Drucksache - V-1333  

 
 
Betreff: Schloss Schönhausen retten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. zur Beschlussf. des BA, 43. Tagung, 27.09.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                   .2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Schloss Schönhausen retten

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Übertragung des Schlosses Schönhausen nebst Parkanlage an die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ auf der Grundlage der  Bestimmungen des § 7 Abs. 4 Satz 2 Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) wird zugestimmt. Es ist eine VZOG-Vereinbarung mit der Stiftung abzuschließen.

 

3.   Begründung

 

Die Eigentumsübertragung im Wege eines Grundstücksvertrages auf die Stiftung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sanierung des Schlosses, spätestens zum 31.12.2009, zu vereinbaren, ist gescheitert, da die Stiftung nicht von der Zahlung einer Grunderwerbsteuer (ca. 98.000,00 €, 3,5 % vom Grundstückswert) befreit wurde. Aus diesem Grunde wurde die kostenfreie Vermögenszuordnung gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 VZOG vorgesehen. Hierzu ist der Abschluss einer VZOG-Vereinbarung erforderlich. Die von der Senatsverwaltung für Finanzen am 29.03.2006 gebilligte Vereinbarung liegt der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten vor (siehe Anlagen). Sie wurde noch nicht unterzeichnet.

 

Die Stiftung hat die für die Finanzierung der Sanierung des Schlossgebäudes notwendigen Fördermittel auf der Grundlage der vorzeitigen Besitzeinweisung vom 01.08.2005  bereits erhalten. Damit war der Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertrages nicht mehr zwingend erforderlich. Der Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 28.04.2006 wird grundbuchlich durch Eintragung einer Buchgrundschuld in das Grundbuch gesichert.

 

4.   Rechtsgrundlage

 

BezVG § 36 Abs. 2 b, Abs. 3, § 12 Abs. 2 Ziff. 10

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

6.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung


keine

 

 

 

 

7. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die geplante Sanierung des Schlosses Schönhausen zum Museumsschloss trägt in hohem Maße zur Aufwertung des Schlosses und seiner Gartenanlagen bei.

 

 

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeisters

 

 

Anlagen:           Vereinbarung über die Übertragung von landeseigenen Grundstücken in das

Eigentum der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“

auf der Grundlage der Bestimmungen des Vermögenszuordnungsgesetzes § 7

Abs. 4 Satz 2 (VZOG)

Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 29.03.2006

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                    1

Abteilung Finanzen, Personal, Verwaltung

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksamt Pankow, Postfach 730 113, 13062 Berlin (Postanschrift)

 

 

 

 

 

Geschäftszeichen:  Imm IV 1

(bitte immer angeben)

Bearbeiter/in Frau Benkenstein

Dienstgebäude Berliner Allee 100

 

Ortsteil Weißensee

Zimmer

306

Telefon (0 30)

90295

8111

Intern

9295

 

Vermittlung

90295 - 0

Telefax (0 30)

90295

8181

Intern

9295

 

 

Datum:

 

 

 

 

Vereinbarung über die Übertragung von landeseigenen Grundstücken in das Eigentum der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ auf der Grundlage der Bestimmungen des Vermögenszuordnungsgesetzes § 7 Abs. 4 Satz 2 (VZOG)

 

1.      Grundlage dieser Vereinbarung ist zunächst das Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ vom 21.12.1994 (Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin vom 30.12.1994, S. 515). Durch den Staatsvertrag (Stiftungsgeschäft) vom 23.08.1994 wurde die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ mit Sitz in Potsdam als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Zur Erfüllung des Artikels 3 dieses Staatsvertrages wurde ein Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Berlin und dem Land Brandenburg verhandelt. Eine entsprechende Vorlage 3516 wurde dem Abgeordnetenhaus von Berlin bereits vorgelegt.

 

2.       Körperschaften des öffentlichen Rechts können durch einen Vermögenszuordnungsbescheid entsprechend begünstigt werden. Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin (nachfolgend Land Berlin genannt), stimmt ausdrücklich zu, dass die Grundstücke, die zum Schloss Schönhausen und seinem Garten gehören, in das Vermögen der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ (nachfolgend Stiftung genannt) eingebracht und durch Änderungsbescheid der Vermögenszuordnungsstelle des BARoV Cottbus der Stiftung zugeordnet werden. Die Stiftung ist berechtigt, den Antrag auf Zuordnung der Stiftungsgrundstücke zu ihren Gunsten zu stellen.

 

3.      Das Land Berlin und die Stiftung haben im Wege einer Vereinbarung über die vorzeitige Besitz-einweisung vom 1.08.2005 die betroffenen Grundstücke (Übertragungsgrundstücke genannt) bereits an die Stiftung übergeben. Diese vorzeitige Besitzeinweisung wird Bestandteil dieser Vereinbarung, allerdings mit der nunmehr angepassten Regelung, dass

 

·         die vorzeitige Besitzeinweisung mit dem Datum des Änderungsbescheides des BARoV – Cottbus, Vermögenszuordnungsstelle endet. Sollte die Vermögenszuordnung – aus welchen Gründen auch immer – scheitern, endet die vorzeitige Besitzeinweisung,

·         wenn die Vertragsprateien anstelle der Vermögenszuordnung einen Grundstücksübertragungsvertrag abschließen mit dem Tag der Beurkundung, oder

·         mit der übereinstimmenden Erklärung der Vertragsparteien, die vorzeitige Besitzeinweisung nicht fortsetzen zu wollen an dem in dieser Erklärung zu bezeichnenden Zeitpunkt.

·         Endet die vorzeitige Besitzeinweisung gemäß Nr. 2., sind die Übertragungsgrundstücke in dem Zustand, in dem sie sich dann befinden – ohne dass hierfür Kosten oder Schadenersatzverpflichtungen für das Land Berlin entstehen – an das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Finanzen, Personal und Verwaltung, Immobilienservice, zurückzugeben.

 

 

Potsdam, den

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                   Stiftung Preußische Schlösser und Gärten

Berlin-Brandenburg

 

 

 

...................................................                                             .................................................................

(Dienstsiegel)

 

 


 

Senatsverwaltung für Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin

Geschäftszeichen

I D 12 – VV 2064 – 2/2005

Bearbeiter: Herr Nolteienstgebäude

Klosterstraße 59, Berlin-Mitte

Zimmer  3045

Telefon  (030) 9020 - 3486

Telefax  (030) 9020 - 2611

E-Mail    peter.nolte@

              senfin.verwalt-berlin.de

Internet  www.Berlin.de/sen/finanzen

Verkehrsverbindungen:

              U Klosterstraße

              S+U Jannowitzbrücke

 

Datum      29  .März 2006

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Kultur, Finanzen, Immobilien

Immobilienservice

 

 

 

 

 

 

Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“

Übertagung der Liegenschaft „Schloss Schönhausen“

- Am 27.03.2006 per e-mail übersandte VZOG-Vereinbarung -

 

Sehr geehrte Frau Trillhose,

 

anliegend übersende ich Ihnen den von mir leicht überarbeiteten Entwurf der VZOG-Vereinbarung für das Schloss Schönhausen. Es bestehen aus Sicht der Senatsverwaltung für Finanzen keine Bedenken, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg die Vereinbarung auf der Grundlage dieses Entwurfs zu abzuschließen.

Ich bitte, mich über den Abschluss der Vereinbarung zeitnah zu unterrichten.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Im Auftrag

Fiedler                                                              Beglaubigt

 

 

 

 

 
 

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