Drucksache - V-1300  

 
 
Betreff: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-40c2, XIX-12 und XIX-28
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 42. Tagung, 28.06.2006

- Siehe Anlage -

- Siehe Anlage -

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .2006

 

.

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-40c2, XIX-12 und XIX-28

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

I.                     Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-40c2 für das Gelände zwi­schen Gartenstraße, Blankenfelder Straße, der östlichen Geltungsbereichs­grenze des Bebauungsplans XIX-40c1  und der nördlichen Grenze des Grund­stücks Gartenstraße 13 im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz wird einge­stellt.

Der Beschluss vom 08.02.2000 (ABl. S. 788) zur Aufstellung des Bebauungs­plans ist damit aufgehoben.

 

II.                   Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-12 für das Grundstück Parkstraße 35 im Bezirk Pankow wird eingestellt.

Der Beschluss vom 27.10.1992 (ABl. S. 3331) zur Aufstellung des Bebauungs­plans ist damit aufgehoben.

 

III.                  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-28 für die Grundstücke Florastraße 86 und 87 im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow wird eingestellt.

Der Beschluss vom 20.05.1997 (ABl. S. 2074) zur Aufstellung des Bebauungs­plans ist damit aufgehoben.

 

Mit der Durchführung der Beschlüsse I. bis III. wurde das Amt für Planen und Genehmigen beauftragt.

 

Begründung:

 

Für die drei einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Planung gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen. Mit Schreiben vom 16.03.2006  wurde der zu­ständigen Senatsverwaltung gem. § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht - Einstel­lung der Verfahren zur Aufstellung - der Bebau­ungspläne XIX-40c2, XIX-12 und XIX-28 im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow  bzw. Ortsteil Französisch Buchholz mitgeteilt.

Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C, vom 19.04.2006 - bestehen zur Absicht die Verfahren zur Aufstellung der o. a. Bebauungspläne einzustellen, bezüglich der dringenden Gesamtinteressen Berlins keine Bedenken.

 

Mit Bekanntmachung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfah­ren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt.

Zu I.

 

Der Bebauungsplan XIX-40c2 wurde zur Entwicklung von Wohnbauflächen und zur Siche­rung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen vom Bezirk Pankow aufgestellt. Dabei wurde sowohl einer be­hutsamen Entwicklung der Flächen zwischen denkmalge­schützten Bereichen / Bestands­gebieten und der Neubebauung von Buchholz/West als auch den besonde­ren Anforderun­gen als Übergangsbereich Rechnung getragen.

Das Verfahren wurde bis zum Anzeige­verfahren gem. § 6 AGBauGB ge­führt. Im Ergebnis der Rechtsprüfung wurde der Be­bauungsplan beanstandet, das Bebauungsplanverfahren wurde nicht  wei­terge­führt.

Die bereits realisierten Wohnungsbauvorhaben wurden auf der planungsrechtlichen Grund­lage des § 34 BauGB  genehmigt und bilden neben dem bestehenden Denkmalschutz  und den Be­stands­gebieten eine ausreichende   Beurteilungsgrundlage, auf den noch   unbebau­ten Flächen die gewünschte städtebauliche Ordnung zu gewähr­leisten. Die Blan­kenfel­der Straße ist zwischenzeitlich auf der rechtlichen Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB her­ge­stellt, ein weiteres öffentliches Erschließungserfordernis be­steht nicht mehr.

Da das Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB für diesen Bebauungsplan entfallen ist, war das Planverfahren einzustellen.

 

Zu 2.

 

Der Bebauungsplan XIX-12 wurde für ein  Grundstück zur planungsrechtlichen Sicherung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öf­fentliche Parkanlage mit Spielplatz“ aufgestellt. In diesem Zusammenhang bestand die Absicht, auch eine  Zugänglichkeit zum künftigen “Pankewanderweg“  über dieses Privatgrundstück zu schaffen. Das Verfahren wurde  bis zur Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange  durchgeführt. Die Spielplatzversorgung sowie die Zugänglichkeit zur Panke ist auf in der Nähe liegenden lan­deseigenen Grundstücken möglich, so dass das Pla­nungserfordernis aus be­zirklicher Sicht nicht mehr besteht.  Das Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar. Der Eingriff in die privaten Eigen­tumsrechte ist nicht  hinreichend zu begründen.

Da das Planerfordernis gem. §1 Abs. 3 BauGB für diesen Bebauungsplan entfallen ist, war das Planverfahren einzustellen.

 

Zu 3.

 

Der Bebauungsplan XIX-28 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet  Pankow-Wol­lankstraße und wurde  mit dem Planungsziel öffentliche Grünfläche “Spielplatz“ und “besonderes Wohngebiet“ aufgestellt. Das  Bebauungsplanverfahren wurde bis zur Beteiligung der Träger öf­fentlicher Belange durchgeführt.

Nach Überprüfung der bisherigen Sanierungsziele im Rahmen der Kosten- und Finanzierungs­übersichten  nach § 149 BauGB sowie nach Durchsetzungsvermögen wurden im Jahre 2004 die Sanierungsziele zugunsten der Privatnützigkeit geändert und auf einer inzwischen erworbenen Teilfläche eine kleine Grünfläche als Pocketpark hergestellt.

Ein  Planungserfordernis  gem. § 1 Abs. 3 BauGB  besteht nicht mehr, so dass das Planver­fahren einzustellen war.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine


 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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