, Straße Am Steinberg und dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 sowie einen Abschnitt der Straße Am Steinberg im Bezirk Pankow, Ortsteile Heinersdorf und Weißensee wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-10 aufgestellt.

         

II.       Für den Bebauungsplan 3-10 soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden

 

Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Amt für Planen und Genehmigen beauftragt.

 

Begründung:

 

Das Plangebiet ist ein brachliegendes Gebiet südlich der Romain-Rolland-Straße im Ortsteil Heinersdorf. Es ist mit ein- bis viergeschossigen Gebäuden bebaut. Die nicht mehr genutzte Industriebahntrasse verläuft durch das Plangebiet.

 

Anlass für die Planaufstellung sind Anfragen zur Neubebauung auf dem Gelände des Plangebietes, insbesondere auf dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 13, wobei Gebäudestellungen zum Teil einer Freihaltefläche für eine mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg entgegenstehen. Nach geltendem Planungsrecht (§ 34 Baugesetzbuch) ist die Sicherung einer Freihaltefläche nicht möglich.

 

Der Bebauungsplan 3-10 ist für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich. Ziel ist die Sicherung von Baugebieten für Gewerbebetriebe, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gast­ronomie, Geschäfts-, Büro-, Wohn-, Verwaltungsgebäude und Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke sowie die Freihaltung einer Fläche von Bebauung für die mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg.

Hierfür sollen die Flächen als Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch Festsetzung von Baugrenzen bestimmt werden.

 

Für die planungsrechtliche Sicherung dieser Ziele ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.

 

Weitere Angaben sind aus der Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf 3-10 (siehe Anlage) zu entnehmen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Siehe Umweltbericht (Punkt III. der Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf)

 - Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

Anlage:   Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf 3-10

 

                                                                                    Für den Leiter der Abteilung

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                               Almuth Nehring-Venus

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadträtin der Abt. Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und öffentliche Ordnung

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                     1

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Genehmigen

 

 

V

1. Begründung zum

Bebauungsplanvorentwurf 3-10

 

für das Gelände zwischen  Romain-Rolland-Straße, den Grundstücken Rennbahn­­­straße 70, Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1, 1A, Straße Am Steinberg und dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 sowie einen Abschnitt der Straße Am Steinberg im Bezirk Pankow, Ortsteile Heinersdorf und Weißensee

 

 
 



Inhaltsverzeichnis

I.     Planungsgegenstand................................................................................................................ 5

2.    Plangebiet................................................................................................................................. 6

2.1. Geltungsbereich, Lage und Abgrenzung.................................................................................. 6

2.2. Eigentumsverhältnisse............................................................................................................. 6

2.3. Bestand..................................................................................................................................... 6

2.4. Umgebung des Plangebietes.................................................................................................... 6

2.5. Erschließung............................................................................................................................. 7

3.    Planerische Ausgangssituation................................................................................................ 7

3.1. Darstellung des Flächennutzungsplanes................................................................................. 7

3.2. Stadtentwicklungspläne............................................................................................................ 7

3.2.1.   StEP Gewerbe..................................................................................................................... 7

3.2.2.   StEP Zentren........................................................................................................................ 8

3.2.3.   StEP Ver- und Entsorgung................................................................................................... 8

3.2.4.   StEP Verkehr........................................................................................................................ 8

3.3. Bereichsentwicklungsplanung (BEP)....................................................................................... 8

3.4. Zentrenkonzept des Bezirkes Pankow..................................................................................... 9

II.     Planungsinhalt.......................................................................................................................... 9

1.    Entwicklung der Planungsüberlegungen.................................................................................. 9

2.    Intention der Planung................................................................................................................ 9

3.    Wesentlicher Planinhalt............................................................................................................ 9

III.    Umweltbericht......................................................................................................................... 10

1.    Einleitung................................................................................................................................ 10

1.1. Inhalt und Ziel des Bebauungsplanentwurfes 3-10................................................................. 10

1.2. Darstellung der Ziele des Umweltschutzes............................................................................ 10

2.    Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen...................................................... 11

2.1. Bestandsaufnahme................................................................................................................. 11

2.1.1......................................................................................................................................... Boden            11

2.1.2..................................................................................................................................... Altlasten            11

2.1.3............................................................................................................................. Grundwasser            11

2.1.4.......................................................................................................................................... Klima            12

2.1.5............................................................................................................................. Lärm und Luft            12

2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung....... 12

IV.   Auswirkungen des Bebauungsplanes.................................................................................... 12

V.    Verfahren................................................................................................................................ 13

1.    Ankündigung gem. § 5 AGBauGB (Information der Senatsverwaltung)................................. 13

VI.   Rechtsgrundlagen.................................................................................................................. 13

 


 

Luftbild des Plangebietes 2004

 

 

I.          Planungsgegenstand

 

1.                 Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Das Plangebiet ist ein brachliegendes, gewerblich genutztes Gebiet. Es ist mit ein- bis viergeschossigen Gebäuden bebaut. Die nicht mehr genutzte Industriebahntrasse ver­läuft durch das Plangebiet.

 

Anlass für die Planaufstellung sind Anfragen zur Neubebauung auf dem Gelände des Plangebietes, insbesondere auf dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 13, wobei Ge­bäudestellungen zum Teil einer Freihaltefläche für eine mittel- bis langfristige Ver­länge­rung der Straße Am Steinberg entgegenstehen. Nach geltendem Planungsrecht, § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Sicherung einer Freihaltefläche nicht möglich.

 

Der Bebauungsplan 3-10 ist für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich. Ziel ist zum einen die Sicherung von Baugebieten für Gewerbebetriebe, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Geschäfts-, Büro-, Wohn-, Verwal­tungsge­bäude und Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke sowie die Frei­haltung einer Fläche von Bebauung für die mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg.

Hierfür sollen die Flächen als Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch Festsetzung von Baugrenzen bestimmt werden.

 

Für die planungsrechtliche Sicherung dieser Ziele ist die Durchführung eines Bebau­ungsplanverfahrens erforderlich.

 

2.         Plangebiet

2.1.      Geltungsbereich, Lage und Abgrenzung

Der Geltungsbereich mit einer Größe von 1,8 ha liegt im südöstlichen Teil des  Ortsteiles Heinersdorf im Bezirk Pankow. Der Ortsteil Weißensee ist mit der Straße Am Steinberg tangiert. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gelände zwischen Romain-Rolland-Straße, den Grundstücken Renn­bahnstraße 70, Straße 245 Nr. 1 - 2, Obersteiner Weg 1, 1A, der Straße Am Steinberg und dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 sowie einen Abschnitt der Straße Am Steinberg.

 

2.2.      Eigentumsverhältnisse

Das Grundstück Romain-Rolland-Straße 13 (Flurstücke 283, 284) befindet sich in priva­tem Eigentum. Die Fläche der Industriebahntrasse ist im Eigentum der Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft. Die bestehenden Straßenflächen einschließlich des Flur­stücks 149 sind im Eigentum des Landes Berlin (Geschäfts- und Aufgabenbereich Bezirksverwaltung Pankow, Tiefbau).

 

2.3.      Bestand

Das Plangebiet ist ein Bereich der durch größtenteils brachliegende, gewerbliche Nut­zungen sowie durch die nicht mehr genutzte Industriebahntrasse geprägt ist.

Eine Teilfläche ist für Stellplätze für den westlich gelegenen Einzelhandels- und Dienst­leistungsbetrieb genutzt.

Ein leerstehender Gebäudekomplex mit ein bis vier Geschossen befindet sich auf dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 13.

 

Das Plangebiet lässt sich auf Grund der Nutzungsarten nicht eindeutig einem Baugebiet gem. §§ 2 bis 11 BauNVO zuordnen. Demzufolge regelt hier § 34 Abs. 1 BauGB die Zu­lässigkeit von Bauvorhaben.

 

Über das Plangebiet in Verlängerung der Straße Am Steinberg und über das südöstlich angrenzende Wohngebiet führt eine 110 kV Freileitung des übergeordneten Strom­net­zes. Sie führt von Richtung Nordosten kommend zum Umspannwerk in der Upsaler Straße in Pankow. Ein Freileitungsmast  befindet sich im Plangebiet an der Straße Am Steinberg.

 

2.4.      Umgebung des Plangebietes

Nördlich der Romain-Rolland-Straße befinden sich gewerblich genutzte ein- bis zweige­schossige Gebäude sowie die Industriebahntrasse.

 

Im östlich an das Plangebiet angrenzenden Bereich, an der Rennbahnstraße 70, befindet sich ein zum Teil brachliegendes Grundstück im Bebauungsplanentwurf XVIII-33.

 

Südöstlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein Wohngebiet mit ein- bis zwei­geschossiger Einfamilienhausbebauung.

 

Westlich schließt das Grundstück Romain-Rolland-Straße 25 mit einem großflächigen Handels- und Dienstleistungsbetrieb (Einkaufszentrum) an.

 

2.5.      Erschließung

Das Plangebiet liegt an einer übergeordneten Straßenverbindung. Die Romain-Rolland-Straße führt über die Rothenbachstraße zur A 114. Die Straße Am Steinberg führt von der Prenzlauer Promenade bis zum Obersteiner Weg, südöstlich des Plangebietes.

 

Über die Romain-Rolland-Straße ist für das Gebiet eine Erschließung gegeben. Die stadttechnische Erschließung ist vorhanden. Der Anschluss an den öffentlichen Perso­nennahverkehr ist durch Buslinien gegeben.

 

3.         Planerische Ausgangssituation

3.1.      Darstellung des Flächennutzungsplanes

 

Im Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 29. Juni 2006 (ABl. S. 2426) ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Die Rennbahnstraße / Romain-Rolland-Straße bis zur Trasse parallel zur Industriebahn ist als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

 

Für die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem FNP ist die „Richtlinie zum Darstel­lungsumfang (Entwicklungsrahmen)“ ABl. v. 29.03.2001, S. 1261, beachtlich.

Im weiteren Verfahren wird die Entwicklungsfähigkeit der Planfestsetzung der Bauge­biete, kleiner 3 ha, entsprechend der Entwicklungsgrundsätze 1 und 8 behandelt.

 

3.2.      Stadtentwicklungspläne

 

Im folgenden werden die Stadtentwicklungspläne beschrieben, die für den Geltungsbe­reich relevant sind.

 

3.2.1.  StEP Gewerbe

Der Berliner Senat hat am 14. September 1999 den Stadtentwicklungsplan Gewerbe (StEP Gewerbe) beschlossen.

Er definiert die Leitlinien zur Berliner Gewerbeflächenentwicklung und dient als Orien­tie­rungsrahmen sowohl für private Investoren als auch für die öffentliche Verwaltung bei Wirtschaftsansiedlungen und Gewerbeflächenplanungen.

Der StEP Gewerbe stellt eine sektorale Vertiefung des Flächennutzungsplans (FNP) Ber­lin dar. Die Leitsätze und Plandarstellungen des FNP sowie die Prognosen des Flächen­bedarfes bilden somit den Rahmen für die Darstellungen und Maßnahmen im StEP Ge­werbe.

 

Der StEP Gewerbe stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 3-10 Gewerbliche Baufläche des FNP, mit der  Empfehlung zur Flächenprofilierung:

Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und produktionsorientierte Dienstleistungsbe­triebe  sowie Emissionsschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Emissionen in potentiellen Konfliktbereichen (Grenze zum südöstlich gelegenen Wohngebiet) dar.

 

3.2.2.  StEP Zentren

Der Senat hat in seiner Sitzung am 9. März 1999 den „Stadtentwicklungsplan Zentren und Einzelhandel – (StEP Zentren 1): Ziele und Leitlinien zur Entwicklung des Einzel­handels - Auswirkungen auf die Berliner Zentrenstruktur" beschlossen und in seiner Sit­zung am 22. März 2005  den „Stadtentwicklungsplan Zentren – (StEP Zentren 2)“ be­schlossen.

Die StEP Zentren 1 und 2 stellen den Bereich des Plangebietes thematisch nicht dar. Die Entwicklung eines Zentrums gesamtstädtischer Bedeutung ist nicht erwünscht.

 

3.2.3.  StEP Ver- und Entsorgung

Dieser StEP ist vom Senat noch nicht beschlossen, liegt aber in seinen Grundzügen vor. Nach den entsprechenden Kartenausschnitten ist der Bereich mit der technischen Infra­struktur versorgt. Regenwasserbewirtschaftung ist bedingt möglich.

 

3.2.4.  StEP Verkehr

Nach dem im Juli 2003 vom Senat beschlossenen Stadtentwicklungsplan Verkehr ge­hören die Straßen Romain-Rolland-Straße, Rennbahnstraße zum übergeordneten Stra­ßennetz des StEP Verkehr.

Zur Zeit (Stand April 2006) werden die Karten „Übergeordnetes Straßennetz“  Bestand Planung 2015 im StEP Verkehr überarbeitet. Im Raum Heinersdorf werden die geplanten neuen Straßenverbindungen (Verkehrslösung Heinersdorf) in die „Planung 2015“ auf­ge­nommen und das Straßennetz an diese neue Situation angepasst. Die Karte „Planung 2015“ stellt die Rennbahnstraße/Romain-Rolland-Straße bis zur Trasse parallel zur In­dustriebahn als übergeordnete Straßenverbindung, Stufe 1 dar. Die Straße Am Stein­berg und deren Verlängerung bis zur Romain-Rolland-Straße wird als Ergänzungstrasse dar­gestellt.

 

3.3.      Bereichsentwicklungsplanung (BEP)

 

Die Bereichsentwicklungsplanung für den ehemaligen Bezirk Weißensee – südlicher Mittelbereich - wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 12.09.1995 bestätigt.  Im Nutzungs­konzept wird gewerbliche Nutzung mit hohem Grünanteil und gemischte Nutzung nord­östlich der Industriebahn an der Rennbahnstraße dargestellt.

 

Ferner wird eine überörtliche Grün- und Wegeverbindung in der Straße Am Steinberg und in deren Verlängerung  dargestellt.

 

In der „Studie für den Ortskern Heinersdorf zur Überarbeitung der BEP Weißensee“ (Be­zirksamtsbeschluss vom 24.06.2003) wird im räumlichen Konzept der Studie zur Überar­beitung der BEP unter Nutzungsschwerpunkte / Entwicklungsperspektiven das Plange­biet für Gewerbe und Handel;  klein- bis mittelgroß strukturiert (Weiterentwicklung, Ergänzung) dargestellt.

Im räumlichen Konzept ist eine bauliche Raumkante zur Romain-Rolland-Straße vor­ge­sehen.

In der Karte „Verkehrskonzept mittel- bis langfristig“ ist die Straße Am Steinberg als Vari­ante für eine Netzergänzung dargestellt.

 

3.4.      Zentrenkonzept des Bezirkes Pankow

Nach dem Zentrenkonzept des Bezirkes Pankow (Bezirksamtsbeschluss Nr. V-1193 / 2005) befindet sich der Planbereich innerhalb der Abgrenzung des Nahversorgungszent­rums Heinersdorf, Romain-Rolland-Straße. Das Grundstück Romain-Rolland-Straße 13 ist als Ergänzungsfläche für Handel, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur, Soziales aufgeführt.

 

II.          Planungsinhalt

1.         Entwicklung der Planungsüberlegungen

 

Bereits Mitte der 1990iger Jahre wurde im Zusammenhang mit der Errichtung eines großflächigen Handels- und Dienstleistungszentrums (Einkaufszentrums) auf dem Ge­lände des ehemaligen Milchhofes an der Romain-Rolland-Straße eine Vereinbarung mit den damaligen Investoren über eine Sicherung der Flächen für die Verlängerung der Straße Am Steinberg getroffen.  Das Grundstück ist jedoch seit geraumer Zeit nicht genutzt. 

Anlass für die Planaufstellung sind nunmehr Anfragen zur Neubebauung auf dem Ge­lände des Plangebietes, insbesondere auf dem Grundstück Romain-Rolland-Straße 13, deren Gebäudestellungen zum Teil einer Freihaltefläche für eine mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg entgegenstehen.

 

2.         Intention der Planung

 

Ziel ist die Sicherung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO und eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO sowie die Freihaltung einer Flä­che von Bebauung für die mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg. Die überbaubaren Grundstücks­flächen sollen durch Festsetzung von Baugrenzen be­stimmt werden.

 

Da eine wesentliche Einschränkung der baulichen Nutzung für die Grundstücke nicht  beabsichtigt ist, sondern lediglich eine Festlegung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksteile, soll das Maß der baulichen Nutzung entsprechend bestimmt werden .

 

Zulässig sollen im wesentlichen Gewer­bebetriebe, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Geschäfts-, Büro-, Wohn-, Verwaltungsgebäude und Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke sein.

 

3.         Wesentlicher Planinhalt

 

Die Grundstücke sollen als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO und Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt werden. Im Gewerbegebiet sollen nur solche Anlagen und Betriebe zulässig sein, deren Lärmemissionen soweit begrenzt sind, dass die von den Betrieben ausgehende Schallleistung die vorgegebenen Richtwerte nicht überschreiten. 

Die genauen Abgrenzungen der überbaubaren Flächen und das Nutzungsmaß werden im weiteren Verfahren ermittelt.

 

Durch Baugrenzen soll eine nicht überbaubare Fläche festgesetzt werden, um eine Frei­haltefläche für eine mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg pla­nungsrechtlich zu sichern, die bis zu einem späteren Planverfahren für die künftige Straße nicht überbaubarer Teil der Baugrundstücke bleiben soll. Die Möglichkeiten einer zwischenzeitlichen Nutzung durch Nebenanlagen oder Schaffung befristeten Baurechts werden im weiteren Planverfahren geprüft und bestimmt.

 

Die anteilig im Geltungsbereich liegenden Straßenflächen sollen ebenfalls planungs­rechtlich gesichert werden.

 

III.         Umweltbericht

1.         Einleitung

1.1.      Inhalt und Ziel des Bebauungsplanentwurfes 3-10

 

Der Bebauungsplan 3-10 soll einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dienen. Ziel ist zum einen die Sicherung des Plangebietes  im wesentlichen für folgende Nutzungen: Gewerbebetriebe, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Geschäfts-, Büro-, Wohn-, Verwaltungsgebäude und Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke, Sicherung vorhandener Verkehrsflächen sowie die Freihaltung einer Fläche von Bebau­ung für die mittel- bis langfristige Verlängerung der Straße Am Steinberg. Hierfür sollen die Flächen als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO und Misch­gebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch Festsetzung von Baugrenzen bestimmt werden.

 

1.2.      Darstellung der Ziele des Umweltschutzes

1.2.1.  Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm

Im Landschaftsschutzprogramm einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 27.06.2006 (ABl. S. 2350), werden folgende zusammengefasste inhaltliche Belange hin­sichtlich der Ziele des Bebauungsplanverfahrens beachtlich:

1.2.1.1. Naturhaushalt/Umweltschutz

Hier ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 3-10 als „Industrie und Ge­werbe“ dargestellt und hat besondere Bedeutung als Vorranggebiet für den Klimaschutz und die Luftreinhaltung.  Als Entwicklungsziel und Maßnahmen werden vorgeschlagen: Sanierung von Altanlagen, Schutz angrenzender Gebiete vor Immissionen, Förderung von flächensparender Bauweise, bei Neuansiedlung Förderung emissionsarmer Tech­nologien, Boden und Grundwasserschutz und Dach und Wandbegrünung. Die ange­führten Ziele und Maßnahmen müssen auf ihre konkrete Umsetzbarkeit im Verfahren ge­prüft werden.

 

1.2.1.2. Erholung und Freiraumnutzung

Hier ist der Geltungsbereich als „Sonstige Fläche außerhalb von Wohnquartieren“ darge­stellt. Als Entwicklungsziele und Maßnahmen werden vorgeschlagen: Erschließung von Freiflächen und Erholungspotentialen, Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnut­zung, Entwicklung von Wegeverbindungen, Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung und Dach und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden. Die angeführten Ziele und Maßnahmen müssen auf ihre konkrete Umsetzbarkeit im Ver­fahren geprüft werden.

 

1.2.1.3. Biotop und Artenschutz

Der Bereich ist als „Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen“ dargestellt. Als Entwicklungsziele und Maßnahmen werden vorgeschlagen: Erhalt der durch Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten außerordentlich hohen biotischen Vielfalt, Schutz, Pflege und Wiederherstellung von natur- und kulturgeprägten Landschaftselementen in Grün­anlagen, Kleingärten und Industriegebieten, Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Kompensation von Nutzungsintensivierungen durch Entsiege­lung, Dach- und Fassadenbegrünungen, Extensivierungen von Pflege in Teilen von Grünanlagen, Entwicklung des gebietstypischen Baumbestandes und Erhalt wertvoller Biotope.

 

1.2.1.4. Landschaftsbild

Hier ist für den Geltungsbereich die gleiche Kategorie wie unter 1.2.1.3. genannt. Die Ziele und Maßnahmen sind jedoch für Gewerbebereiche folgende: Entwicklung des Grünanteils in Gewerbegebieten und auf Infrastrukturflächen (Dach- und Wandbegrü­nungen) Sichtschutzpflanzungen im Randbereich zu sensiblen Nutzungen, Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente, Anlage ortsbildprägender Freiflächen, be­grünte Straßenräume und Stadtplätze. Auch hier müssen die Ziele für den konkreten Be­bauungsplanentwurf überprüft und abgestimmt werden.

 

2.         Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1.      Bestandsaufnahme

Die Angaben stammen zum überwiegenden Teil aus dem Umweltatlas Berlin.

 

2.1.1.  Boden

Das Plangebiet liegt auf der Hochfläche des Barnim. Der Barnim ist eine Grundmoränen­platte der Weichseleiszeit, die von bis zu 20 m mächtigen Geschieben aus Mergel, Lehm, Sand und Kies gebildet wird. Unter den daraus folgenden Verwitterungsböden dominierten (lehmige) Parabraunerden, gefolgt von sandigen Rostbraunerden, die bis Mitte des 19. Jahrhunderts landwirtschaftlich genutzt wurden. Mit dem Einsetzen der Be­bauung wurden die Böden stark versiegelt. Als Bodenarten werden für den Oberboden und den Unterboden Mittelsand, Feinsand und mittellehmiger Sand genannt.

 

Der Bereich, in dem das Plangebiet liegt, gehört nach Beschreibung des Umweltatlasses Berlin (Bodengesellschaften und Bodenübersicht) zu den überwiegend versiegelten Flä­chen (75%) aus Lockersyroserne und Regosol und Pararendzina auf Aufschüttungs- bzw. Abtragungsfläche.

 

2.1.2.  Altlasten

Im Bodenbelastungskataster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist das Plange­biet als Teilfläche der Nr. 7959 (Romain-Rolland-Straße 13) gekennzeichnet.

Im weiteren Verfahren müssen die Aussagen präzisiert und ggf. ergänzt werden.

 

2.1.3.  Grundwasser

Die mögliche Neubildungsrate von qualitativ gutem Grundwasser ist angesichts des der­zeit rund 240 Liter pro Tag und Kopf Verbrauchs der Bevölkerung einer der bedeut­samsten Faktoren bei der Bewertung des Naturhaushaltes. Alle unversiegelten Flächen dienen direkt und indirekt der Grundwasserneubildung. Dem Schutz und der Entwicklung des komplexen Wirkungsgefüges „Wasserhaushalt“ kommt, insbesondere bei der Gefahr der Kontamination, höchste Bedeutung zu.

Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers hängt in erster Linie von der Si­ckergeschwindigkeit ab, also von Aufbau und Größe der geologischen Bodenschichten. Der Bereich, der zur Barnimhochfläche gehört, wird von einer Geschiebemergelschicht bedeckt, unter der die Grundwasserhorizonte in gespanntem Zustand liegen. Der Flurab­stand des Grundwassers beträgt bis 20 Meter, so dass die Verschmutzungsempfindlich­keit des Wassers gering ist. Die Versickerung aus Niederschlägen beträgt im Plangebiet 200-250 mm/a (langjähriger Mittelwert).

Die Trinkwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Heinersdorf über das Wasserwerk Fried­richshagen/Köpenick, es gibt daher im Plangebiet keine Gebiete für den Grundwasser­schutz.

 

2.1.4.  Klima

Das Klima setzt sich aus einer Reihe von Faktoren wie Temperatur- und Feuchteverhält­nissen, Niederschlagsverteilung, Schwülegefährdung und Windverhältnissen zusammen. Diese Faktoren werden von der Situation vor Ort und der Lage im Stadtgebiet beein­flusst. Generell lassen sich Stadtgebiete in klimatische Entlastungsbereiche (Vorrangge­biet Klimaschutz) und in Belastungsbereiche untergliedern. Das Plangebiet gehört zu den bioklimatisch und lufthygienisch nicht belasteten Gebieten. Der Bereich des Plangebietes ist gemäß Umweltatlas in der stadtklimatischen Zone von „geringe Veränderung gegen­über Freilandverhältnissen“ dargestellt. Bei der klimaökologischen Funktion wird der Be­reich als offene Siedlungsstruktur mit hohem Durchgrünungsgrad und klimarelevanter Unterstützung der Kaltluftströme eingestuft. Das günstige Bioklima soll erhalten bleiben, in direkter Nachbarschaft zu Belastungsbereichen höchste, ansonsten geringe Empfind­lichkeit gegenüber nutzungsintensiven Eingriffen bei Beachtung des Erhalts bzw. Ver­besserung von Belüftungsbahnen, Vermeidung von Austauschbarrieren.

 

2.1.5.  Lärm und Luft

Das Plangebiet wird von einer Hauptverkehrsstraße tangiert. Die Romain-Rolland-Straße  hat eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 20.000 bis 30.000 Kraftfahrzeuge am Tag. Daraus resultiert eine erhöhte verkehrsbedingte Luftbelastung. Die CO²-Belas­tung wird für das Plangebiet mit 10.000 – 20.000 t/pro Block angegeben.

 

Die Lärmbelastung liegt in der Romain-Rolland-Straße mit 65-75 dB(A) Mittlungspegel am Tag (6-22 Uhr) und mit 60-70 dB(A) in der Nacht, 22-6 Uhr. Die Straße Am Steinberg ist nicht erfasst.

 

2.2.     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Eine Veränderung der Situation ist abhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Ge­bietes. Eine Verschlechterung ist nicht anzunehmen, da bei Neuansiedlungen moderne Technologien greifen und die direkt südöstlich, liegende Wohnbebauung zu berücksichti­gen ist. Verbesserungen lassen sich durch einzelne Maßnahmen wie Dach- und Fassa­denbegrünung sowie die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien im nicht­überbauten Bereich erreichen. Konkretere Aussagen und Maßnahmen müssen im weite­ren Verfahren ermittelt werden.

 

 

 

IV.        Auswirkungen des Bebauungsplanes

 

1.                  Auswirkungen auf die Umwelt

Die Auswirkungen auf die Umwelt werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Um­weltprüfung ermittelt.

 

 

2.                  Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Berlin

Vorhandene Baugrundstücke werden neu für eine bauliche Nutzung geordnet. Grundstü­cke müssen nicht erworben werden. Daher sind für das Land Berlin keine Entschä­digungsleistungen zu erwarten.

 

 

 

V.        Verfahren

1.         Ankündigung gem. § 5 AGBauGB (Information der Senatsverwaltung)

Mit Schreiben vom 31.08.2006 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. IB und Abt. GL 8 über die Absicht der Aufstellung des Bebauungsplanes 3-10 informiert.

Im Hinblick auf die Sicherung gesamtstädtischer Planungen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 27.09.2006 folgendes angemerkt:

Der FNP von Berlin stellt im Geltungsbereich des B-Planes gewerbliche Baufläche sowie die Industriebahn dar. Die geplante Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandel ist aus dem FNP nicht entwickelbar, da im Verbund mit dem westlich angrenzenden bestehenden großflächigen Einzelhandel der Ausnahmetatbestand gem. Pkt. 6.5 RL-FNP nicht zur Anwendung gebracht werden kann.

Dringende Gesamtinteressen Berlins i. S. v. § 7 Abs. 1 AGBauGB sind damit  beeinträchtigt (Zentrenstruktur des FNP).

 

Verkehrliche Belange von gesamtstädtischer Bedeutung sind durch die verlängerte Straße Am Steinberg bis zur Rennbahnstraße / Romain-Rolland-Straße (längerfristig geplante Ergänzungstrasse bzw. Straße von besonderer Bedeutung gemäß StEP Verkehr) berührt. Die Lage der Baugrenzen ermöglicht die spätere Einordnung dieser geplanten Straßenverbindung. 

 

Damit die Festsetzung aus dem FNP (gewerbliche Baufläche) entwickelbar ist und die Zentrenstruktur des FNP nicht beeinträchtigt wird, soll Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden, in dem Einzelhandel nur bis zu einer bestimmten Größe zulässig ist. 

 

 

 

 

 

VI.       Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692).

 

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverord­nung - BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geän­dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).

 

 

 

 

 

Berlin, den  06.10.2006

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Amt für Planen und Genehmigen

 
                       
Liepold

 

 

PG AL EU                  PG 2

                                        

 

 

 
 

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