Drucksache - V-1236  

 
 
Betreff: Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz - Projektabwicklung und Programmplanung -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.03.2006 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 40. Tagung, 29.03.2006
1236, Anlage 1 VzK 15,40. Tagung, 29.03.2006
1236, Anlage 2 VzK 15, 40. Tagung, 29.03.2006
1236, Anlage 3 VzK 15, 40. Tagung, 29.03.2006

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             .2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                          Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz

- Projektabwicklung und Programmplanung -

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

I.                     Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgegebene Ablauf der Projektabwicklung gemäß Anlage 1 ist für alle betroffenen Fachbereiche bindend.

 

II.                   Die Zuarbeit zur Programmplanung an die Senatsverwaltung durch die jeweils zuständigen Fachbereiche erfolgt auf der Grundlage der Prioritätensetzung gemäß Anlage 2 "Vorschläge Programmplanung".

 

III.                  Die personellen Auswirkungen und die Absicherung der Eigenanteile sind im Zusammenhang mit der konkreten Antragstellung bzw. vor der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen vom jeweiligen Bedarfsträger zu klären.

 

IV.                Die Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung für das Gebiet Teutoburger Platz besteht die Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben aus dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz".

 

Gemäß den Förderrichtlinien sind Planungsbeteiligte:

 

1.      SenStadt (Fördergeber)[1],

2.      Beauftragter des Landes Berlin für die Projektvorbereitung und -abwicklung[2],

3.      ein durch das Land Berlin beauftragter Kontaktarchitekt zur denkmalpflegerischen Beratung und Betreuung der Maßnahmen[3],

4.      ein durch das Land Berlin beauftragtes Koordinationsbüro zur Unterstützung der Stadterneuerung in Berlin[4].

 

 

Die Festlegung der Maßnahmen in einer Prioritätenliste für ein Programmjahr erfolgt durch SenStadt in Abstimmung mit dem Bezirk und den o. g. Planungsbeteiligten.

Nach Festlegung der Maßnahmen lösen die verantwortlichen Fachämter für die jeweilige Einzelmaßnahme die Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU) aus.

Die BPU ist von den Planungsbeteiligten zu 2. und 3. hinsichtlich der Aufgabenstellung und denkmalpflegerischen Belange zu prüfen.

Nach Bestätigung der BPU überträgt SenStadt die Mittel an das Bezirksamt (Fachamt bzw. Serviceeinheit).

Die anschließend zu erstellende Ausführungsplanung erfolgt in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten zu 2. und 3. sowie auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Die Koordinierung der Maßnahme obliegt den Planungsbeteiligten zu 4.

Die Hoch- bzw. Tiefbaumaßnahmen werden vom Bezirksamt durchgeführt. Die denkmalpflegerische Beratung und Betreuung der Detailausführung erfolgt durch den Planungsbeteiligten zu 3.

Erforderliche Planungsänderungen werden zwischen dem Bezirksamt und den Planungsbeteiligte zu 2. und 3. abgestimmt.

 

Mit Schreiben vom 18.08.2005 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 500.000,00 € für den 1. Bauabschnitt des Praters, Kastanienallee 7 - 9, vorgemerkt und mit Schreiben vom 08.09.2005 die Verwendung in 2006 von 400.000,00 € und in 2007 von 100.000,00 € zugesagt.

Zur Vorbereitung der Programmplanung wurden von den Fachämtern des Bezirks gebietsprägende Gebäude und Flächen überprüft und gemäß der Orientierung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vorrangig kommunale Gebäude und Flächen zu berücksichtigen, aufgelistet. Der Orientierung wurde insofern Rechnung getragen, als die kommunalen Objekte unter der Priorität 1 und alle Weiteren unter der Priorität 2 eingeordnet wurden. Objekte des Fachvermögens der Senatsverwaltungen sind nicht förderfähig und deshalb nicht Bestandteil der Auflistung (Anlage 2 "Vorschläge Programmplanung“).

 

Mit Schreiben vom 13.01.2006 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Bezirk die Entscheidung zum Fördervolumen und zu den Objekten für die Programmplanung 2006 und 2007 mitgeteilt (Anlage 3 "Programmplanung 2006 – 2007").

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt können erst im Rahmen der konkreten Antragstellung ermittelt werden. Die Auswirkungen sind kostenneutral zu gestalten.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gegeben

 

 

Burkhard Kleinert                                                           Martin Federlein

Bezirksbürgermeisters                                                    Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

Anlagen

-          Schema zum Ablauf der Programmabwicklung

-          Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, Vorschläge Programmplanung

-          Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, Programmplanung 2006 – 2007

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] SenStadt, IV C 12, Frau Matthes

[2] Wohnstatt – Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, Frau Ehlers

[3] Kontaktarchitektin für den Denkmalschutz, Frau Lindstädt, im Auftrag SenStadt

[4] Koordinationsbüro zur Unterstützung der Stadterneuerung in Berlin

 
 

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