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Drucksache - V-1220
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1. Die BVV stimmt dem vom Bezirksamt eingebrachten
Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2006 (Vorlage zur Beschlussfassung V-1220)
zu. 2. a. Der Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2006
und das "Konzept zum Abbau des Defizits des Bezirks Pankow von Berlin für
den Zeitraum 2006-2009" (Vorlage zur Kenntnisnahme V - 1194) entsprechen bis auf die nachfolgend
beschriebene Ausnahme den Vorgaben des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
b. Diese Ausnahme bezieht sich auf die Einnahmen aus
den Erholungsanlagen im Bezirk. Die aufgrund der Initiative des Bezirks nunmehr
mit Gerichtsbeschlüssen festgeschriebene erforderliche Umwandlung von
Kleingartenanlagen in Erholungsanlagen stellt eine erhebliche personelle und
finanzielle Belastung für den Bezirk dar. Offensichtlich unterschätzt die
Senatsverwaltung die mit der Umwandlung verbundenen Arbeiten. Daher unterstützt
die BVV ausdrücklich die Haltung des Bezirksamtes und fordert den
Hauptausschuss auf, die aus der Bewirtschaftung von Erholungsanlagen erzielten
Einnahmen als Teil des bezirklichen Sanierungsbeitrages für 2006 und 2007
anzuerkennen und damit klare Anreize für den Bezirk zu setzen. Die BVV möchte
darauf hinweisen, dass durch die konsequente Arbeit des Bezirks das Land Berlin
einen erheblichen Einnahmezuwachs zu verzeichnen hat. Eine ausführliche
Begründung dieser Position ist der Anlage 1 zu diesem Beschluss zu entnehmen. 3. Die in der Stellungnahme der Senatsverwaltung für
Finanzen vom 17.03.2006 gegenüber dem Bezirk Pankow dargestellten Forderungen
widersprechen in weiten Teilen der Beschlussfassung des Hauptausschusses des
Berliner Abgeordnetenhauses. Dies betrifft insbesondere die Forderungen: a) das Konzept
zum "Personal-Optimierungspotential" umzusetzen b) die freiwilligen sozialen Leistungen abzusenken c) bei den Hilfen zur Erziehung weitere Absenkungen
vorzunehmen. Die BVV Pankow von Berlin folgt daher diesen
Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen nicht. Eine Auseinandersetzung
mit den Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen zu a) und c) ist der
Anlage 2 zu diesem Beschluss zu entnehmen. Die freiwilligen sozialen Leistungen haben
überwiegend präventiven Charakter. Es ist daher anzunehmen, dass Kürzungen zu
erheblichen Mehrausgaben an anderer Stelle führen würden. Der durch Kürzungen
entstehende Schaden würde somit in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Bezirk über freiwillige soziale Leistungen im
Jugendbereich Budgetgewinne realisiert, d.h. nachweislich sehr effizient
arbeitet. Diese Budgetgewinne würden durch eine Kürzung verloren gehen. 4. Die von der Senatsverwaltung für Finanzen erstellte Analyse zur Entstehung des Pankower Defizits ist nachweislich falsch. Die Senatsverwaltung schreibt, dass "die Fokussierung auf die zu geringe Transferzuweisung von mir nicht geteilt wird" (Stellungnahme vom 17.03.2006, Seite 2, 2. Absatz.) Die BVV Pankow von Berlin kann diese Äußerung nicht nachvollziehen und fragt sich mit welcher Motivation hier klar nachprüfbare Tatsachen geleugnet werden. Tatsächlich hat der Bezirk in den Jahren 2002 bis 2004 gesetzliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 44,3 € Millionen geleistet, die ihm nicht von der Senatsverwaltung für Finanzen erstattet wurden. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 3 zu diesem Beschluss zu entnehmen. 5. Die BVV fordert den Ausgleich der Verlustvorträge,
die aus gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen (Transferleistungen) entstanden
sind. Anlage 1 zur Drucksache
V-1220 Die Einnahmen aus den Erholungsanlagen stellen sich
wie folgt dar. Dagegen steht
folgender Verwaltungsaufwand: Immobilienservice -
Übernahme
der Vertragsakten und Erstellung von Bestandsübersichten; -
Analyse
der Nutzungsverhältnisse in Vorbereitung auf die Gutachten; -
Informations-
und Kommunikationsgespräche mit den Vereinsvorständen und den Nutzern; -
Ausspruch
von Nutzungsentgelterhöhungen, Erklärung von Änderungskündigungen und
Unterbreitung von Vertragsangeboten; -
Vereinnahmung
der Entgelte und Zahlungskontrolle; -
Erstellung
von Betriebskostenabrechnungen; -
Bearbeitung von Bauersuchen der Nutzer und der
Versorgungsbetriebe; -
Wahrnehmung
der Verkehrssicherungspflichten in den Anlagen; -
Abwicklung
von Vertragsverhältnissen einschließlich Prüfung von Entschädigungsforderungen; -
Nutzersuche
und Begründung neuer Vertragsverhältnisse; -
Abstimmung
mit den planenden Ämtern Vermessungsamt -
Bereitstellung
von Kartenunterlagen und Durchführung von Feldvergleichen; -
Vorbereitung
der Vergabe bzw. Durchführung der Wertermittlungen; -
Erstellung
der Listen aller Parzellen mit Flächenermittlung aus dem ALK; -
Abstimmung
mit dem Immobilienservice über zu vermessende Parzellen bzw.
Grenzherstellungen; -
Aufmessung
des Umrings der Parzellen und Flächenberechnung Aus
betriebswirtschaftlicher Sicht werden die Kosten für die Umwandlung der
bisherigen Kleingarten- in Erholungsanlagen auf a) ein extern budgetierbares
Verwaltungsprodukt 76856 (Externe Grundstücksangelegenheiten) und b) auf den
Infrastrukturkostenträger des Finanzvermögens gebucht. a) Produkt `Externe
Grundstücksangelegenheiten“
Fazit: Die
Verwaltungsarbeit konnte in 2005 mit einem gegenüber 2004 geringeren Aufwand
geleistet werden. b)
Infrastrukturkostenträger Finanzvermögen gebuchte Kosten 2004: 151.046,08 gebuchte Kosten 2005: 413.862,89 Die Differenz
zur geringeren Zumessung wird durch Basiskorrektur für das jeweilige
Haushaltsjahr ausgeglichen. Für den Bezirk gibt es keinerlei Anreize, die notwendige Arbeit
fortzusetzen, wenn einerseits der Bezirk die Effektivität seiner Arbeit erhöht B s. Budgetgewinn B andererseits aber die damit
erwirtschafteten Einnahmen dem Bezirk nicht zugute kommen. Zudem entspricht es
dem Beschlusspunkt 2. der Kriterien für ein Sanierungskonzept, die insbesondere
auch die Erhöhung der eigenen Einnahmen beinhalten. Es ist für die BVV insbesondere schwer
nachzuvollziehen, dass auf der einen Seite die Personalausstattung der SE
Immobilien in Frage gestellt wird und auf der anderen Seite die Einnahmen gestrichen werden.
Die BVV unterstützt daher die Haltung des Bezirksamtes in dieser Frage
nachdrücklich. Anlage 2 zur Drucksache V-1220 zu Punkt 3a) Der Bezirk verschließt sich keinesfalls den betriebswirtschaftlichen Vergleichen bei den `Herstellungskosten“ der Produkte. Die Defizite, die der Bezirk gegenüber anderen Bezirken in einzelnen Produktbereichen ausweist, sind sehr wohl bekannt und hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Ursachen bei einzelnen Kostenarten analysiert (Personalkosten, Infrastrukturkosten, Sachkosten, Transferkosten u.a.). Er lehnt es aber ab, sich dabei ausschließlich auf einzelne Kostenarten zu fokussieren. Der Bezirk hält es für falsch, sich z. B. bei den sogenannten Personaloptimierungspotentialen ausschließlich an den Bezirken mit den geringsten Personalkosten je Produkt zu orientieren, da damit lediglich eine quantifizierte Teilaussage innerhalb der erweiterten Teilkosten getroffen wird. Offensichtlich soll der Bezirk Pankow als Modell zur
Durchsetzung von POP und damit dem Abschied vom `Median-Prinzip“ dienen, damit später dieses Modell
auch auf die anderen 11 Bezirke angewandt werden kann! Der Bezirk steht deshalb zu dem von ihm verfolgten
Weg, die negativen Abweichungen vom Median zum Ansatz gezielter
Personaleinsparungen zu nehmen. Mit diesem Vorgehen wurden die in den Haushaltsplänen
2005 und 2006 eingestellten Personalreduzierungen von 270 Stellen Ressortweise
ermittelt und beschlossen. Grundlage der `Potential“-Ermittlungen waren dabei sowohl die der Budgetierung
2006 zugrundeliegenden Ergebnisse aus 2004 als auch die zum jeweiligen
Zeitpunkt der Erarbeitung vorliegenden B jedoch unkorrigierten B Daten der KLR aus 2005. Ein vollständiger Bezug auf die Daten 2005 erscheint
gegenwärtig gerade im Hinblick auf die von der Senatsverwaltung für Finanzen
durchzuführenden notwendigen Korrekturverfahren nicht relevant, da es hier
durchaus Veränderungen zum vorläufigen Jahresabschluss 2005 geben kann. Nicht
umsonst ist der Abschluss erst zum 18.05.2006 avisiert. In Auswertung der analytischen Ergebnisse der KLR
stellt der im Sanierungskonzept hergestellte Verweis auf die Überarbeitung der
Entwicklungspläne in allen Bereichen gerade auf eine mittel- bis langfristige
Reduzierung der Infrastruktur- und Personalkosten ab. Dem Bezirk sei es gestattet, dafür auch einen
erforderlichen Zeitrahmen zu nutzen, der es gestattet, fundierte und
nachhaltige Aussagen zur weiteren Entwicklung des Bezirkes zu treffen. Zu Punkt 3c) Nach Auffassung des Bezirks liegen den Zumessungen
der Hilfen zur Erziehung eine falsche Zielgruppendefinition sowie zu niedrig
angesetzte Bevölkerungszahlen zugrunde. Daraus leitet sich auch das im
Vergleich zur Zumessung negative Ergebnis in 2005 ab. Gleichwohl wurden die
Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung durch die eingeleiteten Maßnahmen zur
Umstrukturierung der Hilfearten seit 2002 signifikant gesenkt. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Der Bezirk
sieht die Zumessung für 2006 als realistisch an, sieht aber eine weitere
Absenkung in 2007 als problematisch an. Anlage 3 zur Drucksache
V-1220 Zur Veranschaulichung wird nochmals auf die Entwicklung des Defizits 2002-2004 hingewiesen. Die Darstellung verdeutlicht, dass das noch in 2002
vorhandene Defizit im Produktsummenbudget (ehemaliger A-Teil und
Personalausgaben) weitestgehend abgebaut wurde. Diese Tendenz wird auch für das
Ergebnis 2005 erwartet. Der Bezirk hat in den Jahren 2003 und 2004 trotz ausgewiesener
Verluste in der Kosten- und Leistungsrechnung eine deutliche Verbesserung bei
der Einhaltung der Zumessung erreicht, indem die Planung diesen Ergebnissen
Rechnung trug und auf Basis der vorgenommenen Analysen vor allem bei den
Personalausgaben erhebliche Einsparungen vorgenommen wurden. Es zeigt auch,
dass für diesen Teil der Globalsummen eine erhebliche Umsteuerung erfolgt ist. Das Hauptproblem sind die Transferausgaben, die bis
einschließlich 2005 kameral zugewiesen wurden und daher über die Steuerung der
Budgetierungsergebnisse nicht beeinflussbar waren. Die dort erwirtschafteten
Verluste resultieren vorwiegend aus den Hilfen zum Lebensunterhalt, den Hilfen
zur Erziehung und den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen. Eine Analyse
der Ursachen und die bereits eingeleiteten Maßnahmen sind in der Ihnen
vorliegenden Bezirksamtsvorlage V-1312/2006 enthalten. |
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