Drucksache - V-1291  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung mittels Schwellen in den Sanierungsgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2006 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Bü.90D/Gr., 41. Tagung, 17.05.2006
ÄA SPD, 41. Tagung, 17.05.2006
Ausf.nach Beschlussf., 41. Tagung, 18.05.2006
VzK 13, SB, 43. Tagung, 27.09.2006

In Ergänzung des Baus von Gehwegvorstreckungen, insbesondere in den Sanierungsgebieten von Prenzlauer Berg, sollen Fahrbahnsch

 

Siehe Anlage

 

Nach dem Vorbild der Bezirke Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg sollen Fahrbahnschwellen, z

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                               2006

 

 

 

 

            An die

Bezirksverordnetenversammlung                                    Drucksache Nr.:

                                                                                                  

 

                                                                                          In Erledigung der

                                                                                          Drucksache Nr. :  V-1291/06

                                                                                                                                                                                                                                                                                               

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Verkehrsberuhigung mittels Schwellen in den Sanierungsgebieten

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 41. Tagung der BVV am 17.05.2006 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V-1291/06 :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur 43. Tagung der BVV einen Bericht über geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z.B. Fahrbahnschwellen) und die damit verbundenen Kosten in den Sanierungsgebieten im Ortsteil Prenzlauer Berg vorzulegen.

 

Dabei sind insbesondere Möglichkeiten zu prüfen, in –für Fußgänger besonders gefährlichen Bereichen – „Tempo 10 oder Tempo 20 Anordnungen“ als Alternative zu nicht finanzierbaren verkehrsberuhigten Bereichen zu schaffen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Grundsätzlich muss zu den vorgeschlagenen baulichen Fahrbahnschwellen bemerkt werden, dass Kraftfahrer in Tempo 30-Zonen stets mit straßenbaulichen Einrichtungen zur Temporeduzierung rechnen müssen, ohne dass Gefahrenzeichen 101 (Gefahrstelle) und 112 StVO (Unebene Fahrbahn) darauf hinweisen. Solche Einrichtungen müssen jedoch in Höhe, Breite und Länge so ausgeführt sein, dass die Straße bei Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit von allen Fahrzeugen (Fahrräder, Krafträder, Pkw, Lkw, Krankenwagen) gefahrlos durchfahren werden können. Außerdem dürfen Straßenaufpflasterungen nicht zur Erhöhung des Lärmpegels führen. Infolgedessen dürfen Schwellen, Nagelreihen oder Aufpflasterungen nicht höher als 10 cm und mindestens 3,60 m lang sein, müssen flache Rampen und seitlichen Raum zur Durchfahrt von 80 bis 100 cm für Krafträder und Radfahrer haben. Bei Dunkelheit müssen die Einrichtungen erkennbar beleuchtet sein. Nur dann muss die Straße so hingenommen werden, wie sie sich erkennbar darbietet.

Andernfalls liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB vor, die Amtshaftungsansprüche auslösen kann (§§ 839, 847 BGB i.V.m. Art. 34 GG).  

 

Weiterhin bleibt festzustellen, dass innerhalb kurzer Zeit die „Schwellen“ den Autofahrern bekannt sind, da es ja hier im Wesentlichen um untergeordnete „Kiez“-Straßen geht mit dem Effekt, dass genau von den Autofahrern, die man disziplinieren will, entsprechend ‚sportlich‘

 

damit umgegangen wird: es wird forsch bis kurz vor die Schwelle gefahren, gestoppt, die Schwelle überfahren, dann wieder mit entsprechender Lärmentwicklung zügig Gas gegeben.

 

Ergebnis: erhöhte Lärmwerte, ohne dass der eigentliche Zweck einer nachhaltigen und gleichförmigen Geschwindigkeitsdämpfung erreicht würde. Erfahrungen mit solchen Einbauten in anderen Berliner Bezirken in den vergangenen Jahren unterstreichen diese Feststellungen.

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass der Einbau von Fahrbahnschwellen auch von der Berliner Feuerwehr abgelehnt wird, da die Zu- und Abfahrt von und zum Einsatzort erschwert sowie die Krankenbeförderung über solche Schwellen gefährlich ist. Diese Art der Verkehrsberuhigung kann deshalb keineswegs als vorbildlich oder nachahmenswert erachtet werden.

 

Aufgrund der o.a. grundsätzlichen Ausführungen wird von einer Darlegung der Kosten für solche Umbauten abgesehen.

 

Zu den von Ihnen angeregten Geschwindigkeitsreduzierungen auf „Tempo 10 oder Tempo 20“ bleibt anzumerken, dass entsprechend der Maßgabe des § 39 StVO örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen jedoch nur dort getroffen werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. So können nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder den Verkehr umleiten.

 

Da bereits ca. 80 % des Pankower Straßennetzes sind aktuell in geschwindigkeitsreduzierte Tempo 30-Zonen integriert sind und gleichzeitig keine „für Fußgänger besonders gefährlichen Bereiche“ bekannt sind, liegen solche Gründe nicht vor.

 

Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach wie vor favorisierte Dreistufigkeit anzuordnender Geschwindigkeitsreduzierungen im Berliner Stadtgebiet (Tempo 50, Tempo 30 oder Verkehrsberuhigte Bereiche mit Schrittgeschwindigkeit und komplett umzubauenden Straßenprofil) grenzt sich in den zu fahrenden Geschwindigkeiten sehr deutlich voneinander ab, was letztendlich auch eine hohe Akzeptanz dieser Verkehrsbeschilderung durch die Kraftfahrer hervorruft. Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei im Nebenstraßennetz über viele Jahre bestätigen diese These.  Weiterreichende Varianten von Geschwindigkeitsreduzierungen würden diese deutliche Abgrenzung aufheben und die Akzeptanz der dann stark unterschiedlichen Regelungen erfahrungsgemäß erheblich reduzieren.

 

Abschließend wird zu diesem Thema auf die Vorlage V – 1084/2005 (Schlussbericht zu den Sanierungszielen Verkehr) verwiesen.

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen:

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

................................................                                   ................................................

Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat

                                                                                    Abt. Stadtentwicklung            

 

 

 

 

 
 

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