Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-1236
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz - Projektabwicklung und Programmplanung - Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen: I.
Der von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgegebene Ablauf der Projektabwicklung
gemäß Anlage 1 ist für alle betroffenen Fachbereiche bindend. II.
Die Zuarbeit zur
Programmplanung an die Senatsverwaltung durch die jeweils zuständigen
Fachbereiche erfolgt auf der Grundlage der Prioritätensetzung gemäß Anlage 2
"Vorschläge Programmplanung". III.
Die personellen
Auswirkungen und die Absicherung der Eigenanteile sind im Zusammenhang mit der
konkreten Antragstellung bzw. vor der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen vom
jeweiligen Bedarfsträger zu klären. IV.
Die Vorlage ist
der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Begründung: Mit dem Beschluss über die
Aufstellung einer Erhaltungsverordnung für das Gebiet Teutoburger Platz besteht
die Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben aus dem Programm
"Städtebaulicher Denkmalschutz". Gemäß den Förderrichtlinien
sind Planungsbeteiligte: 1. SenStadt (Fördergeber)[1], 2. Beauftragter des Landes Berlin für die
Projektvorbereitung und -abwicklung[2], 3. ein durch das Land Berlin beauftragter
Kontaktarchitekt zur denkmalpflegerischen Beratung und Betreuung der Maßnahmen[3], 4. ein durch das Land Berlin beauftragtes
Koordinationsbüro zur Unterstützung der Stadterneuerung in Berlin[4]. Die Festlegung der Maßnahmen
in einer Prioritätenliste für ein Programmjahr erfolgt durch SenStadt in
Abstimmung mit dem Bezirk und den o. g. Planungsbeteiligten. Nach Festlegung der Maßnahmen
lösen die verantwortlichen Fachämter für die jeweilige Einzelmaßnahme die
Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU) aus. Die BPU ist von den Planungsbeteiligten
zu 2. und 3. hinsichtlich der Aufgabenstellung und denkmalpflegerischen Belange
zu prüfen. Nach Bestätigung der BPU
überträgt SenStadt die Mittel an das Bezirksamt (Fachamt bzw. Serviceeinheit). Die anschließend zu
erstellende Ausführungsplanung erfolgt in Abstimmung mit den
Planungsbeteiligten zu 2. und 3. sowie auf der Grundlage der
öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Koordinierung der
Maßnahme obliegt den Planungsbeteiligten zu 4. Die Hoch- bzw. Tiefbaumaßnahmen
werden vom Bezirksamt durchgeführt. Die denkmalpflegerische Beratung und
Betreuung der Detailausführung erfolgt durch den Planungsbeteiligten zu 3. Erforderliche
Planungsänderungen werden zwischen dem Bezirksamt und den Planungsbeteiligte zu
2. und 3. abgestimmt. Mit Schreiben vom 18.08.2005
hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 500.000,00 € für den 1.
Bauabschnitt des Praters, Kastanienallee 7 - 9, vorgemerkt und mit Schreiben
vom 08.09.2005 die Verwendung in 2006 von 400.000,00 € und in 2007 von
100.000,00 € zugesagt. Zur Vorbereitung der
Programmplanung wurden von den Fachämtern des Bezirks gebietsprägende Gebäude
und Flächen überprüft und gemäß der Orientierung der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, vorrangig kommunale Gebäude und Flächen zu berücksichtigen,
aufgelistet. Der Orientierung wurde insofern Rechnung getragen, als die
kommunalen Objekte unter der Priorität 1 und alle Weiteren unter der Priorität
2 eingeordnet wurden. Objekte des Fachvermögens der Senatsverwaltungen sind nicht
förderfähig und deshalb nicht Bestandteil der Auflistung (Anlage 2
"Vorschläge Programmplanung“). Mit Schreiben vom 13.01.2006
hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Bezirk die Entscheidung zum
Fördervolumen und zu den Objekten für die Programmplanung 2006 und 2007
mitgeteilt (Anlage 3 "Programmplanung 2006 – 2007"). Haushaltsmäßige
Auswirkungen Die haushaltsmäßigen
Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt können erst im Rahmen der konkreten
Antragstellung ermittelt werden. Die Auswirkungen sind kostenneutral zu
gestalten. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
ist gegeben Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeisters Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlagen -
Schema zum Ablauf
der Programmabwicklung -
Förderprogramm
Städtebaulicher Denkmalschutz, Vorschläge Programmplanung -
Förderprogramm
Städtebaulicher Denkmalschutz, Programmplanung 2006 – 2007 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |