Drucksache - V-1196  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf XVIII-29 für das Gelände zwischen dem Reichsbahnaußenring, dem Lindenberger Weg und der Klagenfurther Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2006 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vzk 15, 38. Tagung, 25.01.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache-Nr.: V-1196

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

- Bebauungsplanentwurf XVIII-29 für das Gelände zwischen dem Reichsbahnaußen­ring, dem Lindenberger Weg und der Klagenfurter Straße -

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

I.             Das Bezirksamt hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanent­wurfs XVIII-29 um die Straßenver­kehrsfläche des Lindenberger Weges zu er­weitern und in den Bebau­ungsplanentwurf XVIII-29a und Bebauungsplanentwurf XVIII-29b zu teilen.

 

Der  Titel für den Bebauungsplan XVIII-29a lautet:

 

Bebauungsplan XVIII-29a  für die unbebauten Flächen nördlich des Lindenberger Weges zwischen Lindenberger Weg 42 und  Lindenberger Weg 65 bis zum Bahngelände (Bahnaußenring) sowie für die Klagenfurter Straße und  Abschnitte des Lindenberger Weges und  der Okertalstraße sowie für Teilflächen der Grundstücke Lindenberger Weg 40 und Lindenberger Weg 43 / Klagenfurter Straße 1 im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg

 

Der  Titel für den Bebauungsplan XVIII-29b lautet:

 

Bebauungsplan XVIII-29b für das Ge­lände zwischen der westlichen Grenze der Grundstücke Okertalstraße 21, 23, 25, 31, 33, dem Bahngelände (Bahnaußenring), der nördlichen Grenze der Grundstücke Linden­berger Weg 66-76, der südlichen Grenze der Grundstücke Lindenberger Weg 65 und Okertalstraße 20, der westlichen Grenze der Grundstücke Okertalstraße 20-24, der Okertalstraße und der südlichen Grenze des Grundstückes Okertalstraße 21 im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg

 

Begründung:

 

In Erledigung der Drucksache Nr. V-0899/05 wurde das Amt für Planen und Geneh­migen beauftragt, das Planverfahren XVIII-29 weiterzuführen. Gemäß § 5 AGBauGB wurde daraufhin der zuständigen Senatsverwaltung die veränderte Planungsabsicht (Erweiterung und Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans XVIII-29) mitgeteilt. Mit Schreiben vom 26.10.2005 wurde dem Amt für Planen und Genehmigen  geant­wortet, dass aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplä­nen gemäß § 7 AGBauGB keine Bedenken gegen die Erweiterung und Teilung des räumlichen Gel­tungsbereichs bestehen.

 

Daraufhin wurde nach einem durchgeführten Auswahlverfahren zwischen dem Amt für Planen und Geneh­migen und einem Planungsbüro ein Vertrag über die Bebau­ungsplanleistungen ab­geschlossen und von der HoWoGe dem Amt für Planen und Genehmi­gen die Kostenübernahmeerklärung über diesen Vertrag erklärt.

 

Die Grundstücke der HoWoGe liegen neben den dem Land Berlin und weiteren Pri­vateigentümern gehörenden Flächen zukünftig im räumlichen Geltungsbereich des Bebau­ungsplanentwurfs XVIII-29a. Die Erweiterung und Teilung des räumlichen Gel­tungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs XVIII-29 in die Bebauungsplanent­würfe XVIII-29a und XVIII-29b liegt unter Berück­sichti­gung des Grundsatzes der Konfliktbewältigung im Planungsermessen. Dieser verlangt, dass mit dem Be­bau­ungsplan die durch ihn ausgelöste Probleme auch bewältigt werden.

 

Das Grundstück der HoWoGe liegt planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist durch den geringen Ausbaustandard der Klagenfurter- und Oker­talstraße sowie des Lindenberger Weges nicht ausreichend erschlossen. Die beabsichtigte Sicherung dieser zukünftigen Straßenverkehrsflächen unter Einbe­ziehung der vollen Straßenbreite ist sowohl aus erschließungsbeitragsrechtlichen Gründen als auch dem Umstand geschuldet, dass die Straßenbegrenzungslinien des Lindenberger Weges – als Sammelstraße für den Siedlungs­raum - angrenzend im Bebauungsplanentwurf XVIII-30d – beidseitig für die volle Straßen­breite festgesetzt werden sollen.   Darüber hinaus besteht für das südlich an den Lindenber­ger Weg angrenzende Siedlungsgebiet  kein Planungserfordernis, so dass die beidseitige Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie unter  o.g. Gründen zweckmäßig ist.           

                   

Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XVIII-29b liegen neben den Be­standsflächen des Siedlungsgebietes auch Flächen des Landes Berlin, der evangeli­schen Kirchgemeinde und der Deutschen Bahn, die planungsrechtlich dem Außen­bereich nach

§ 35 BauGB zugeordnet werden und durch den geringen Aus­baustan­dard des Lindenberger Weges nicht ausreichend erschlossen sind.

 

Die vorgenommene Teilung des Bebauungsplanentwurfs XVIII-29 dient auch der Verfah­rensbeschleunigung für den Bebauungsplanentwurf XVIII-29a.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Nach einer  ersten Ermittlung des Tiefbauamtes fallen für den Grunderwerb und die Herstel­lungs­kosten des Lindenberger Weges 1.189.500 € und für die Klagenfurter Straße 824.000 € an. Weitere Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt . Entsprechend BA-Beschluss

V-997/2005 sollen diese Kosten mittels eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrages von der HoWoGe übernommen werden.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine Auswirkungen

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Nicht betroffen

 

Anlage: Übersichtskarte  der räumlichen Geltungsbereiche

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                                  Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                     Bezirksstadtrat Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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