Drucksache - V-1237  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Wasserturmplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.03.2006 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 40. Tagung, 29.03.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .2. 2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Wasserturmplatz

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat am 27.2. 2006 beschlossen:

 

Das Bürgerbegehren Wasserturmplatz im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, ist unzulässig.

 

Begründung:

 

Am 12.12.2005 teilte Herr Matthias Aberle dem Bezirksamt Pankow mit, dass er in Bezug auf die Sanierung des Wasserturmareals beabsichtige, ein Bürgerbegehren durchführen zu lassen. Am 19.01.2006 fand dazu ein ausführliches Beratungsgespräch bei Herrn Bezirksstadtrat Köhne statt.

 

Mit e-mail vom 27.1. 2006 zeigte Herr Aberle ein Bürgerbegehren Wasserturmplatz an und benannte drei Vertrauenspersonen. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sollte folgenden Wortlaut haben:

 

Sind Sie dafür, einen Bürgerentscheid zu beantragen, mit dem das Bezirksamt Pankow von Berlin aufgefordert wird, die Sanierung des Areals zwischen der Diedenhofer Straße, Knaackstraße, Kolmarer Straße und Belforter Straße (nachfolgend Wasserturmplatz genannt) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, so vorzunehmen, dass die dort vorhandenen und im Kartenausschnitt mit B1 - B17 gekennzeichneten Bäume - hiervon ausgenommen Bäume, die in Folge von Krankheit und/oder nicht gewährleisteter Standsicherheit zwingend gefällt werden müssen - und die dort vorhandenen Sträucher nicht beseitigt werden sowie der am Wasserturmplatz vorhandene Kleinkindspielplatz an derselben Stelle erhalten bleibt?

 

Nachdem am 25.1 2006 in der Sitzung der BVV vom Bezirksamt die Fällung von 16 Bäumen auf dem Wasserturmplatz bis zum Ende des Monats Februar 2006 angekündigt wurde, sind die Bäume am 15.2. 2006 gefällt worden. Die weiteren Rodungsarbeiten wurden am 22.2. 2006 beendet.

 

Am 16.2. 2006 wurde Herr Aberle per e-mail über die vollzogenen Baumfällungen informiert und vor diesem Hintergrund gebeten, zu prüfen ob die angezeigte Fragestellung aufrecht erhalten oder modifiziert werden soll.

 

Vorsorglich wurde ihm außerdem mitgeteilt, dass dem Bezirksamt ein Bürgerbegehren unter Einreichung eines Musterbogens schriftlich angezeigt werden muss und eine Anzeige per e-mail ohne qualifizierte elektronische Signatur dieser Anforderung nicht genügt. Er wurde daher gebeten, eine ggf. modifizierte Fragestellung dem Bezirksamt auf dem Postwege zuzuleiten.

 

Dies erfolgte bis zum 26.2. 2006 nicht, so dass das Bezirksamt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen innerhalb eines Monats nach Anzeige über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden musste.

 

Da keine Reaktion auf die Hinweise vom 16.2. 2006 erfolgte, war das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Es wurde von Herrn Aberle weder in der vorgeschriebenen Schriftform angezeigt noch wurde der Beginn der Unterschriftensammlung mitgeteilt. Darüber hinaus war das Bürgerbegehren hinsichtlich der Bäume und Sträucher seit dem 22.2. 2006 tatsächlich nicht mehr realisierbar, die Wirkung des Bürgerbegehrens kann seitdem nicht mehr eintreten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                  Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für Umwelt,
                                                                                                Wohnen und Bürgerdienste

 

 

 
 

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