Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-1223
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
V-1223 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.2.2006 die weitere Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes Pankow beschlossen. 1. Der Bezirksbürgermeister wird beauftragt, mit den Partnern mit der „ARGE Aktionsplan“, vertreten durch die Geschäftsführung der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Geschäftsführung des Vereins für Demokratische Kultur in Berlin e.V., eine Zielvereinbarung für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2006 abzuschließen. 2. Die weitere Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes wird von einem steuernden Fachgremium, bestehend aus Vertreter/innen der „ARGE Aktionsplan“ und Ämtern des Bezirksamtes sowie einem Vertreter des Polizeiabschnitts 18 und des Rates für Migrantinnen Pankow begleitet. Die Vertreter/innen des Bezirksamtes Pankow sind: für den
Geschäftsbereich Finanzen, Personal und Verwaltung Fr. Wüsten, Migrantenbeauftragte, Geschäftsstelle LAP Pankow Hr. Thomas, ID L für
den Geschäftsbereich Jugend, Schule und Sport Fr. Pfennig, JugPlan Koord für
den Geschäftsbereich Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste Hr. Schulze, BW BüAL für
den Geschäftsbereich Gesundheit und Soziales Fr. Carola Kubicek, Soz S 1100 Insgesamt umfasst das Gremium 10 Mitglieder. Begründung: Aus dem Bericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung 2005 geht hervor, dass das grundsätzliche Anliegen des Lokalen Aktionsplanes Pankow von zunehmend mehr Bürger/innen als eine kontinuierliche Aufgabe des Gemeinwesens begriffen und getragen wird. Der Kreis der Kooperationspartner/innen ist größer geworden. Eine wachsende Zahl kommunaler und zivilgesellschaftlicher Akteur/innen beteiligt sich an Diskussions- und Meinungsbildungsprozessen über Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und die Gestaltung eines demokratischen und toleranten Miteinanders im Bezirk. Die Aktions- und Reaktionsmöglichkeiten gegen demokratie- und menschenverachtende Erscheinungsformen haben in der Pankower Zivilgesellschaft an Bedeutung gewonnen und sind breiter verankert. Sichtbarer Ausdruck war die Gegendemonstration von rund 600 Teilnehmer/innen am 22.10 2005 gegen den Aufmarsch der NPD-Jugendorganisation. Diese Entwicklungen trugen entscheidend zur Umsetzung der Maßnahmen und gemeinwesenorientierten Aktionen im Rahmen der Zielvereinbarung 2005 bei. Ihre Ergänzung fanden diese Aktivitäten fanden in den verschiedenen Projekten von Schulen, Jugendfreizeitstätten und regionalen Arbeitsgruppen des Bezirks. Sie tragen nachhaltig dazu bei, bürgerschaftliches Engagement und Zivilcourage im Bezirk auszuweiten und zu stärken. Eine Fortsetzung der Arbeit im Jahre 2006 in ausgewählten Bereichen ist nach Auffassung der „ARGE Aktionsplan“ und der Kooperationspartner erforderlich, um begonnene Projekte weiterzuführen bzw. abzuschließen und zu verstetigen. Das gilt insbesondere für Maßnahmen im Handlungsfeld „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ als prioritärer Querschnittsaufgabe der gesamten bezirklichen Verwaltung. Die Netzwerkstelle[moskito] von Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus vom Verband für Demokratische Kultur Berlin e. V. waren für das Bezirksamt Pankow im Jahre 2005 Kooperationspartner/innen, die ihre umfangreichen Erfahrungen in der Erarbeitung von Strategien gegen Rechtsextremismus bzw. in der Gemeinwesenarbeit und der sozialräumlichen Orientierung mit sehr viel Engagement eingebracht haben. Zur weiteren Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes ist eine Zielvereinbarung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006 abzuschließen. Als Handlungsfelder sind die im Abschlussbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung 2005 unterbreiteten Empfehlungen der „ARGE Aktionsplan“ aufzugreifen. Die bisherige Kooperation mit der Netzwerkstelle[moskito] und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus ist fortzusetzen. Das Bezirksamt wird deshalb beide Partner mit der Durchführung des Vorhabens beauftragen. Desgleichen wird das bestehende steuernde Fachgremium, das im wesentlichen in der gleichen Zusammensetzung wie im Vorjahr tätig sein wird, die Realisierung der Zielvereinbarung 2006 begleiten. Haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung
Stärkung von Zivilcourage und Aktivierung des bürgerschaftlichen
Engagements Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Burkhard Kleinert Bezirksbürgermeister Anlage
Zielvereinbarung für das Jahr 2006 Musterblatt
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im
Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen
sind lediglich anzukreuzen. Zielvereinbarung zwischen Bezirksamt Pankow von Berlin vertreten durch Bezirksbürgermeister Burkhard Kleinert und Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH vertreten durch Ruth Anhäusser (Geschäftsführerin) sowie Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V. (VDK e.V.) vertreten durch Bianca Klose (Geschäftsführerin) im weiteren Arbeitsgemeinschaft[1] Lokaler Aktionsplan Pankow „Für Demokratie und Toleranz - Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ kurz „ARGE Aktionsplan“ genannt Mit dem Ziel, gemeinsam exemplarische
Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus, für
Demokratie und Toleranz im Bezirk Pankow von Berlin zu entwickeln und
umzusetzen, schließen das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten durch den
Bezirksbürgermeister, und die „ARGE Aktionsplan“, vertreten durch die
Geschäftsführerin der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Geschäftsführerin
des VDK e.V., eine Vereinbarung für den Zeitraum vom 01. Januar 2006 bis zum
31. Dezember 2006 ab. Zielstellung ist die Verbesserung des
gesellschaftlichen Klimas im Hinblick darauf, für Personen mit
Migrationshintergrund und Personen, die durch Aussehen, aufgrund von
Behinderung, durch politische oder religiöse Weltanschauungen oder sexuelle
Orientierung potenzielle Opfer rechtsextremer, rassistischer oder
antisemitischer Gewalt und/oder von Diskriminierung betroffen sind, die
Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben ohne Einschränkungen zu
ermöglichen. Es wird anerkannt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist und dass insbesondere in Berlin Menschen mit einem Migrationshintergrund einen hohen Anteil an der Bevölkerung darstellen[2]. Hierzu gehören Menschen, die eingewandert sind, solche, die durch den Migrationshintergrund ihrer Familie sozial geprägt wurden, und Flüchtlinge, die eine kürzere oder längere Zeit Zuflucht benötigen. Auf die jeweilige Sozialisation und Lebenssituation gilt es zu reagieren, um die Chancengleichheit und die Teilhabe am öffentlichen Leben für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Ausgehend
von der Idee einer grundlegenden Demokratisierung des Gemeinwesens geht es
ebenso um eine Förderung der Partizipation des Einzelnen an allen
gesellschaftlichen Prozessen. Grundlage der Zielvereinbarung ist der Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vom 10. Dezember 2003 zur
Umsetzung des Lokalen Aktionsplans Pankow „Für Demokratie und Toleranz - Gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ (vom 24. September
2003), den das Zentrum Demokratische Kultur im Auftrag des Bezirksamts Pankow
von Berlin erstellte. Die Zielvereinbarung beinhaltet die Umsetzung,
Konkretisierung, Weiterentwicklung und Begleitung der dort beschriebenen
Maßnahmen. Darüber hinaus werden die Erfahrungen und Erkenntnisse der
Vertragsparteien aus dem Jahr 2004 und 2005 für die weiteren Aktivitäten in
2006 genutzt. 1. Einleitung
(1) Die
Vertragspartner/innen gehen davon aus, dass die Bekämpfung von
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus eine kontinuierliche Aufgabe
des Gemeinwesens ist. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt darin, demokratisches,
tolerantes und couragiertes Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken
und dadurch ein Gegengewicht gegenüber totalitären, menschenverachtenden,
antisemitischen und rassistischen Haltungen dauerhaft zu erhalten und zu
unterstützen[3]. (2) Die Vertragspartner/innen vereinbaren,
die Aktivitäten im Jahr 2006 auf folgende Handlungsfelder zu konzentrieren:
- Öffentlicher
Raum und Zivilgesellschaft - Interkulturelle
Öffnung der Verwaltung (3) Für
die oben genannten Umsetzungsbereiche werden in 2005 begonnene Maßnahmen
fortgeführt und Strategien weiterentwickelt oder aus anderen Gemeinwesen
übernommen. Die Vertragspartner/innen betrachten es als ihr Anliegen, so zu
agieren und solche Ergebnisse zu erzielen, dass die Strategien auch an anderer Stelle
und an anderen Orten durch zivilgesellschaftliche Gruppen, Personen und den
öffentlichen Dienst angewendet oder weitergeführt werden können, wenn es darum
geht, Rechtsextremismus, Rassismus und/oder Antisemitismus entgegenzutreten und
einzudämmen. (4) Für
die Umsetzung und Begleitung des Lokalen Aktionsplans sollen die Kompetenzen
der „ARGE Aktionsplan“ zielgerichtet genutzt werden. Diese liegen insbesondere
im Bereich der Analyse von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und
der Entwicklung von Handlungsstrategien im Umgang mit diesen Phänomenen (MBR
Berlin), den langjährigen Erfahrungen in der Gemeinwesenarbeit (Pfefferwerk
Stadtkultur gGmbH) im Allgemeinen und den Erfahrungen in der Vernetzungsarbeit
von Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus
(Netzwerkstelle [moskito]) sowie der Entwicklung kommunaler Gegenstrategien. (5) Die
Vertragsparteien verpflichten sich, die Umsetzung der genannten Zielsetzungen
kooperativ zu verwirklichen. Die Steuerung des Gesamtprozesses erfolgt
gemeinsam durch den Bezirksbürgermeister und die „ARGE Aktionsplan“. Die
Abstimmung und Planung der einzelnen Aktivitäten vollzieht sich in einem
Fachgremium, das viermal jährlich tagt und aus mindestens zehn Personen
besteht. Fünf Personen werden durch das Bezirksamt und fünf Personen durch die
„ARGE Aktionsplan“ sowie ein Vertreter durch die Polizei vom Abschnitt 18
entsendet. Das Fachgremium kann sich eine Geschäftsordnung geben. Bei der
Entscheidungsfindung gilt vorzugsweise das Konsensprinzip. Sollte eine
Abstimmung notwendig sein, gilt das Mehrheitsprinzip. Bei Stimmengleichheit
kann die Abstimmung zur nächsten Sitzung wiederholt werden. 2. Inhaltliche Ziele und Maßnahmen
Die
Vertragspartner/innen beschließen gemeinsam für die ausgewählten
Handlungsfelder 1.
Öffentlicher Raum und Zivilgesellschaft 2.
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung die benannten allgemeinen Ziele themenbezogen zu
konkretisieren und ihre Verwirklichung durch Einzelmaßnahmen in die Wege zu
leiten. Dazu werden in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006
die nachfolgend genannten Aktivitäten durchgeführt: 2.1.
Öffentlicher
Raum und Zivilgesellschaft Leitsatz
„Abbau von
alltäglichem Rassismus durch Stärkung von Zivilcourage gegen rassistische
Überfälle, Angriffe und Äußerungen“ (1) Die
„ARGE Aktionsplan“ führt die Aktivitäten aus dem Jahr 2005 im Ortsteil
Niederschönhausen fort. Konkret bedeutet dies, die vor Ort engagierten
Bürger/innen bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler Handlungsansätze zu
begleiten und zu beraten, sofern von ihrer Seite Bedarf dazu besteht. (2) Die
Vertragspartner/innen vereinbaren, dass nach Überfällen und Übergriffen im
Bezirk Pankow von Berlin, die einen rechtsextremistischen, rassistischen oder
antisemitischen Hintergrund vermuten lassen, zeitnah eine gemeinsame Auswertung
dieser Vorfälle stattfindet. Die Initiative dafür geht jeweils von jenem
Partner aus, der die Erstinformation zum Vorfall erhält. Die Restexemplare der im Jahr 2005 gedruckten
„Grüne Karte für Zivilcourage“ stehen weiterhin zur öffentlichen Verteilung zur
Verfügung. Im Rahmen der Zielvereinbarung sind zunächst keine gezielten
Verteilaktionen geplant, doch wird der BVV-Vorsteher ggf. mit der ARGE über
Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel als Reaktion auf aktuelle Ereignisse,
beraten. (3) Angesichts
eines möglicherweise verstärkten Aufkommens rechtsextremer, rassistischer und
antisemitischer Erscheinungsformen im Zuge der Berliner Abgeordnetenhauswahlen
im Herbst 2006 und der Fußball-Weltmeisterschaft stehen die Netzwerkstelle
[moskito] und die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus [MBR] im Rahmen ihrer
jeweiligen alltäglichen Arbeit als Ansprechpartner beratend und begleitend zur
Verfügung. Das Bezirksamt vermittelt den Kontakt zwischen seinen
Vertragspartner/innen und betroffenen kommunalen Akteuren, wenn ihm aus der
aktuellen Situation resultierende Problemlagen bekannt werden. (4) Das
im Jahr 2004 entwickelte Register über Vorkommnisse, die rechtsextremistischen,
rassistischen oder antisemitischen Hintergrund haben, wurde in 2005
implementiert. Die Netzwerkstelle [moskito] wird in 2006 die Unterlagen und
Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes weiterhin sammeln, verarbeiten,
auswerten und archivieren. Die Vertragspartner überprüfen das Verfahren und
nehmen gegebenenfalls Änderungen vor. Hierbei werden die „Anlaufstellen“ und
die Akteure in diesen Einrichtungen einbezogen. Im Bedarfsfall werden durch die
ARGE weitere Institutionen, Einrichtungen und Initiativen als „Anlaufstellen“
angesprochen werden. Die Ergebnisse der Auswertung sowie Informationen über die
Anlaufstellen werden über die Pressestelle des Bezirksamtes bekannt gemacht. Die „ARGE“ wird in 2006 dem Bezirksbürgermeister
halbjährlich eine Auswertung des Registers vorlegen. Diese Auswertung wird in
den Bericht des Bezirksbürgermeisters an die Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin zu rechtsextremen, rassistischen und/oder antisemitischen
Überfällen einfließen. 2.2.
Interkulturelle
Öffnung der Verwaltung Leitsatz
„Die Kundenorientierung
der Verwaltung wird durch die interkulturelle Öffnung weiter gestärkt.“ (1) Die
Vertragspartner/innen sind sich darüber einig, dass die interkulturelle Öffnung
der Verwaltung weiter voran gebracht werden soll, damit sich auch die öffentliche
Verwaltung neben dem zivilgesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Engagement
als Vorbild bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und
Antisemitismus positionieren kann (s. dazu Senatsbeschluss 537/37 vom
12.09.2000) und ein Klima der Akzeptanz gegenüber Menschen mit
Migrationshintergrund verstärkt wird. Die Vertragspartner/innen sind sich
weiterhin darin einig, dass der Anspruch auf größtmögliche Zufriedenheit der
Kunden/innen unabhängig von ihrer sozialen Lage im vollen Umfang durchzusetzen
ist.[4] Das Bezirksamt befördert in der Laufzeit der
Vereinbarung nachdrücklich Prozesse bzw. initiiert Aktivitäten mit dem Ziel,
dass alle Ämter innerhalb einer Abteilung sich in gleichem Maße interkulturell
öffnen. Die Verbesserung der kundenorientierten Strukturen kommt allen
Kunden/innen zugute. Seitens des Bezirksamtes ist eine entsprechende Beratung
von außen (i.S. einer Organisationsberatung) sicherzustellen.[5] Die
Einbeziehung von Organisationen und Institutionen, die Migrant/innen vertreten,
ist anzustreben. Die
Vertragspartner/innen stimmen darin überein, dass sich der gesamte Öffentliche
Dienst entsprechend den Belangen und Bedürfnissen der jeweiligen Kundschaft
weiterentwickeln muss. Die Ausrichtung der Verwaltungsdienststellen und der
sozialen Dienste ist weiter auf die Bedürfnisse und Belange von Migrant/innen
abzustimmen. Dieser Prozess muss integrationsfördernd sein. Es geht darum,
durch bedarfsgerechte und den Bedürfnissen entsprechende Bedienung der
Kunden/innen Missverständnisse, Fehlentscheidungen und konflikthafte Auseinandersetzungen
im Verwaltungsablauf weitestgehend zu vermeiden bzw. auszuschließen. Dieser Prozess soll nach Auffassung der
Vertragspartner/innen durch den Bezirksbürgermeister und die
Bezirksstadträt/innen abgesichert werden. Ihnen fällt die Aufgabe zu, den
Öffnungsprozess nach innen und außen abzusichern. Der Öffnungsprozess darf
nicht als Anliegen einzelner Mitarbeiter/innen verstanden werden.[6] (2) Um den Öffnungsprozess auch von der
Leitungsebene her absichern und bedarfsgerecht weiter ausbauen zu können, lädt
die ARGE Amtsleiter/innen und Fachbereichsleiter/innen ausgewählter Bereiche
des Bezirksamtes Pankow zu einem Fachaustausch am 15. Februar 2006 ein. Dazu
wird eine Mitarbeiterin des Berliner Modellprojekts „Transfer interkultureller
Kompetenz, TiK“, wird einen Einführungsvortrag zu verwaltungsspezifischen
Ansätzen und Aspekten interkultureller Öffnung halten. (3) Zum Abbau von Verständigungsbarrieren in
jeglicher Hinsicht (Sprachbarrieren[7],
Kontaktbarrieren, Orientierungsbarrieren) wird das Bezirksamt Pankow den
Standort Rathaus Pankow im Verlauf des Jahres 2006 mit mehrsprachigen
Hinweisschildern (s. dazu § 19 (3) GGO I) versehen. In diesem Zusammenhang ist
ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass im Sinne der Kundenfreundlichkeit und
einer besseren Orientierung das Problem der uneinheitlichen Zimmernummern im
Dienstgebäude Pankow beseitigt wird. Es ist darüber hinaus ein Zeitrahmen zu
erarbeiten für die mehrsprachige Beschilderung aller Bürodienstgebäude des
Bezirksamts Pankow mit Publikumsverkehr.[8] Für
die Beschilderung wurde sich auf die Sprachen Englisch, Russisch und
Französisch geeinigt.[9] Bei
einer Ergänzung durch weitere Sprachen steht die ARGE dem Bezirksamt im
Bedarfsfall beratend zur Seite und vermittelt ggf. Kontakte zu Vertreter/innen
von Migrant/innenorganisationen. (4) Die
in den Bürgerämtern bereits begonnenen Beratungen zu Maßnahmen für die Verbesserung
der interkulturellen Öffnung der Verwaltung werden 2006 fortgesetzt und mit der
Umsetzung begonnen. Diesbezüglich
sind folgende Maßnahmen geplant, die in Abstimmung mit dem Personalrat, dem
Personalservice und dem Amt für Bürgerdienste umgesetzt werden sollen:
Maßnahmen zur Verbesserung von Fremdsprachenkompetenzen; die Herausgabe von
Checklisten auf Russisch. Die Ausführung der Checklisten in weitere Sprachen
wird angestrebt, ist jedoch von einer ausreichenden Finanzierung der
Übersetzer/innen abhängig und entsprechend zu prüfen. (5) Bei der Personalentwicklung gilt es
„anzustreben, dass einerseits Menschen mit Migrationshintergrund allgemeine
Zuständigkeiten erhalten, andererseits Personen aus der Mehrheitsgesellschaft
interkulturelle Kompetenzen erwerben“[10]. Angesichts der
Tatsache, dass zur Zeit überwiegend keine Einstellungen im öffentlichen Dienst
des Landes Berlin und damit auch im Bezirksamt Pankow vorgenommen werden
können, ist es um so wichtiger auf vorhandene interkulturelle Potentiale unter
den Beschäftigten des Bezirksamtes zurück zu greifen. Die SE 2 wird in
Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle LAP sowie unter Mitwirkung von
Personalrat und behördlichem Datenschutzbeauftragten noch im ersten Halbjahr
eine Mitarbeiter/innenbefragung durchführen zur Erfassung interkultureller
Ressourcen und Kompetenzen. Auf diesem Wege sollen etwaiige vorhandene
Potenziale, wie Migrationshintergrund, Zweisprachigkeit bzw.
Fremdsprachenkompetenzen sowie interkulturelle Fortbildungsbedarfe erfasst
werden, um Mitarbeiter/innen gezielter im Interesse einer interkulturellen
Öffnung der Pankower Verwaltung einsetzen zu können. Des weiteren werden sich
die Vertragspartner/innen bemühen, im Laufe des Jahres unter Federführung des
Bezirksamtes interkulturelle Fortbildungen insbesondere für Mitarbeiter/innen
der Bürgerämter, des Sozial-, Wohnungs-, Gesundheits- und Jugendamtes durchzuführen
oder Fortbildungsangebote anderer Einrichtungen zu vermitteln. Das Bezirksamt
wird nach Maßgabe der Haushaltslage die dazu benötigten finanziellen Mittel im
Haushalt freigeben. Beginnend mit dem
Ausbildungsjahr 2007 wird der Ausschreibungstext für die Bewerbung für eine
Berufsausbildung um die Empfehlung erweitert, dass sich auch Jugendliche
nichtdeutscher Herkunft um einen Ausbildungsplatz in der Pankower Verwaltung
bewerben sollen. (6) Der in 2004 durch die Vertragsparteien
gemeinsam erarbeitete Wegweiser für Migrant/innen wird in den kommenden Monaten
durch die „ARGE“ in Zusammenarbeit mit der Migrantenbeauftragten und der
Pressestelle des Bezirks in den Sprachen Vietnamesisch und Russisch im Internet
zugänglich gemacht. Diese, sowie die bereits dort veröffentlichte englische und
deutsche Version, müssen periodisch, mindestens jedoch einmal im Jahr in Kooperation
mit dem LuV Bürgerdienste und Wohnen und dem Rat für MigrantInnen aktualisiert
und eingepflegt werden. Die Übertragung in weitere Sprachen wird im 1. Halbjahr
zusammen mit dem Rat für MigrantInnen Pankow beraten. Das Bezirksamt prüft,
welche Mittel es für Übersetzung und Drucklegung freistellen kann. (7) Die Vertragsparteien sind sich darüber
einig, dass die interkulturelle Öffnung von Dienstleistungen nicht nur die
Aufgabe der Verwaltung ist. Daher vereinbaren die Vertragspartner/innen, an die
Erfahrungen und Arbeitsergebnisse des Fachaustausches vom November 2005 zum
Thema „Interkulturelle Jugendarbeit“ anzuknüpfen und die Gründung eines
Arbeitskreises sowie etwaige Folgeveranstaltungen zu unterstützen. (8) Die ARGE Aktionsplan berät die Abteilung
Wirtschaft bei der Erhebung des besonderen Wirtschaftsförderungsbedarfs von
Gewerbetreibenden mit Migrationshintergrund. Die 2005 entwickelte Strategie
wird im laufenden Jahr umgesetzt. In einer ersten Phase erfolgen eine
Sichterfassung von Gewerbetreibenden mit Migrationshintergrund und Gespräche
mit einzelnen Gewerbetreibenden. Die Wirtschaftsförderung gibt das Vorgehen
(bereichs- oder branchenbezogen) vor, das in Kooperation mit einem MAE-Projekt
in Trägerschaft der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH umgesetzt werden soll. Je
nach Bewilligungszeitpunkt des Projekts durch das JobCenter ist mit einem
Abschluss zum Herbst 2006 zu rechnen. Parallel dazu wird die
Ansprache von Gewerbetreibenden mit Migrationshintergrund durch die
Wirtschaftsförderung vorbereitet. Hierzu finden im 1. Halbjahr Gespräche der
Wirtschaftsförderung mit Wirtschaftsverbänden und landesweit agierenden
Migrant/innenverbänden statt. Das Angebot der
Wirtschaftsförderung wird auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Sichterfassung,
der stichprobenhaften Befragung ausgewählter Gewerbetreibender und den
Gesprächen mit den Verbänden zum Jahresende überprüft und ggf.
weiterentwickelt. Eine Umsetzung des Angebots der Wirtschaftsförderung ist für
das 1. Halbjahr 2007 geplant. (9) Die 2005 geplante Schulung von
Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes im Außendienst, die sogenannten
„Kiezstreifen“, durch die „ARGE“ zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus,
Antisemitismus wird im 1. Halbjahr 2006 nachgeholt. Ob eine weitere Schulung zu
interkultureller Kompetenz erforderlich ist, bleibt noch zu klären. Die
detaillierte Planung wird zwischen der „ARGE Aktionsplan“ und der Leitung des
Ordnungsamtes im Februar 2006 erfolgen. 3. Aufgaben der Vertragsparteien
(1) Das Bezirksamt
unterstützt die Vertragspartner/innen insbesondere gegenüber anderen
Dienststellen und Betrieben des Landes Berlins, deren Mitwirkung zur
erfolgreichen Umsetzung einzelner Vorhaben notwendig ist. (2) Beide Vertragsparteien
verpflichten sich, die Öffentlichkeit über die Arbeit im Rahmen der
Zielvereinbarung und die durchgeführten Projekte zu informieren und in einem
geeigneten Rahmen darzustellen. Hierbei werden sie durch die Pressestelle des
Bezirksamts unterstützt. (3) Die
Vertragspartner/innen unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und
werden den internen Prozess der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und
Weiterbearbeitung des Lokalen Aktionsplans nur nach vorheriger gemeinsamer
Abstimmung in der Öffentlichkeit präsentieren. Alle internen Verwaltungsangelegenheiten
gelten als vertraulich. Bei Verstößen sind beide Parteien berechtigt, die
Zielvereinbarung unverzüglich durch Schriftform mit einer Frist von zwei Wochen
zu lösen. (4) Alle eingeleiteten und
durchgeführten Maßnahmen werden durch die „ARGE Aktionsplan“ dokumentiert[11]. Die
„ARGE Aktionsplan“ wird dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin halbjährlich über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
berichten. Eine Auswertung der Ergebnisse führen die Vertragspartner/innen im
Dezember 2005 durch. Ein gemeinsamer Abschlussbericht mit der dazugehörigen
Materialsammlung mit den wichtigsten Dokumenten wird bis zum 31. Januar 2006
erstellt. Die „ARGE Aktionsplan“ ist bereit, im Bedarfsfall den Ausschüssen der
BVV und anderen kommunalpolitischen Gremien mit Informationen zur Verfügung zu
stehen. (5) Die „ARGE Aktionsplan“
verfügt für die Realisierung der Zielvereinbarung zurzeit über Kapazitäten von
maximal 40 Wochenstunden abzgl. Urlaub, Fortbildung und Vertretung sowie
geringe sächliche Mittel[12]. Die
Realisierung des Gesamtvorhabens wird nur durch das Einwerben von Drittmitteln
sowie die ehrenamtliche Arbeit von engagierten Bürger/innen des Bezirks
umsetzbar sein. (6) Das Bezirksamt
verpflichtet sich, die „ARGE Aktionsplan“ bei der Einwerbung von Drittmitteln
zu unterstützen, damit genügend Ressourcen für die Umsetzung, Begleitung und
Dokumentation des Vorhabens zur Verfügung stehen. Berlin,
den Für
das Bezirksamt Pankow von Berlin Für
die ARGE Aktionsplan Bürgermeister
Burkhard Kleinert Ruth
Anhäusser (Pfefferwerk
Stadtkultur gGmbH) ...................................................... ...................................................... und ...................................................... Bianca Klose (Verein für
Demokratische Kultur in Berlin - VDK e.V.) [1] Die Arbeitsgemeinschaft ist eine Kooperation des Trägers Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH mit der Einrichtung Netzwerkstelle [moskito] und dem Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V. (VdK) als Träger der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR). [2] Vgl. hierzu z.B.: Beauftragter für Integration und Migration des Senats von Berlin (Hg.) (2005): Integration und Migration in Berlin. Zahlen – Daten - Fakten. Kap. II Demografie und Bevölkerung, S. 13 Tabelle 1 a Einwohner Berlins nach Staatsangehörigkeiten und Bezirken (2003) [3] s. dazu Aktionsplan Pankow a.a.O., z.B. Seite 37 f. [4] Siehe hierzu auch die Koalitionsvereinbarung 7.
Integration: Chancengleichheit für
Migrantinnen Die Koalitionspartner setzen sich für eine Zuwanderungs- und Integrationspolitik ein, die Frauen nicht diskriminiert. Ein solcher Politikansatz versteht sich als Querschnittspolitik mit dem Ziel der Gleichstellung von Migrantinnen, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung ihrer wirtschaftlichen Eigenständigkeit. [5] Tatiana Lima Curvello (2002): ‚Welche Kompetenzen müssen Verwaltungen erwerben?’ In: Friedrich-Ebert-Stiftung u.a. (Hg.): Dokumentation der Fachtagung ‚Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – Zuwanderungsland Deutschland in der Praxis’ der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 23./24. Mai 2002 in Berlin, S. 39-44. [6] ‚Top-down und bottom-up’, vgl. Volker Roßocha , In: Friedrich-Ebert-Stiftung u.a. (Hg.): Dokumentation der Fachtagung ‚Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – Zuwanderungsland Deutschland in der Praxis’ der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 23./24. Mai 2002 in Berlin, S. 48. [7] Vgl. hierzu Beauftragte für Migration und Integration des Senats von Berlin (Hg.) (2002): Bericht zur Integrations- und Ausländerpolitik in Berlin 2000. , hier v.a. S. 57 Abschnitt 3 [8] Vgl. Zielvereinbarungen 2004 und 2005. [9] Es wurde darauf geachtet, dass durch diese Maßnahme nicht nur Menschen angesprochen werden, die einen hohen Bevölkerungsanteil bilden (Personen aus der ehemaligen Sowjetunion, Polen, dem ehem. Jugoslawien usw.). Die Festlegung der Sprachen erfolgte im Jahr 2005 unter der Berücksichtigung der Struktur der Migrant/innenbevölkerung in Pankow und in Absprache mit dem Rat für Migrant/innen Pankow. [10] Vgl. Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.: Anhörung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz zum Thema ‚Erreichter Stand der interkulturellen Öffnung und interkulturellen Kompetenz im öffentlichen Dienst’ am 15. Mai 2003’, S. 5, Punkt 1.) [11] Die Dokumentation soll sowohl die erfolgreichen Aktivitäten beinhalten als auch diejenigen Aktivitäten, die nicht erfolgreich durchgeführt werden konnten. Auf dieser Grundlage können zukünftige Aktivitäten analysiert und ggf. zielgerichtet modifiziert werden. [12] ausreichend für Raummieten, Telefon, Internet |
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