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Drucksache - V-1294
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin Datum An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Schiedsamtsangelegenheiten Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ........ 2006 beschlossen, die Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Schieds- amtsangelegenheiten nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz zum 01.06.2006 vom Rechtsamt auf die Abteilung Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste - Amt für Bürgerdienste und Wohnen - zu übertragen. Begründung: Die Bearbeitung der
bezirklichen Aufgaben im Zusammenhang mit Schiedsamts-angelegenheiten nach dem
Berliner Schiedsamtsgesetz oblag bislang dem Rechts-amt. Die dafür u. a. zuständige
Beamtin ist allerdings vor einigen Wochen schwer erkrankt und wird ihren Dienst
auf unabsehbare Zeit nicht wieder aufnehmen können. Die Einsetzung einer
Krankheitsvertretung ist beantragt, wann mit einer Vertretungskraft gerechnet
werden kann, ist nicht vorherzusagen. Im Fall des Einsatzes einer
Krankheitsvertretung wird diese aber vorläufig nicht die Bearbeitung der
Schiedsamtsangelegenheiten, sondern nach einer Einarbeitungszeit allenfalls die
Bearbeitung der weiteren Zuständigkeitsbereiche (Bearbeitung von
Schadenersatzansprüchen sowie von Mahn- und Zwangsvollstreckungssachen)
übernehmen können. Die eigentliche Vertreterin
der o. g. Beamtin ist ebenfalls schwer krank, so dass auch bei ihr nicht
bestimmt werden kann, wann und in welchem zeitlichen Umfang sie den Dienst
wieder aufzunehmen in der Lage ist. Für sie ist bereits eine
Krankheitsvertre-tung aus dem zentralen Stellenpool eingesetzt. Dieser
Vertretungskraft kann jedoch die Bearbeitung der Schiedsamtsangelegenheiten
nicht übertragen werden, weil ihr Einsatz kurzfristig beendet sein kann, die
Schiedspersonen aber einen festen Ansprechpartner haben sollen. Die Arbeitsaufgaben der
beiden erkrankten Dienstkräfte, mit Ausnahme der Bearbei-tung der
Schiedsamtsangelegenheiten, wurden innerhalb des Rechtsamtes auf die anderen
Mitarbeiter/innen verteilt. Um zu vermeiden, dass Schiedsamtsangelegen-heiten
unbearbeitet bleiben und die Schiedspersonen keinen festen Ansprechpartner
haben, fand eine Übereinkunft zwischen dem Rechtsamt und dem Amt für
Bürger-dienste und Wohnen dahingehend statt, dass die Bearbeitung der
bezirklichen Aufgaben im Zusammenhang mit den Schiedsamtsangelegenheiten nach
dem Berliner Schiedsamtsgesetz ab dem 01.06.2006 im Amt für Bürgerdienste und
Wohnen erfolgt. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Die Einnahmen und Ausgaben für Schiedsämter bleiben beim Kapitel 3303 des Rechtsamts, es wird eine Befugnisregelung für das Amt für Bürgerdienste und Wohnen eingerichtet. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung
entfällt Kinder-
und Familienverträglichkeit
entfällt Burkhard Kleinert |
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