Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-1237
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2. 2006An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Entscheidung über die
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Wasserturmplatz Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat am 27.2.
2006 beschlossen: Das Bürgerbegehren
Wasserturmplatz im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, ist unzulässig. Begründung: Am 12.12.2005 teilte Herr Matthias Aberle dem Bezirksamt Pankow mit, dass er in Bezug auf die Sanierung des Wasserturmareals beabsichtige, ein Bürgerbegehren durchführen zu lassen. Am 19.01.2006 fand dazu ein ausführliches Beratungsgespräch bei Herrn Bezirksstadtrat Köhne statt. Mit e-mail vom 27.1. 2006 zeigte Herr Aberle ein Bürgerbegehren Wasserturmplatz an und benannte drei Vertrauenspersonen. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sollte folgenden Wortlaut haben: Sind Sie dafür, einen
Bürgerentscheid zu beantragen, mit dem das Bezirksamt Pankow von Berlin
aufgefordert wird, die Sanierung des Areals zwischen der Diedenhofer Straße,
Knaackstraße, Kolmarer Straße und Belforter Straße (nachfolgend Wasserturmplatz
genannt) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, so vorzunehmen, dass die
dort vorhandenen und im Kartenausschnitt mit B1 - B17 gekennzeichneten Bäume -
hiervon ausgenommen Bäume, die in Folge von Krankheit und/oder nicht
gewährleisteter Standsicherheit zwingend gefällt werden müssen - und die dort
vorhandenen Sträucher nicht beseitigt werden sowie der am Wasserturmplatz
vorhandene Kleinkindspielplatz an derselben Stelle erhalten bleibt? Nachdem am 25.1 2006 in der
Sitzung der BVV vom Bezirksamt die Fällung von 16 Bäumen auf dem
Wasserturmplatz bis zum Ende des Monats Februar 2006 angekündigt wurde, sind
die Bäume am 15.2. 2006 gefällt worden. Die weiteren Rodungsarbeiten wurden am
22.2. 2006 beendet. Am 16.2. 2006 wurde Herr
Aberle per e-mail über die vollzogenen Baumfällungen informiert und vor diesem
Hintergrund gebeten, zu prüfen ob die angezeigte Fragestellung aufrecht
erhalten oder modifiziert werden soll. Vorsorglich wurde ihm
außerdem mitgeteilt, dass dem Bezirksamt ein Bürgerbegehren unter Einreichung
eines Musterbogens schriftlich angezeigt werden muss und eine Anzeige per
e-mail ohne qualifizierte elektronische Signatur dieser Anforderung nicht
genügt. Er wurde daher gebeten, eine ggf. modifizierte Fragestellung dem
Bezirksamt auf dem Postwege zuzuleiten. Dies erfolgte bis zum 26.2.
2006 nicht, so dass das Bezirksamt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
innerhalb eines Monats nach Anzeige über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
entscheiden musste. Da keine Reaktion auf die Hinweise vom 16.2. 2006 erfolgte, war das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Es wurde von Herrn Aberle weder in der vorgeschriebenen Schriftform angezeigt noch wurde der Beginn der Unterschriftensammlung mitgeteilt. Darüber hinaus war das Bürgerbegehren hinsichtlich der Bäume und Sträucher seit dem 22.2. 2006 tatsächlich nicht mehr realisierbar, die Wirkung des Bürgerbegehrens kann seitdem nicht mehr eintreten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen KeineAuswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
Keine Kinder- und Familienverträglichkeit
Nicht betroffen Burkhard Kleinert Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Umwelt, |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |