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Drucksache - V-1195
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
V-1195 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Einstellung der Verfahren zur
Aufstellung der Bebauungspläne IV-26, XVIII-37, XIX-7b und XIX-57 Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen: I.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
IV-26 für die Fläche zwischen der Landsberger Allee, Conrad-Blenkle-Straße,
Paul-Heyse-Straße und Fritz-Riedel-Straße’ (sogenannter Quartiersplatz) im
Bezirk Prenzlauer Berg wird eingestellt. Der Beschluss
vom 17.01.1995 (ABl. S. 340) zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde damit
aufgehoben. II.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
XVIII-37 für das Gelände zwischen Schönerlinder Weg, Hubertusdamm, Am Danewend
und der Bahntrasse sowie für einen Abschnitt des Hubertusdammes unter
Einschluss von Teilflächen der Grundstücke Hubertusdamm 19-28, Schönerlinder
Weg 26 und Möserstraße 2 im Bezirk Weißensee, Ortsteil Karow wird eingestellt. Der Beschluss
vom 14.03.1995 (ABl. S. 1152) zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde damit
aufgehoben. III. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-7b für das Gelände zwischen Pestalozzistraße 12, 14-17, Ossietzkystraße 1/15 und Breite Straße 11-16A einschließlich Pankgrafenstraße und Wolfshagener Straße 54/56 und 58-60 im Bezirk Pankow wird eingestellt. Der Beschluss vom 23.11.1999 (ABl. S. 4951) zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde damit aufgehoben. IV.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
XIX-57 für das Grundstück Binzstraße 61B (Siedlungs- und Gartengemeinschaft
„Insel Rügen“) im Bezirk Pankow wird eingestellt. Der Beschluss
vom 25.01.2000 (ABl. S. 469) zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde damit
aufgehoben. Begründung: Für die vier einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Planung gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen. Mit Schreiben vom 01.11.05 und 08.11.05 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gem. § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht - Einstellung der Verfahren - zur Aufstellung der Bebauungspläne IV-26, XVIII-37, XIX-7b und XIX-57 im Bezirk Pankow, Ortsteile Prenzlauer Berg, Karow, und Pankow mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der o.g. Senatsverwaltung SenStadt II C vom 30.11.2005 und 2.12.2005 bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins zur Einstellung der genannten Verfahren keine Bedenken. Mit Veröffentlichung der
Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren im Amtsblatt
für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt. zu I. Der Bebauungsplan IV-26 wurde zur
Sicherung einer öffentlichen Freifläche, Zweckbestimmung “Parkanlage“ sowie
der Sicherung von Wohnbauflächen vom ehemaligen Bezirk Prenzlauer Berg
aufgestellt und im Verfahren seit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Jahre
1995 nicht weitergeführt. Die Wohnbaufläche an der Landsberger Allee ist ein Bestandsgebiet
und wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Die noch verbleibende
Wohnbaufläche an der Paul-Heyse-Straße kann entsprechend dieser Rechtsgrundlage
einer Bebauung zugeführt werden. Das Planungsziel der öffentlichen Parkanlage
wurde auf der landeseigenen und jetzt als Parkplatz genutzten Fläche vom
zuständigen Fachamt aufgegeben. Da das Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3
BauGB für diesen Bebauungsplan entfallen ist, war das Planverfahren
einzustellen. Zu II. Der Bebauungsplan XVIII-37 wurde zur
Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche des Hubertusdammes und des in
diesem Zusammenhang erforderlichen Grunderwerbs sowie zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung der anliegenden Grundstücke vom
ehemaligen Bezirk Weißensee aufgestellt und im Verfahren seit der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung im Jahre 1995 nicht weitergeführt. Der Ausbau des Hubertusdamms ist
zwischenzeitlich im vorhandenen Straßenquerschnitt erfolgt. Da keine weitere
Buslinie über den Hubertusdamm zum S-Bahnhof Karow führen soll, sieht das
zuständige Fachamt auch kein Planungserfordernis zur Erweiterung der
Verkehrsfläche mehr. Die anliegenden Grundstücke werden planungsrechtlich nach
§ 34 BauGB beurteilt, so dass das Planverfahren einzustellen war. Zu III. Der Bebauungsplan XIX-7b wurde im
förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Wollankstraße“ mit dem Ziel der
Sicherung von Wohnbauflächen, Mischgebiet und öffentlicher Parkanlage vom
ehemaligen Bezirk Pankow aufgestellt und im Verfahren seit der Durchführung
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahre 1998 nicht
weitergeführt. Die Wohnbauflächen wurden auf der
Grundlage des § 34 BauGB zwischenzeitlich bebaut, das Mischgebiet wird
planungsrechtlich als Bestandsgebiet ebenso dem § 34 BauGB zugeordnet und die
Wegerechte über Privatgrundstücke wurden über Baulasten gesichert. Da das Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3
BauGB für diesen Bebauungsplan entfallen ist, war das Planverfahren
einzustellen. Zu IV. Der Bebauungsplan XIX-57 wurde zur
Sicherung des Bestandes der „Siedlungs- und Gar-tengemeinschaft Insel Rügen eG“
als Wochenendhausgebiet mit einem Durchwegungsrecht zugunsten der Allgemeinheit
vom ehemaligen Bezirk Pankow aufgestellt und im Verfahren seit der Durchführung
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahre 2000 nicht weitergeführt. Entgegen der zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses vertretenden Auffassung, dass die Flächen der
Siedlungs- und Gartengemeinschaft nach geltendem Planungsrecht dem § 35 BauGB
zugeordnet werden, erfolgt aus heutiger Sicht die planungsrechtliche
Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB für die in Rede stehenden Flächen. Zum Aufstellungsbeschluss und auch bis
zum heutigen Zeitpunkt besteht unverändert der Wunsch der Siedlungs- und
Gartengemeinschaft, Wochenendhäuser bis zu 40m² bebauter Grundfläche auf den
Parzellen zu errichten. Die Errichtung baulicher Anlagen
entsprechend der Satzung der Siedlungs- und Gartengemeinschaft ist auf der
bestehenden planungsrechtlichen Grundlage möglich, ein öffentlich-rechtliches
Sicherungserfordernis besteht nicht mehr, so dass das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans einzustellen war. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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