Drucksache - V-1244  

 
 
Betreff: Gesundheitsdienstreformgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.03.2006 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 40. Tagung, 29.03.2006
2. Ausf. Antr. SPD, 40. Tagung, 29.03.2006

Siehe Anlage

 

Die BVV spricht sich dafür aus, dass bei der Verabschiedung des Gesundheitsdienstreformgesetzes  folgende Punkte beachtet werden:

 

1.       Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst werden verbindlich personell so ausgestattet, dass die aufsuchende Betreuung aller Neugeborenen  vollständig abgedeckt werden kann und eine weitere Betreuung und Beratung bedürftiger Eltern und Familien von Kindern aller Altersstufen möglich ist.

2.       Der Sozialpsychiatrische Dienst wird verbindlich so ausgestattet, dass die Betreuung und Versorgung psychisch kranker oder beeinträchtigter Menschen gewährleistet ist, insbesondere derjenigen, die bei niedergelassenen Ärzten und in den ambulanten Bereichen der Krankenhäuser nicht versorgt werden können.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, diese Haltung gegenüber dem Senat von Berlin und dem Abgeordnetenhaus von Berlin in geeigneter Weise deutlich zu machen.

 

 

 

 

Zunehmend werden Fälle von vernachlässigten und misshandelten Kindern bekannt, die nicht rechtzeitig erfasst wurden

 

Zunehmend werden Fälle von vernachlässigten und misshandelten Kindern bekannt, die nicht rechtzeitig erfasst wurden. Eltern sind oftmals überfordert oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sich in genügendem Umfang um ihre Kinder zu kümmern. Kindergärten und Schulen vermelden eine zunehmende Anzahl problematischer Kinder.

Das früher sowohl im Ost- als auch im Westteil der Stadt vorhandene präventive Säuglings- und Kleinkindergesundheitswesen wurde in den letzten Jahren durch Personalabbau sukzessive zurückgefahren. Dies Entwicklung muss nicht nur gestoppt, sondern wieder revidiert werden.

 

Auch die Zahl psychisch beeinträchtigten und kranken Menschen und die Schwere Ihrer Erkrankungen nimmt zu. Viele von Ihnen sind nicht in der Lage oder lehnen es ab niedergelassene Ärzte aufzusuchen, zumal diese auch völlig überlastet sind. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist für sie die einzige Alternative der Betreuung. So können Zwangsmaßnahmen und stationäre Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

 

Der Staat darf  sich hier im Interesse des Gemeinwesens nicht aus der Verantwortung für diese Menschen zurück ziehen. Diese Gefahr besteht aber, wenn die Aufgaben einem Haushaltsvorbehalt unterworfen sind, wie es in der derzeitigen Fassung des GDG im § 1 (4) der Fall ist.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, diese Haltung gegenüber dem Senat von Berlin und dem Abgeordnetenhaus von Berlin in geeigneter Weise deutlich zu machen.

 

 

 
 

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