Drucksache - V-1249  

 
 
Betreff: Gesundheitsdienstreformgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.03.2006 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2006 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Lämmer, Lksp. PDS, 40. Tagung, 29.03.06
2.Ausf.Antr.PDS, 40. Tagung, 29.03.06
3. Ausf. Antrag PDS & SPD, 40. BVV am 29.03.2006
VzK 13, 1. ZB, 41. Tagung, 17.05.2006
VzK13, SB, 42. Tagung, 28.06.2006

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz dafür einzusetzen

 

Siehe Anlage

 

Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesundheitsdienstreformge-setz” sind Aufgaben, soweit sie nicht Pf

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                       . Mai 2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V-1249/06

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Gesundheitsdienstreformgesetz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 40. Sitzung am  29.03.2006 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V - 1249

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

sich beim Senat und dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass insbesondere die Kernaufgaben des „Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes“ in der Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und Schutz der Gesundheit für Kinder und Jugendliche nicht dem Haushaltsvorbehalt nach § 1 (4) unterliegen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Wie bereits im 1. Zwischenbericht ausführlich erläutert, hat sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 20.04.2006 gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz für die Umsetzung des Auftrags der BVV eingesetzt.

 

Nach erfolgter Anhörung und Beratung im zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses wurde das Gesundheitsdienstreformgesetz mit einigen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf am 18.05.2006 im AGH verabschiedet und ist am 3. Juni 2006 im GVBl. erschienen. Es wird zum 01.07.06 in Kraft treten.

Eine inhaltliche Einschränkung des Haushaltsvorbehaltes in der von der BVV geforderten Form wurde nicht im Gesetz verankert. Eine Korrektur erfolgte jedoch dahingehend, dass auch Pflichtausgaben aus „anderen Landesgesetzen“ nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt wurden. Dies betrifft Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wie die z.B. im Schulgesetz oder Kindertagesförderungsgesetz verankert sind. Eine Kopie des Gesetzestextes wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13. Juni 2006 übergeben.

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

nicht bezifferbar

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die aktuellen Vorfälle von Kindesvernachlässigungen und die dazu öffentliche geführten Debatten haben dazu geführt, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Gesetzestext eine besondere Würdigung erfahren haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadträtin für Gesundheit

                                                                                    und Soziales

 


 

 

 
 

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