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Drucksache - V-1201
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .9.2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache - Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 1201 / 06 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Schlussbericht Betreff: Flugverkehr über PankowIn Erledigung des in der
38. Sitzung am 25.1.2006 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V – 1201/06 - „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat
von Berlin für folgende Ziele einzusetzen: 1.
Die Ausbaupläne für ein weiteres Terminal
in Tegel werden strikt abgelehnt. Damit die vorhandene und ggf. wachsende
Nachfrage für Flugverbindungen von und nach Berlin befriedigt werden kann, ist
der bereits bestehende Flughafen Schönefeld bis zur Inbetriebnahme des neuen
Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) entsprechend zu erweitern. 2.
Das vorhandene Nachtflugverbot ist von 23
auf 22 Uhr vorzuziehen und bis 6 Uhr strikt einzuhalten. Alle Flugzeuge in
diesen Zeiten sollen nach Schönefeld umgeleitet werden.“ wird gemäß §13
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: In seinem ersten
Zwischenbericht informierte das Bezirksamt u.a. über den Beschluss der
Fluglärmkommission (FLK), die zunehmenden Verletzungen des Nachtflugverbotes
nach 23.00 Uhr zu unterbinden und unter bestimmten Voraussetzungen, Landungen
auf dem Flughafen Tegel nach 23:00 Uhr zu versagen. Dieser Beschluss wurde von
der Luftfahrtbehörde rechtlich geprüft und das Ergebnis in der Sitzung des
Gremiums am 24. August vorgestellt. Die Luftfahrtbehörde ist zu dem Schluss gekommen,
dass die Umsetzung des Beschlusses der FLK rechtlich unzulässig sei, weil von
ihr auch unabweisbare verspätete Landungen betroffen seien. Darüber hinaus
sieht die Luftfahrtbehörde die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren mit
der Möglichkeit der Verhängung von Bußgeldern als hinreichend an. Das Bundesverwaltungsgericht
habe in der Begründung seiner Entscheidung zum Flughafen Berlin - Schönefeld
vom 16. März 2006 die für Berlin – Tegel erlassenen Nachtflugbeschränkungen als
ausdrücklich beispielhaft gewürdigt. Wir bitten, die o.g.
Drucksache als erledigt zu betrachten. Rechtsgrundlage §§ 13, 36 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit Nicht betroffen. Burkhard Kleinert Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste |
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