Drucksache - V-1195  

 
 
Betreff: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne IV-26, XVIII-37, XIX-7b und XIX-57
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2006 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK15, 38. Tagung, 25.01.2006

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                 .2006

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.: V-1195

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne IV-26, XVIII-37, XIX-7b

und XIX-57

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

I.                     Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans IV-26 für die Fläche zwi­schen der Landsberger Allee, Conrad-Blenkle-Straße, Paul-Heyse-Straße und Fritz-Rie­del-Straße’ (sogenannter Quartiersplatz) im Bezirk Prenzlauer Berg wird einge­stellt.

Der Beschluss vom 17.01.1995 (ABl. S. 340) zur Aufstellung des Bebauungs­plans wurde damit aufgehoben.

 

II.                   Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-37 für das Gelände zwi­schen Schönerlinder Weg, Hubertusdamm, Am Danewend und der Bahntrasse sowie für einen Abschnitt des Hubertusdammes unter Einschluss von Teilflächen der Grundstücke Hubertusdamm 19-28, Schönerlinder Weg 26 und Möserstraße 2 im Bezirk Weißensee, Ortsteil Karow wird eingestellt.

Der Beschluss vom 14.03.1995 (ABl. S. 1152) zur Aufstellung des Bebauungs­plans wurde damit aufgehoben.

 

III.                  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-7b für das Gelände zwi­schen Pestalozzistraße 12, 14-17, Ossietzkystraße 1/15 und Breite Straße 11-16A einschließlich Pankgrafenstraße und Wolfshagener Straße 54/56 und 58-60 im Bezirk Pankow wird eingestellt.

Der Beschluss vom 23.11.1999 (ABl. S. 4951) zur Aufstellung des Bebauungs­plans wurde damit aufgehoben.

 

IV.                Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-57 für das Grundstück Binzstraße 61B (Siedlungs- und Gartengemeinschaft „Insel Rügen“) im Bezirk Pankow wird eingestellt.

Der Beschluss vom 25.01.2000 (ABl. S. 469) zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde damit aufgehoben.

 

Begründung:

 

Für die vier einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Planung gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen. Mit Schreiben vom 01.11.05 und 08.11.05 wurde der zu­ständigen Senatsverwaltung gem. § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht - Einstel­lung der Verfahren -  zur Aufstellung der Bebau­ungspläne IV-26, XVIII-37, XIX-7b und XIX-57 im Bezirk Pankow, Ortsteile Prenzlauer Berg, Karow, und Pankow  mitgeteilt.

Gemäß Antwortschreiben der o.g. Senatsverwaltung SenStadt II C vom 30.11.2005 und 2.12.2005 bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins zur Einstellung der genannten Verfahren keine Bedenken.

 

Mit Veröffentlichung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfah­ren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt.

 

zu I.

 

Der Bebauungsplan IV-26 wurde zur Sicherung einer öffentlichen Freifläche, Zweckbestim­mung “Parkanlage“ sowie der Sicherung von Wohnbauflächen vom ehemaligen Bezirk Prenzlauer Berg aufgestellt und im Verfahren seit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Jahre 1995 nicht weitergeführt. Die Wohnbaufläche an der Landsberger Allee ist ein Be­standsgebiet und wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Die noch verbleibende Wohnbaufläche an der Paul-Heyse-Straße kann entsprechend dieser Rechtsgrundlage einer Bebauung zugeführt werden. Das Planungsziel der öffentli­chen Parkanlage wurde auf der landeseigenen und jetzt als Parkplatz genutzten Fläche vom zuständigen Fachamt aufgege­ben.

Da das Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB für diesen Bebauungsplan entfallen ist, war das Planverfahren einzustellen.

 

Zu II.

 

Der Bebauungsplan XVIII-37 wurde zur Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche des Hu­bertusdammes und des in diesem Zusammenhang erforderlichen Grunderwerbs sowie zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der anliegenden Grundstücke vom ehemaligen Bezirk Weißensee aufgestellt und im Verfahren seit der frühzeitigen Bür­gerbe­teiligung im Jahre 1995 nicht weitergeführt.

Der Ausbau des Hubertusdamms ist zwischenzeitlich im vorhandenen Straßenquerschnitt erfolgt. Da keine weitere Buslinie über den Hubertusdamm zum S-Bahnhof Karow führen soll, sieht das zuständige Fachamt auch kein Planungserfordernis zur Erweiterung der Verkehrsfläche mehr. Die anliegenden Grundstücke werden planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt, so dass das Planverfahren einzustellen war.

 

Zu III.

 

Der Bebauungsplan XIX-7b wurde im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Wol­lankstraße“ mit dem Ziel der Sicherung von Wohnbauflächen, Mischgebiet und öffentlicher Parkanlage vom ehemaligen Bezirk Pankow aufgestellt und im Verfahren seit der Durchfüh­rung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahre 1998 nicht weitergeführt.

Die Wohnbauflächen wurden auf der Grundlage des § 34 BauGB zwischenzeitlich bebaut, das Mischgebiet wird planungsrechtlich als Bestandsgebiet ebenso dem § 34 BauGB zuge­ordnet und die Wegerechte über Privatgrundstücke wurden über Baulasten gesichert.

Da das Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB für diesen Bebauungsplan entfallen ist, war das Planverfahren einzustellen.

 

Zu IV.

 

Der Bebauungsplan XIX-57 wurde zur Sicherung des Bestandes der „Siedlungs- und Gar-tengemeinschaft Insel Rügen eG“ als Wochenendhausgebiet mit einem Durchwegungsrecht zugunsten der Allgemeinheit vom ehemaligen Bezirk Pankow aufgestellt und im Verfahren seit der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahre 2000 nicht weitergeführt.

 

Entgegen der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses vertretenden Auffassung, dass die Flächen der Siedlungs- und Gartengemeinschaft nach geltendem Planungsrecht dem § 35 BauGB zugeordnet werden, erfolgt aus heutiger Sicht die planungsrechtliche Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB für die in Rede stehenden Flächen.

Zum Aufstellungsbeschluss und auch bis zum heutigen Zeitpunkt besteht unverändert der Wunsch der Siedlungs- und Gartengemeinschaft, Wochenendhäuser bis zu 40m² bebauter Grundfläche auf den Parzellen zu errichten.

Die Errichtung baulicher Anlagen entsprechend der Satzung der Siedlungs- und Gartenge­meinschaft ist auf der bestehenden planungsrechtlichen Grundlage möglich, ein öffentlich-rechtliches Siche­rungserfordernis besteht nicht mehr, so dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzustellen war.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                         Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen