Drucksache - V-1220  

 
 
Betreff: Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2006/2007
hier: Haushaltsjahr 2006
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Vorberatung
23.03.2006 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.03.2006 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl.zur Beschlussf. des BA, 39. Tagung, 01.03.2006
Ergänzungspl. zum Doppelhaushaltsplan 2006-2007 Anlage
ÄA SPD und PDS, 39. Tagung, 01.03.2006
Nach Beschlussf.ÄA SPD, PDS, CDU, Bü.90/Gr., 40. Tagung, 29.03.2006

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

1. Die BVV stimmt dem vom Bezirksamt eingebrachten Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2006 (Vorlage zur Beschlussfassung V-1220) zu.

 

2. a. Der Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2006 und das "Konzept zum Abbau des Defizits des Bezirks Pankow von Berlin für den Zeitraum 2006-2009" (Vorlage zur Kenntnisnahme  V - 1194) entsprechen bis auf die nachfolgend beschriebene Ausnahme den Vorgaben des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.

b. Diese Ausnahme bezieht sich auf die Einnahmen aus den Erholungsanlagen im Bezirk. Die aufgrund der Initiative des Bezirks nunmehr mit Gerichtsbeschlüssen festgeschriebene erforderliche Umwandlung von Kleingartenanlagen in Erholungsanlagen stellt eine erhebliche personelle und finanzielle Belastung für den Bezirk dar. Offensichtlich unterschätzt die Senatsverwaltung die mit der Umwandlung verbundenen Arbeiten. Daher unterstützt die BVV ausdrücklich die Haltung des Bezirksamtes und fordert den Hauptausschuss auf, die aus der Bewirtschaftung von Erholungsanlagen erzielten Einnahmen als Teil des bezirklichen Sanierungsbeitrages für 2006 und 2007 anzuerkennen und damit klare Anreize für den Bezirk zu setzen. Die BVV möchte darauf hinweisen, dass durch die konsequente Arbeit des Bezirks das Land Berlin einen erheblichen Einnahmezuwachs zu verzeichnen hat. Eine ausführliche Begründung dieser Position ist der Anlage 1 zu diesem Beschluss zu entnehmen.

 

3. Die in der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen vom 17.03.2006 gegenüber dem Bezirk Pankow dargestellten Forderungen widersprechen in weiten Teilen der Beschlussfassung des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses. Dies betrifft insbesondere die Forderungen:

a)  das Konzept zum "Personal-Optimierungspotential" umzusetzen

b) die freiwilligen sozialen Leistungen abzusenken

c) bei den Hilfen zur Erziehung weitere Absenkungen vorzunehmen.

Die BVV Pankow von Berlin folgt daher diesen Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen nicht. Eine Auseinandersetzung mit den Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen zu a) und c) ist der Anlage 2 zu diesem Beschluss zu entnehmen.

Die freiwilligen sozialen Leistungen haben überwiegend präventiven Charakter. Es ist daher anzunehmen, dass Kürzungen zu erheblichen Mehrausgaben an anderer Stelle führen würden. Der durch Kürzungen entstehende Schaden würde somit in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Bezirk über  freiwillige soziale Leistungen im Jugendbereich Budgetgewinne realisiert, d.h. nachweislich sehr effizient arbeitet. Diese Budgetgewinne würden durch eine Kürzung verloren gehen.

 

4. Die von der Senatsverwaltung für Finanzen erstellte Analyse zur Entstehung des Pankower Defizits ist nachweislich falsch. Die Senatsverwaltung schreibt, dass "die Fokussierung auf die zu geringe Transferzuweisung von mir nicht geteilt wird" (Stellungnahme vom 17.03.2006, Seite 2, 2. Absatz.) Die BVV Pankow von Berlin kann diese Äußerung nicht nachvollziehen und fragt sich mit welcher Motivation hier klar nachprüfbare Tatsachen geleugnet werden. Tatsächlich hat der Bezirk in den Jahren 2002 bis 2004 gesetzliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 44,3 € Millionen   geleistet, die ihm nicht von der Senatsverwaltung für Finanzen erstattet wurden. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 3 zu diesem Beschluss zu entnehmen.

 

5. Die BVV fordert den Ausgleich der Verlustvorträge, die aus gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen (Transferleistungen) entstanden sind.

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 


Anlage 1

 zur Drucksache V-1220

 

Die Einnahmen aus den Erholungsanlagen stellen sich wie folgt dar.

 

 

Dagegen steht folgender Verwaltungsaufwand:

 

Immobilienservice


-          Übernahme der Vertragsakten und Erstellung von Bestandsübersichten;

-          Analyse der Nutzungsverhältnisse in Vorbereitung auf die Gutachten;

-          Informations- und Kommunikationsgespräche mit den Vereinsvorständen und den Nutzern;

-          Ausspruch von Nutzungsentgelterhöhungen, Erklärung von Änderungskündigungen und Unterbreitung von Vertragsangeboten;

-          Vereinnahmung der Entgelte und Zahlungskontrolle;

-          Erstellung von Betriebskostenabrechnungen;

-          Bearbeitung  von Bauersuchen der Nutzer und der Versorgungsbetriebe;

-          Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten in den Anlagen;

-          Abwicklung von Vertragsverhältnissen einschließlich Prüfung von Entschädigungsforderungen;

-          Nutzersuche und Begründung neuer Vertragsverhältnisse;

-          Abstimmung mit den planenden Ämtern

 

Vermessungsamt


 

-          Bereitstellung von Kartenunterlagen und Durchführung von Feldvergleichen;

-          Vorbereitung der Vergabe bzw. Durchführung der Wertermittlungen;

-          Erstellung der Listen aller Parzellen mit Flächenermittlung aus dem ALK;

-          Abstimmung mit dem Immobilienservice über zu vermessende Parzellen bzw. Grenzherstellungen;

-          Aufmessung des Umrings der Parzellen und Flächenberechnung

 

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht werden die Kosten für die Umwandlung der bisherigen Kleingarten- in Erholungsanlagen auf a) ein extern budgetierbares Verwaltungsprodukt 76856 (Externe Grundstücksangelegenheiten) und b) auf den Infrastrukturkostenträger des Finanzvermögens gebucht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Produkt `Externe Grundstücksangelegenheiten“

 

  

 

Menge

Erweiterte Teilkosten

Abweichung vom Median

Abweichung  Gewinn/Verlust

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil für Erholungsanlagen 2004

678

24.853,13

-2,69

-1.823,82

Anteil für Erholungsanlagen 2005

2200

43.822,69

9,56

21.032,00

Anteil für Erholungsanlagen 2006 voraussichtlich

2539

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Menge

Personalkosten einschl. Amtsumlagen

Abweichung vom Median

Abweichung  Gewinn/Verlust

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil für Erholungsanlagen 2004

678

20.535,47

- 1,18

-798,63

Anteil für Erholungsanlagen 2005

2200

39.291,99

+ 3,72

8.193,32

Anteil für Erholungsanlagen 2006 voraussichtlich

2539

 

 

 

 

Fazit: Die Verwaltungsarbeit konnte in 2005 mit einem gegenüber 2004 geringeren Aufwand geleistet werden.

 

b) Infrastrukturkostenträger Finanzvermögen

     gebuchte Kosten 2004: 151.046,08 

     gebuchte Kosten 2005: 413.862,89 

 

Die Differenz zur geringeren Zumessung wird durch Basiskorrektur für das jeweilige Haushaltsjahr ausgeglichen.

 

Für den Bezirk gibt es keinerlei Anreize, die notwendige Arbeit fortzusetzen, wenn einerseits der Bezirk die Effektivität seiner Arbeit erhöht B s. Budgetgewinn B andererseits aber die damit erwirtschafteten Einnahmen dem Bezirk nicht zugute kommen. Zudem entspricht es dem Beschlusspunkt 2. der Kriterien für ein Sanierungskonzept, die insbesondere auch die Erhöhung der eigenen Einnahmen beinhalten. Es ist für die BVV insbesondere schwer nachzuvollziehen, dass auf der einen Seite die Personalausstattung der SE Immobilien in Frage gestellt wird und auf

der anderen Seite die Einnahmen gestrichen werden. Die BVV unterstützt daher die Haltung des Bezirksamtes in dieser Frage nachdrücklich.

 


                                                                                                                                  Anlage 2

 zur Drucksache V-1220

 

 

zu Punkt 3a)

 

Der Bezirk verschließt sich keinesfalls den betriebswirtschaftlichen Vergleichen bei den `Herstellungskosten“ der Produkte. Die Defizite, die der Bezirk gegenüber anderen Bezirken in einzelnen Produktbereichen ausweist, sind sehr wohl bekannt und hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Ursachen bei einzelnen Kostenarten analysiert (Personalkosten, Infrastrukturkosten, Sachkosten, Transferkosten u.a.). Er lehnt es aber ab, sich dabei ausschließlich auf einzelne Kostenarten zu fokussieren. Der Bezirk hält es für falsch, sich z. B. bei den sogenannten Personaloptimierungspotentialen ausschließlich an den Bezirken mit den geringsten Personalkosten je Produkt zu orientieren, da damit lediglich eine quantifizierte Teilaussage innerhalb der erweiterten Teilkosten getroffen wird.

 

Offensichtlich soll der Bezirk Pankow als Modell zur Durchsetzung von POP und damit dem Abschied vom `Median-Prinzip“ dienen, damit später dieses Modell auch auf die anderen 11 Bezirke angewandt werden kann!

 

Der Bezirk steht deshalb zu dem von ihm verfolgten Weg, die negativen Abweichungen vom Median zum Ansatz gezielter Personaleinsparungen zu nehmen. Mit diesem Vorgehen wurden die in den Haushaltsplänen 2005 und 2006 eingestellten Personalreduzierungen von 270 Stellen Ressortweise ermittelt und beschlossen.

 

Grundlage der `Potential“-Ermittlungen waren dabei sowohl die der Budgetierung 2006 zugrundeliegenden Ergebnisse aus 2004 als auch die zum jeweiligen Zeitpunkt der Erarbeitung  vorliegenden B jedoch unkorrigierten B Daten der KLR aus 2005.

 

Ein vollständiger Bezug auf die Daten 2005 erscheint gegenwärtig gerade im Hinblick auf die von der Senatsverwaltung für Finanzen durchzuführenden notwendigen Korrekturverfahren nicht relevant, da es hier durchaus Veränderungen zum vorläufigen Jahresabschluss 2005 geben kann. Nicht umsonst ist der Abschluss erst zum 18.05.2006 avisiert.

 

In Auswertung der analytischen Ergebnisse der KLR stellt der im Sanierungskonzept hergestellte Verweis auf die Überarbeitung der Entwicklungspläne in allen Bereichen gerade auf eine mittel- bis langfristige Reduzierung der Infrastruktur- und Personalkosten ab.

 

Dem Bezirk sei es gestattet, dafür auch einen erforderlichen Zeitrahmen zu nutzen, der es gestattet, fundierte und nachhaltige Aussagen zur weiteren Entwicklung des Bezirkes zu treffen.

 

 

Zu Punkt 3c)

 

Nach Auffassung des Bezirks liegen den Zumessungen der Hilfen zur Erziehung eine falsche Zielgruppendefinition sowie zu niedrig angesetzte Bevölkerungszahlen zugrunde. Daraus leitet sich auch das im Vergleich zur Zumessung negative Ergebnis in 2005 ab. Gleichwohl wurden die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung durch die eingeleiteten Maßnahmen zur Umstrukturierung der Hilfearten seit 2002 signifikant gesenkt.

 

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Der Bezirk sieht die Zumessung für 2006 als realistisch an, sieht aber eine weitere Absenkung in 2007 als problematisch an.

 

                                                                                                                                  Anlage 3

zur Drucksache V-1220

 

 

Zur Veranschaulichung wird nochmals auf die Entwicklung des Defizits 2002-2004 hingewiesen.

 

 

Die Darstellung verdeutlicht, dass das noch in 2002 vorhandene Defizit im Produktsummenbudget (ehemaliger A-Teil und Personalausgaben) weitestgehend abgebaut wurde. Diese Tendenz wird auch für das Ergebnis 2005 erwartet. Der Bezirk hat in den Jahren 2003 und 2004 trotz ausgewiesener Verluste in der Kosten- und Leistungsrechnung eine deutliche Verbesserung bei der Einhaltung der Zumessung erreicht, indem die Planung diesen Ergebnissen Rechnung trug und auf Basis der vorgenommenen Analysen vor allem bei den Personalausgaben erhebliche Einsparungen vorgenommen wurden. Es zeigt auch, dass für diesen Teil der Globalsummen eine erhebliche Umsteuerung erfolgt ist.

 

Das Hauptproblem sind die Transferausgaben, die bis einschließlich 2005 kameral zugewiesen wurden und daher über die Steuerung der Budgetierungsergebnisse nicht beeinflussbar waren. Die dort erwirtschafteten Verluste resultieren vorwiegend aus den Hilfen zum Lebensunterhalt, den Hilfen zur Erziehung und den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen. Eine Analyse der Ursachen und die bereits eingeleiteten Maßnahmen sind in der Ihnen vorliegenden Bezirksamtsvorlage V-1312/2006 enthalten.

 

 

 

 
 

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