Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-1196
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2006 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: V-1196 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: - Bebauungsplanentwurf XVIII-29 für das Gelände
zwischen dem Reichsbahnaußenring, dem Lindenberger Weg und der Klagenfurter
Straße - Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: I.
Das Bezirksamt
hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XVIII-29 um die
Straßenverkehrsfläche des Lindenberger Weges zu erweitern und in den Bebauungsplanentwurf
XVIII-29a und Bebauungsplanentwurf XVIII-29b zu teilen. Der Titel für den Bebauungsplan XVIII-29a lautet: Bebauungsplan XVIII-29a für die
unbebauten Flächen nördlich des Lindenberger Weges zwischen Lindenberger Weg 42
und Lindenberger Weg 65 bis zum
Bahngelände (Bahnaußenring) sowie für die Klagenfurter Straße und Abschnitte des Lindenberger Weges und der Okertalstraße sowie für Teilflächen der
Grundstücke Lindenberger Weg 40 und Lindenberger Weg 43 / Klagenfurter Straße 1
im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg Der Titel für
den Bebauungsplan XVIII-29b lautet: Bebauungsplan XVIII-29b für das Gelände zwischen der
westlichen Grenze der Grundstücke Okertalstraße 21, 23, 25, 31, 33, dem
Bahngelände (Bahnaußenring), der nördlichen Grenze der Grundstücke Lindenberger
Weg 66-76, der südlichen Grenze der Grundstücke Lindenberger Weg 65 und
Okertalstraße 20, der westlichen Grenze der Grundstücke Okertalstraße 20-24,
der Okertalstraße und der südlichen Grenze des Grundstückes Okertalstraße 21 im
Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg Begründung: In
Erledigung der Drucksache Nr. V-0899/05 wurde das Amt für Planen und Genehmigen
beauftragt, das Planverfahren XVIII-29 weiterzuführen. Gemäß § 5 AGBauGB wurde
daraufhin der zuständigen Senatsverwaltung die veränderte Planungsabsicht
(Erweiterung und Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
XVIII-29) mitgeteilt. Mit Schreiben vom 26.10.2005 wurde dem Amt für Planen und
Genehmigen geantwortet, dass aus Sicht
der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen gemäß § 7 AGBauGB
keine Bedenken gegen die Erweiterung und Teilung des räumlichen Geltungsbereichs
bestehen. Daraufhin
wurde nach einem durchgeführten Auswahlverfahren zwischen dem Amt für Planen
und Genehmigen und einem Planungsbüro ein Vertrag über die Bebauungsplanleistungen
abgeschlossen und von der HoWoGe dem Amt für Planen und Genehmigen die
Kostenübernahmeerklärung über diesen Vertrag erklärt. Die Grundstücke der HoWoGe
liegen neben den dem Land Berlin und weiteren Privateigentümern gehörenden
Flächen zukünftig im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs
XVIII-29a. Die Erweiterung und Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplanentwurfs XVIII-29 in die Bebauungsplanentwürfe XVIII-29a und
XVIII-29b liegt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Konfliktbewältigung im Planungsermessen. Dieser verlangt, dass mit dem Bebauungsplan
die durch ihn ausgelöste Probleme auch bewältigt werden. Das Grundstück der HoWoGe
liegt planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist durch den
geringen Ausbaustandard der Klagenfurter- und Okertalstraße sowie des
Lindenberger Weges nicht ausreichend erschlossen. Die beabsichtigte Sicherung
dieser zukünftigen Straßenverkehrsflächen unter Einbeziehung der vollen
Straßenbreite ist sowohl aus erschließungsbeitragsrechtlichen Gründen als auch
dem Umstand geschuldet, dass die Straßenbegrenzungslinien des Lindenberger
Weges – als Sammelstraße für den Siedlungsraum - angrenzend im
Bebauungsplanentwurf XVIII-30d – beidseitig für die volle Straßenbreite
festgesetzt werden sollen. Darüber
hinaus besteht für das südlich an den Lindenberger Weg angrenzende
Siedlungsgebiet kein
Planungserfordernis, so dass die beidseitige Festsetzung der
Straßenbegrenzungslinie unter o.g.
Gründen zweckmäßig ist. Im
räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XVIII-29b liegen neben den
Bestandsflächen des Siedlungsgebietes auch Flächen des Landes Berlin, der
evangelischen Kirchgemeinde und der Deutschen Bahn, die planungsrechtlich dem
Außenbereich nach §
35 BauGB zugeordnet werden und durch den geringen Ausbaustandard des
Lindenberger Weges nicht ausreichend erschlossen sind. Die vorgenommene Teilung
des Bebauungsplanentwurfs XVIII-29 dient auch der Verfahrensbeschleunigung für
den Bebauungsplanentwurf XVIII-29a. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Nach einer ersten Ermittlung des Tiefbauamtes fallen für
den Grunderwerb und die Herstellungskosten des Lindenberger Weges 1.189.500 €
und für die Klagenfurter Straße 824.000 € an. Weitere Kosten werden im weiteren
Verfahren ermittelt . Entsprechend BA-Beschluss V-997/2005 sollen diese
Kosten mittels eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrages von der HoWoGe
übernommen werden. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine Auswirkungen Kinder- und Familienverträglichkeit
Nicht betroffen Anlage: Übersichtskarte der räumlichen Geltungsbereiche Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat Abt. Stadtentwicklung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |