Am 9.3.2006 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus
das Straßenausbaubeitragsgesetz und Änderungen zum Straßenerschließungsbeitragsgesetz
beschlossen.
Welche Auswirkungen haben diese Gesetze für die Anlieger von Straßen, die
bereits vor dem 3.10.1990 zumindest teilweise hergestellt wurden und bis
heutefür Verkehrszwecke
tatsächlich genutzt werden?
Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt
aus diesen Gesetzen fürBeitragsbescheide
an Anlieger dieser Straßen im Bezirk?
Wie gedenkt das Bezirksamt die im
Straßenausbaubeitragsgesetz fixierten erweiterten Rechte für Anlieger
praktisch umzusetzen?