Drucksache - V-1320  

 
 
Betreff: Bibliothek Bizetstr. - behindertengerecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. PDS, 42. Tagung, 28.06.2006
Antr.PDS, 2. Ausf., 42. Tagung, 28.06.2006
VzK 13, SB, 43. Tagung, 27.09.2006

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

Siehe Anlage

 

Die AG Bau/Wohnen/Verkehr des Behindertenbeirates des Bezirkes stellte bei ihrem besuch der Bibliothek fest, daß insbesondere

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                              

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            In Erledigung der

                                                                                                            Drs.-Nr. V-1320/06

                                                                                                           

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Betr.: Bibliothek Bizetstr. - behindertengerecht

 

Schlussbericht

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der Drucksache Nr. V-1320/2006, beschlossen in der 21. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.06.2006,

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.        die BVV zu informieren, warum die in der Bauplanung vereinbarten Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung der Bibliothek Bizetstraße entweder ignoriert oder nicht in vollem Umfang beachtet wurden.

 

2.        umgehend Maßnahmen zu veranlassen, dies es Menschen aller Behinderungsarten ermöglichen, das öffentliche Angebot in der Bibliothek der Bizetstr. uneingeschränkt zu nutzen.

Dabei sind insbesondere die schriftlichen Hinweise für Sehbehinderte mit ausreichendem Kontrast sowie für Blinde in Braille-Schrift und in ertastbarer Höhe anzubringen.

Bei der Umsetzung der Aufgabe ist der Behindertenbeirat des Bezirks unmittelbar einzubeziehen.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

 

Zu 1.

Während der Planungsphase zum Neubau gab es zwei Abstimmungsrunden mit dem Behindertenbeauftragten, der SE Imm / FB Hochbau und den Fachplanern des Investors, in denen die jeweiligen baulichen Vorgaben festgelegt worden sind, die entsprechend umgesetzt wurden. In ausstehenden Einzelfällen, wie dem noch anzubringenden Tableau im Fahrstuhl, liegt die Verantwortung beim Investor/Vermieter. Das Bezirksamt drängt den Vermieter gegenwärtig, noch nicht geleistete Verpflichtungen zu erfüllen.

 

 


 

Zu 2.

Im Vergleich mit anderen Objekten im Bezirk besteht in der Bizetstr. 41 grundsätzlich ein hoher Standard hinsichtlich behindertengerechter Ausstattung. 

 

Die Schriftgröße gliedert sich funktional in vier Gruppen:

-          Konsultationsgrößen bezeichnen kleine Schriftgrade bis 8 Punkt. Sie werden für Fußnoten, Marginalien (Randbemerkungen), Lexika, Wörterbücher, Telefonbücher (hierfür gibt es auch besondere Schriftschnitte, die schmal laufen) usw. verwendet.

-          Lesegrößen haben eine Größe von 8 bis 12 Punkt. Hier ist der Abstand beim Lesen entscheidend. Größere Papierformate rechtfertigen deswegen keine größeren Schriftgrade.

-          Schaugrößen sind Schriftgrade bis 48 Punkt. Sie werden für Titel und für Text, der auf größere Distanz gelesen werden soll, eingesetzt.

-          Plakatschriften oder Displayschriften sind Schriftgrade über 48 Punkt.

 

Bei der Wahl der in der Bizetstr. verwendeten Schriften wurde auf die Lesedistanz des Publikums Rücksicht genommen. Die Türplakate und Poster haben eine Lesedistanz von ein bis zwei Metern. Somit wurde für ältere und sehschwache Menschen der Schriftgrad nicht zu klein gewählt. Auch in anderen Bereichen wurde o.g. Klassifikation zugrunde gelegt, es sei denn, dass in Einzelfällen Vorgaben wie z.B. die Breite eines Regalbodens eine größere Schrift technisch nicht zulassen.

 

Sollten weitere Anforderungen an die Behindertengerechtigkeit bestehen, so werden diese in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat geprüft, auf die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich anderer Zielgruppen der Bibliotheksarbeit abgeglichen und nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel in Absprache mit dem Vermieter selbstverständlich realisiert. Die BVV wird dann unaufgefordert darüber informiert.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

gegenwärtig nicht bezifferbar

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                        Almuth Nehring-Venus

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadträtin für Kultur, Wirtschaft

                                                                                    und öffentliche Ordnung

 

 
 

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