Drucksache - V-1190  

 
 
Betreff: Bericht über die Einführung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe zum 01.01.2006
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZBVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2006 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 38. Tagung, 25.01.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                              11 . Januar 2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.: V-1190

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Bericht über die Einführung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe zum 01.01.2006

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.01.2006 beschlossen:

 

I.                    Im LuV Soziales wird rückwirkend zum 01.01.2006 für den Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII das Fallmanagement eingeführt.

II.                 Mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird die von den Senatsverwaltungen im September 2005 angebotene Zielvereinbarung (Stand: 20.09.2005), die als
Anlage beigefügt ist, abgeschlossen.

III.               Die personellen Verstärkungen im Sozialamt sind im Rahmen der personellen Ausstattung des gesamten Bezirksamtes sicherzustellen. Die der Abteilung  GesSoz zugewiesenen Dienstkräfte werden auf die Einsparvorgabe 2006 (zugleich 2007) der jeweiligen Bereiche angerechnet.

 

Angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin und der kontinuierlichen Erhöhung der Sozialhilfeausgaben für die Leistungen der Eingliederungshilfe in den vergangenen Jahren ist es geboten, auch die Leistungen des Sozialhilfeträgers für Menschen mit Behinderungen stärker als bisher unter Beachtung der Notwendigkeit und der Wirksamkeit einzusetzen.

 

Mit der Einführung des Fallmanagements wird das Ziel verfolgt,

·        genauer als bisher bereits vor der Leistungsbewilligung zu prüfen, welche Hilfeleistungen im konkreten Einzelfall sinnvoll und notwendig sind,

·        umfassender als bisher bei Leistungsbewilligung festzulegen, welche Ziele mit der Hilfeleistung angestrebt werden,

·        zeitgleich gewährte Hilfeleistungen stärker als bisher hinsichtlich der Notwendigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufeinander abzustimmen,

·        die Hilfeleistungen häufiger und weitgehender als bisher auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der angestrebten Ziele zu überprüfen und

·        gegebenenfalls schneller als bisher die gewährten Hilfeleistungen entsprechend der Notwendigkeiten anzupassen.

 

Hierdurch wird angestrebt, dass die Hilfeleistungen zukünftig zielgenauer ausgerichtet werden. Als Folge wird einerseits erwartet, dass die in den Rehabilitationsplänen ausgewiesenen Ziele im Interesse der Menschen mit Behinderungen so schnell wie möglich erreicht werden. Neben dieser für die Leistungsempfänger/innen positiven Wirkung wird andererseits aber auch erwartet, dass durch die Vermeidung unnötiger und wenig wirksamer Leistungen unnötige Sozialhilfeausgaben vermieden werden können.

 

Um das angestrebte Ziel erreichen zu können, wird es notwendig sein, stärker als bisher vor der Leistungsbewilligung und auch während der Leistungsbewilligung die im Rahmen der beantragten Hilfeleistungen vorgesehenen und bewilligten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit zu prüfen. Auch wird es erforderlich sein, dass alle an der Hilfeleistung beteiligten Personen, Einrichtungen und Behörden sich intensiv abstimmen. In diesem Prozess muss zukünftig deutlicher als bisher erkennbar werden, dass der Sozialhilfeträger letztlich für die Entscheidung zuständig und verantwortlich ist.

 

Die Änderung der Verfahrensabläufe erfolgt im Rahmen der bestehenden Rechtslage, die seit Jahren die Entscheidungszuständigkeit des Sozialhilfeträgers, abgestimmte Gesamtpläne, Fallkonferenzen und Fallrevisionen vorsieht bzw. zulässt.

 

Die Intensivierung der Prüf- und Koordinierungsabläufe erfordert jedoch einen erhöhten Personaleinsatz im Sozialamt. Deshalb wird in der vorgelegten Zielvereinbarung vorgesehen, dass mit Inkrafttreten der Zielvereinbarung für jeweils 75 Fälle eine vollbeschäftigte Dienstkraft in dem Arbeitsbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ vom Bezirk eingesetzt wird. Im Gegenzug wird erwartet, dass durch das verbesserte Prüfungsverfahren unnötige Transferausgaben vermieden werden können, die ein Vielfaches der Personalmehrausgaben betragen.

 

Zudem sind die Bezirke nach der Zielvereinbarung verpflichtet, den eingesetzten Fallmanagerinnen und –managern die alleinige Entscheidungsbefugnis einzuräumen. Nur bei sehr kostenaufwendigen Hilfeplänen (60.000,-- € im Jahr bzw. 100.000,-- € Gesamtkosten in einem Zeitraum bis zu 3 Jahren) bedürfen die Fallmanager/innen der Genehmigung der Abteilungsleitung.

 

Die angestrebte Eingruppierung der Fallmanager/innen bzw. der Bewertung der entsprechenden Stellen nach Vgr. IVa BAT bzw. A 11 wurde bisher von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in einem zumindest in großen Teilen vergleichbaren Fall abgelehnt.

 

Zur Finanzierung der notwendigen Personalmehrausgaben wird mit der Zielvereinbarung zugesichert, dass der bisherige Zuweisungspreis für die Eingliederungshilfe um 10,27 € je Mengeneinheit erhöht werden wird. Diese Finanzierung der Personalmehrausgaben erfolgt jedoch erst im Rahmen der Basiskorrektur und wird zudem davon abhängig gemacht, dass die in der Zielvereinbarung genannten Ausgabenreduzierungen (im Jahr 2006 um 1% gegenüber dem Vorjahr, in denen folgenden Jahren jeweils um 2% gegenüber dem jeweiligen Vorjahr) auch tatsächlich erreicht werden. Die Personalmehrausgaben sind in jedem Fall vom Bezirk vorzufinanzieren. Ferner trägt letztlich der Bezirk das Finanzierungsrisiko.

 

Bei erfolgreichem Fallmanagement kann der Bezirk lediglich erwarten, dass ihm im Rahmen der Basiskorrektur die nachweisbaren Personalmehrausgaben ausgeglichen werden. Eine finanzielle Erfolgsbeteiligung, über die der Bezirk frei verfügen könnte, ist in keinem Fall in Aussicht gestellt. Für den Bezirk stellt sich deshalb die Frage, welche Vorteile sich für den Bezirk aus der Einführung des Fallmanagements im Arbeitsbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ ergeben könnten und ob die Zielvereinbarung wegen der nicht unerheblichen Risiken überhaupt abgeschlossen werden sollte.

 

Bei der Abwägung der Risiken und Chancen sind auf der Risikoseite folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:

1.      Es ist sehr zweifelhaft, ob die erwarteten Einsparungen tatsächlich zu erreichen sein werden. Es wird allgemein eingeschätzt, dass das Einsparpotenzial bei den Hilfeleistungen für Menschen mit seelischen Behinderungen am größten sein dürfte. Diese Einsparungen wird sich der Bezirk jedoch nicht anrechnen dürfen, da für diesen Ausgabenbereich das Land Berlin in den letzten Jahren mit dem Trägerbudget bereits ein anderes Verfahren zur Begrenzung der Ausgaben eingeführt hat. Wenn in der Vergangenheit bei den Leistungen für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen nicht leichtfertig Ausgaben verursacht worden sein sollten, dürfte hier das Einsparpotenzial eher gering sein.

2.      Die Regelungen der Zielvereinbarung sind in weiten Teilen noch recht unbestimmt. Dies ist auch hinsichtlich konkreter Aussagen zur Finanzierung des Personalmehrbedarfs festzustellen. Die Personalmehrausgaben sind für alle Bezirke in Höhe des Betrages von 2 Mio. € gedeckelt. Derzeit kann nicht eindeutig gesagt werden, ob die tatsächlichen Fallzahlen so hoch sein werden, dass der Höchstbetrag von 2 Mio. € überschritten werden müßte. Es ist nicht bekannt, ob in diesem Fall der Höchstbetrag aufgestockt oder der ursprüngliche Zuweisungspreis weniger stark als bisher vorgesehen erhöht werden wird. Zudem ist noch nicht abzusehen, wie in den Jahren ab 2007 die Personalmehrausgaben abgesichert werden.

3.      Bisher existiert kein Verfahren zur korrekten Ermittlung der Mengen der zahlreichen Transferprodukten der Eingliederungshilfe. Es ist somit noch nicht gesichert, dass überhaupt das erforderliche Berichtswesen, welches Grundlage für die notwendigen Abrechnungen und Berechnungen der Senkung der Falldurchschnittsausgaben wäre, einzuführen sein wird.

4.      Es ist mehr als fraglich, ob das für die Durchführung des Fallmanagements hinreichend qualifizierte zusätzliche Personal überhaupt rekrutiert werden kann. Personalverlagerungen aus anderen Ämtern des Bezirksamtes in das Sozialamt sind kaum zu erwarten. Personalverlagerungen innerhalb des Sozialamtes würden zwangsläufig an anderer Stelle des Sozialamtes zu erheblichen Engpässen (insbesondere bei der Altaktenaufarbeitung) führen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass geeignetes zusätzliches Personal vom Zentralen Personalmanagement zugewiesen werden könnte, da das Zentrale Personalmanagement bisher noch nicht einmal die Personalwünsche der Berliner Jobcenter vollständig erfüllen kann.

5.      Bisher fehlt ein elektronischer Gesamtplan, der die IT-gestützte Erstellung der geforderten und erforderlichen Dokumentation ermöglichen würde.

6.      Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass insbesondere Behindertenverbände das Fallmanagement als vermeintliches Sparprogramm zu Lasten behinderter Menschen kritisieren. Wenn zukünftig wünschenswerte Hilfemaßnahmen nicht mehr gewährt werden, weil sie nicht zwingend notwendig sind, sind Widersprüche der behinderten Menschen oder ihrer Vertreter/innen bis hin zu öffentlichen Protesten zu erwarten.

 

Den Risiken können keine finanziellen Vorteile für den Bezirk gegenübergestellt werden, da eine finanzielle Erfolgsbeteiligung für den Bezirk nicht einmal in Aussicht gestellt wurde. Als Vorteil des Fallmanagements kann deshalb nur aufgeführt werden, dass mit dem Fallmanagement die Erwartung verbunden wird, im Interesse der behinderten Menschen die angestrebten Hilfeziele zukünftig schneller erreichen zu können, weil die Hilfen zukünftig zielgenauer eingesetzt werden können.

 

Für den Abschluss der Zielvereinbarung spricht jedoch, dass im Rahmen der Budgetierung 2006/2007 die durch das Fallmanagement erwartete Senkung der Falldurchschnittsausgaben bereits berücksichtigt wurde. Der Ausgabensteigerung im Transferbereich infolge der erwarteten weiteren Fallzahlensteigerung wurde gleich eine Senkung der Falldurchschnittsausgaben um 2 % gegengerechnet. 2006 und 2007 wird der Bezirk bei der Entwicklung der Transferausgaben letztlich an den bereits verminderten Zuweisungspreisen gemessen werden. Die Einführung des Fallmanagements ist deshalb erforderlich, um die bereits vorgegebene Senkung der Falldurchschnittsausgaben überhaupt erreichen zu können.

 

Ferner ist der Abschluss der Zielvereinbarung die Voraussetzung dafür, dass unsere Mitarbeiter/innen an den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können.

 

Zum Abschluss der Zielvereinbarung über die Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII gibt es somit trotz aller Risiken und Schwierigkeiten eigentlich keine Alternative.

 

Hinsichtlich der Umstrukturierung des Arbeitsbereichs „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ ist vorgesehen, dass die bestehenden Strukturen in Richtung der Zielstruktur angepasst werden. Veränderungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben. Die bereits bisher mit der Gewährung von Eingliederungsleistungen betrauten Dienstkräfte sollen auch weiterhin in diesem Arbeitsbereich beschäftigt werden, um einerseits das vorhandene Fachwissen weiter nutzen und die Umsetzung einer größeren Anzahl von Dienstkräften zwischen dem Arbeitsbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ und anderen Arbeitsbereichen des Sozialamtes vermeiden zu können. Deshalb werden auch die bereits jetzt im Arbeitsbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ tätigen Dienstkräfte für die laufenden Schulungsmaßnahmen angemeldet.

 

Es wird im Arbeitsbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ aber auch zukünftig für die dort eingesetzten Dienstkräfte eine Aufgabendifferenzierung geben. Es ist nicht vorgesehen, dass alle Mitarbeiter/innen die gleichen Aufgaben versehen und für die Durchführung aller in einem Fall anfallenden Arbeiten selbst zuständig sind. Es ist eine Differenzierung nach folgenden Tätigkeitsbereichen vorgesehen:

·                    Fallmanagement im engeren Sinne (insbesondere Prüfung und Feststellung der notwendigen Hilfeleistungen)

·                    leistungsgewährende Sachbearbeitung (insbesondere Fertigung der entsprechenden Bescheide, Prüfung des Einsatzes von Einkommen und Vermögen, Inanspruchnahme Drittverpflichteter, Prüfung und Bewilligung von sonstigen Leistungen außerhalb der Eingliederungshilfe)

·                    Zuarbeiten (Anweisung von Rechnungen usw.)


Hierdurch soll erreicht werden, dass

·                    sich Mitarbeiter/innen, die für das Fallmanagement im engeren Sinne eingesetzt werden, spezialisieren und somit in diesem Bereich durch theoretische Schulungen und Erfahrungen aus der praktischen Arbeit besondere Fähigkeiten erwerben können, und

·                    bei nach wie vor zu erwartenden Personalausfällen und anderweitig begründeten Personalengpässen nicht zwangsläufig das Fallmanagement zugunsten der leistungsgewährenden Sachbearbeitung vernachlässigt werden wird.

 

Für das Fallmanagement für die insgesamt 2.037 Menschen mit Behinderung, die derzeit betreut werden, sind nach dem Personalschlüssel von 1:75 insgesamt 27 Mitarbeiter/innen erforderlich.

 

Derzeit sind dem Bereich der Eingliederungshilfe (ohne Stellen für Gruppenleiter/innen) 23 Stellen zugeordnet, wobei aufgrund der Bewilligung von Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung Arbeitszeitressourcen in Höhe von 164 Zeitstunden (146 Stunden bei den Beamten- und 18 Stunden bei den Angestelltenstellen) derzeit nicht genutzt werden können. Zum teilweisen Ausgleich hierfür werden jedoch zwei z.A.-Beamte sowie eine vom ZeP zugewiesene Stadtinspektorin (als Vertretung für die Elternzeit) zusätzlich in diesem Bereich eingesetzt. Insgesamt steht derzeit ein Arbeitszeitvolumen im Umfang 22 Vollzeitkräften zur Verfügung.

 

Die Differenz zur angestrebten Personalausstattung beträgt somit 5 Vollzeitstellen. In diesem Umfang wäre dem Arbeitsbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ nach Abschluss der Zielvereinbarung zusätzliches Personal zuzuweisen. Im entsprechenden Umfang muss es dem LuV Soziales möglich sein, im Jahr 2006 die im Haushaltsplan für das LuV Soziales veranschlagten Personalausgaben überschreiten zu dürfen.

 

Da das Sozialamt ohne Vernachlässigung der sonstigen Aufgaben nicht in der Lage ist, den Personalmehrbedarf im Bereich der Eingliederungshilfe selbst zu decken, sind die personellen Verstärkungen im Sozialamt im Rahmen der personellen Ausstattung des gesamten Bezirksamtes sicherzustellen. Die der Abteilung  GesSoz zugewiesenen Dienstkräfte können sich die abgebenden Abteilungen auf die Einsparvorgabe 2006 (zugleich 2007) anrechnen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mit Wirksamwerden der Zielvereinbarung sind 5 zusätzliche Mitarbeiter/innen zumindest der Vgr. Vb/IVb BAT im Arbeitsbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ einzusetzen. Im Jahr 2006 sind für Dienstkräfte der Vgr. Vb/IVb BAT oder der Vgr. IVb BAT jeweils 44.300,-- € jährlich zu veranschlagen. Für die 5 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zusammen 221.500,-- € zu anzusetzen.

 

Diese Zusatzkosten sind aus der im Rahmen der Basiskorrektur zu erwartenden Budgeterhöhung bei erfolgreichem Fallmanagement zu finanzieren. In der Zielvereinbarung ist eine Erhöhung des bisher zugewiesenen Medianwertes um 10,27 € vorgesehen. Bei der Budgetierung für 2006 ist für die Eingliederungshilfe eine Planmenge von 21.851 (mtl. = 1.821 Leistungsfälle) vorgesehen. Die derzeitige Fallzahl übersteigt mit 2.037 Leistungsfällen im Monat jedoch die Planmenge bereits um über 200 Leistungsfälle im Monat. Es ist weiterhin mit einem Anstieg der Fallzahlen zu rechnen. Auf Basis der
aktuellen Fallzahlen würde die zu erwartende Budgeterhöhung ca. 251.000,-- € betragen. Hieraus könnte der Personalmehrbedarf finanziert werden. Bei Berechnung der Budgeterhöhung auf Basis der bisherigen Planmenge 2006 ergäbe sich eine Budgeterhöhung um ca. 224.400,-- € (21.851 X 10,27 €). Dieser Betrag entspräche fast genau den Personalmehrkosten in Höhe von 221.500,-- €.

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                         Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadträtin

 

 

 

 

Anlage:

 

Zielvereinbarung über die Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales (Stand: 20.09.2005)

 

 

 
 

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