Drucksache - V-1150  

 
 
Betreff: Erhalt des Kinostandortes Collosseum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2006 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU; 09.11.05
VzK 13, SB, 38. Tagung, 25.01.2006

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für den Erhalt und weiteren Betrieb des Kinos Colosseum / CinemaxX einzusetzen

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                         2006

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:
                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: V-1150

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Erhalt des Kinostandortes Colosseum

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des am 09.11.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-1150 / 05

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich für den Erhalt und weiteren Betrieb des Kinos Colosseum/CinemaxX einzusetzen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der Kinobetreiber zeigte Anfang Oktober 2005 der Bauaufsicht Mängel an dem bestehenden Gebäude an und stellte die Fortführung des Kinobetriebes auf Grund der Mängel in Frage.

In der daraufhin erfolgten bauaufsichtlichen Prüfung konnte die Bauaufsicht erhebliche Mängel vor Ort feststellen. Zur Fortführung des Kinobetriebes erfolgte eine umgehende Anhörung der Eigentümer zur Beseitigung der Mängel.

Die Mängelbeseitigung erfolgte Ende des Jahres 2005. Nunmehr stehen dem Betrieb des Kinos keine Belange mehr aus dem Amt für Planen und Genehmigen entgegen.

Parallel dazu wurden mehrere persönliche Gespräche und Telefonate mit dem Eigentümer und dem Betreiber mit dem Ziel durchgeführt, auf jeden Fall den Kinostandort zu erhalten.

Beide Parteien zeigten ihrerseits sehr großes Interesse an der Fortführung des Kinobetriebes an dieser Stelle.

Es kann somit erfreut festgestellt werden, dass über den 31.12.2005 hinaus an diesem historischen Kinostandort weiter Filme gezeigt werden.

Das Bezirksamt ist sowohl Hrn. „Atze“ Brauner und Hrn. Flebbe dankbar, dass sie ein Einvernehmen zum Weiterbetrieb gefunden haben.

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                         Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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