Drucksache - V-1242  

 
 
Betreff: Verlängerung der Vereinbarung zu Einbürgerungsangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.03.2006 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem. § 15 BezVG, 29.03.06

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    .03. 2006

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksachen - Nr:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.:  Verlängerung der Vereinbarung zu Einbürgerungsangelegenheiten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß §15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Die BVV hat am 16. Juni 2004 zur Kenntnis genommen, dass am 14. Mai 2004 alle Bezirksämter mit der Senatsverwaltung für Inneres jeweils eine „Vereinbarung über den Bestandsabbau, die Verkürzung der Bearbeitungsdauer und die Verfahrensoptimierung in Einbürgerungsverfahren“ abgeschlossen hatten.

 

Diese regelt den Bestandsabbau von vorliegenden Einbürgerungsanträgen, die Bearbeitungsdauer und sollte das Verfahren bei Einbürgerungsangelegenheiten optimieren.

 

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung wurden die Zentralisierungsbestrebungen des Senates für den Bereich der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zunächst gestoppt.

 

Die wesentlichen Ziele der Vereinbarung waren ein Bestandsabbau der Einbürgerungsanträge von insgesamt 14% und die Entscheidung über vollständig vorliegende Anträge innerhalb von 6 Monaten.

 

Im Zeitraum vom 1.9. 2004 bis 31.8. 2005 wurde der Antragsbestand insgesamt um 23% reduziert und 7 der 12 Bezirke bearbeiteten mindestens 90% der Fälle innerhalb der Frist von 6 Monaten.

 

Im Bezirk Pankow erfolgte ein Bestandsabbau um 19,6%, 100% der Fälle wurden innerhalb von 6 Monaten abschließend bearbeitet. Das Bezirksamt Pankow hat die Zielvorgaben somit erreicht.

 

Am 23.9. 2005 stellten die zuständigen Bezirksstadträte und der Staatssekretär für Inneres einvernehmlich fest, dass das Ergebnis der Zielkontrollen derzeit weder für eine zentrale noch für eine dezentrale Bündelung der Zuständigkeiten in Einbürgerungsangelegenheiten spricht und verständigten sich auf eine Verlängerung der Vereinbarung bis zum September 2007.

 

Die Verlängerungsvereinbarung wurde erst jetzt von der Senatsverwaltung für Inneres vorgelegt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

--------------------------------                                                        ------------------------------------------

Burkhard Kleinert                                                                  Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste

 

 

 

 

 


 

 

 

Vereinbarung

(Verlängerung)

 

 

 

 

 

 

 

zwischen

 

 

der Senatsverwaltung für Inneres

 

 

und

 

 

dem Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

über den Bestandsabbau, die Verkürzung der Bearbeitungsdauer und

die Verfahrensoptimierung in Einbürgerungsverfahren

 

 

 

 

 

 

 

Vorbemerkung:

 

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in der 40. Sitzung vom 13.11.2003 einen neun Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen. Neben den erklärten Hauptzielen, dem Abbau von Einbürgerungshindernissen und der Schaffung eines positiven Klimas für mehr Einbürgerungen, besteht der Wille zur Beschleunigung und Vereinheitlichung von Einbürgerungsverfahren.

 

In diesem Zusammenhang haben die Bezirke und die Senatsverwaltung für Inneres am 14.05.2004 eine Vereinbarung zur Unterstützung dieses Beschlusses geschlossen. Nach Abschluss der Zielkontrolle haben die Vereinbarungspartner in der Sitzung am 23.09.2005 entschieden, dass die Vereinbarung um weitere 2 Jahre verlängert werden soll, um eine noch fundiertere Grundlage für die zu treffende Entscheidung, ob und an welcher Stelle (Bezirks- oder Hauptverwaltung) die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitseinzelangelegenheiten gebündelt werden soll, zu gewinnen.

 

I. Ziele

 

Zur Erreichung der Ziele haben die Vereinbarungspartner die notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen zu ergreifen.

 

1.      Bestandsabbau

 

Der zu erreichende Soll-Gesamtbestand beträgt einen durchschnittlichen Zweijahresantragseingang. Grundlage für die Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Antragseingangs bilden die Eingänge der letzten drei Kalenderjahre. Der Soll-Gesamtbestand ist folglich ein variables Ziel.

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin soll den laut Gesamtstatistik jeweils zum 01.09. ermittelten Gesamtbestand bis zum Erreichen des Soll-Gesamtbestandes jährlich um 14% reduzieren.

Entspricht der Gesamtbestand dem Zweijahresantragseingang oder unterschreitet diesen, soll das jeweilige Bezirksamt den Bestand erhalten bzw. weiter auf ein mögliches Minimum reduzieren.

 

2.      Verkürzung der Bearbeitungsdauer

 

2.1

Das Bezirksamt Pankow von Berlin soll über Einbürgerungsanträge, die ab dem 01.09.2004 gestellt werden, innerhalb von 6 Monaten entscheiden.

 

 

 

Ausnahmen:

Eine Entscheidung innerhalb von 6 Monaten kann nicht getroffen werden, wenn

-          verfahrensrechtliche Hindernisse (s. hierzu § 12a Abs. 3 StAG - Aussetzung der Entscheidung bis zum Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - bzw. andere Aussetzungsgründe) bestehen,

-          andere in der Person des Antragsstellers liegende, verfahrensverzögernde Gründe bestehen, die nicht über § 82 Abs. 1 AufenthG (unzureichende Mitwirkung) zu lösen sind oder

-          andere am Verfahren zu beteiligende Behörden bzw. Ämter Auskünfte nicht innerhalb von 2 Monaten erteilen und eine Erinnerung erfolgt ist.

 

Entscheidung in diesem Sinne meint:

in Fällen der bezirklichen Zuständigkeit

-          die Fertigung des Einbürgerungsverzeichnisses (Datum der Feststellungsverfügung),

-          die Anhörung im Falle der beabsichtigten Ablehnung (Absendetag),

-          die Vorlage zur Kenntnisnahme bei der Senatsverwaltung für Inneres (Absendetag);

in Fällen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres

-          die Vorlage zur Entscheidung bei der Senatsverwaltung für Inneres (Absendetag).

 

Zur notwendigen Transparenz soll der Antragsteller nach Erteilung einer Eingangsbestätigung und spätestens nach Ablauf der o.g. Entscheidungsfrist über den Stand des Einbürgerungsverfahrens informiert werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn bereits laufende Korrespondenz mit dem Antragssteller besteht.

 

2.2

Die Senatsverwaltung für Inneres soll über Einbürgerungsvorgänge, die ab dem 01.09.2004 zur Entscheidung vorgelegt werden, innerhalb von 6 Wochen nach Eingang  entscheiden. Einbürgerungsvorgänge, die ab dem 01.09.2004 zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, soll die Senatsverwaltung für Inneres innerhalb der genannten 6-Wochen-Frist zur Kenntnis nehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Absendetag.

 

Ausnahmen:

Die vorgenannte Frist gilt nicht, wenn

-          Sicherheitsbedenken bestehen,

-          Verfahren zur Klärung grundsätzlicher Fragen vorgelegt werden,

-          noch nicht alle entscheidungserheblichen Unterlagen/Informationen vorliegen oder

-          andere Behörden zwingend am Verfahren zu beteiligen sind.

 

 

2.3

Damit eine spätere Nachprüfbarkeit gewährleistet ist, sind verfahrensverzögernde Gründe nach Nr. 2.1 und 2.2 aktenkundig zu machen.

 

2.4

Eine Entscheidung innerhalb der  in 2.1 bzw. 2.2 genannten Fristen muss nicht getroffen werden, wenn

-          der gewöhnliche rechtmäßige Aufenthalt innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der genannten Entscheidungsfristen vorliegen wird, die anderen Einbürgerungsvoraussetzungen bereits vorliegen und der Antragsteller die Aussetzung ausdrücklich beantragt oder

-          eine im Strafregister eingetragene einbürgerungshindernde Verurteilung innerhalb von 2 Monaten nach den genannten Entscheidungsfristen tilgungsreif sein wird, die anderen Einbürgerungsvoraussetzungen bereits vorliegen und der Antragsteller die Aussetzung ausdrücklich beantragt.

 

2.5

Die unter 2.1 und 2.2 genannten Ziele sind nur unter der Voraussetzung eines rechtmäßigen Verwaltungshandelns erreicht.

 

 

3.      Verfahrensoptimierung

 

Die Bezirke und die Senatsverwaltung für Inneres setzen ihre Bestrebungen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Einbürgerungsverfahren fort. Dies geschieht im Rahmen der überbezirklichen Leitungsrunde sowie der für die Erarbeitung und Verlängerung der Zielvereinbarung eingerichteten Arbeitsgruppe.

 

 

II. Zielerreichung

 

Jedes Bezirksamt schließt mit der Senatsverwaltung für Inneres eine inhaltlich gleich lautende Vereinbarung. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt aus gesamtstädtischer Sicht.

 

Die Ziele zu I.1 und I.2 sind gleichwertig.

 

 

 

 

Zu Ziel I.1 (Bestandsabbau):

 

Das Ziel gilt als erreicht, wenn jährlich zumindest 14% des bezirklichen Gesamtbestandes abgebaut wurden, sofern der durchschnittliche bezirkliche Antragseingang der letzten drei Jahre   im Beobachtungszeitraum nicht um mehr als 10% über- oder unterschritten wird.

Sollte sich der durchschnittliche bezirkliche Antragseingang im Beobachtungszeitraum um mehr als 10% erhöhen, gilt das Ziel bei einem 12%igen Abbau als erreicht. Bei einem mehr als 10%igen bezirklichen Antragsrückgang gilt das Ziel bei einem 16%igen Abbau als erreicht.

 

Zu Ziel I.2 (Verkürzung der Bearbeitungsdauer):

 

Zielvorgabe für die Bezirke zu Punkt 2.1/2.3:

 

Das Ziel gilt als erreicht, wenn zumindest 90% der durch die Prüfgruppe kontrollierten Einbürgerungsakten der Bezirke den Vorgaben entsprechen.

 

Zielvorgabe für die Senatsverwaltung für Inneres zu Punkt 2.2/2.3:

 

Das Ziel gilt als erreicht, wenn zumindest 90% der durch die Prüfgruppe kontrollierten Einbürgerungs-Retentvorgänge der Senatsverwaltung für Inneres den Vorgaben entsprechen.

 

Zu Ziel I.3 (Verfahrensoptimierung):

 

Das Ziel gilt als erreicht, wenn die Bezirksämter und die Senatsverwaltung für Inneres ihre Bestrebungen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Einbürgerungsverfahren den Vorgaben entsprechend umgesetzt haben.

 

 

III. Zielkontrolle

 

Die Zielkontrolle erfolgt in drei Etappen durch Vertreter der Senatsverwaltung für Inneres, der Bezirksämter und des Beauftragten für Integration und Migration. Prüfungen sind im September 2006 (für den Beobachtungszeitraum 01.03.2005 bis 28.02.2006), im März 2007 (für den Beobachtungszeitraum 01.03.2006 bis 31.08.2006) und im September 2007 (für den Beobachtungszeitraum 01.09.2006 bis 28.02.2007) durchzuführen.

 

Die Zielkontrolle zum Bestandsabbau erfolgt anhand der jährlichen Gesamtstatistik. Hierzu wird die Senatsverwaltung für Inneres weiterhin laufend monatlich berichten.

 

Die Zielkontrolle zur Bearbeitungsdauer der Bezirke erfolgt anhand von Stichproben. Hierbei werden 10 % der Einbürgerungsakten, die innerhalb des Beobachtungszeitraums eingegangen sind und beliebig, aber gleichmäßig über den Zeitraum verteilt, ausgewählt werden, von Vertretern der Senatsverwaltung für Inneres, der Bezirksämter sowie des Beauftragten für Integration und Migration geprüft.

Die Zielkontrolle zur Bearbeitungsdauer der Senatsverwaltung für Inneres erfolgt anhand der dort vorgelegten Einbürgerungsakten (Retente). Art, Umfang und Verfahren der Prüfung erfolgen entsprechend.

 

Voraussetzung für die Zielkontrolle durch die Prüfgruppe ist das Einverständnis des Antragstellers.

 

Die zu erstellenden Protokolle und Berichte enthalten das jeweilige Aktenzeichen des geprüften Vorganges. Es dürfen jedoch keine personenbezogenen Daten der Antragssteller vermerkt werden. Auch wird keine namentliche Nennung der Sachbearbeiter erfolgen.

 

Eine konkrete Zielkontrolle zur Verfahrensoptimierung ist nicht vorgesehen, da die Zielerreichung nicht messbar ist.

 

 

 

Für die Senatsverwaltung für Inneres                          Für das Bezirksamt    Pankow von Berlin

 

 

Freise 20.2. 2006                                                         Köhne 2.3.‘06

 


 

 

 

 

 
 

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