Drucksache - V-1148  

 
 
Betreff: Gleisanlagen auf öffentlichem Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Vorberatung
24.11.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal erledigt     
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
17.01.2006 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr vertagt   
21.02.2006 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2006 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 36. Tagung, 09.11.2005
1148 Beschlussempfehlung Ausschuss Verkehr 2. Ausfertigung, 39. Tagung am 1.3.06
VzK 13, 41. Tagung am 17.05.06 - Schlussbericht

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

Siehe Anlage

Trotz Rückbau der Gleisanlagen durch die Niederbarnimer Eisenbahn, kreuzen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   04. 04. 2006

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 1148

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

 

Gleisanlagen auf öffentlichem Straßenland

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung der am 01. März 2006 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 1148:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

 

a)      wer für den Rückbau von Gleisanlagen der Niederbarnimer Eisenbahn auf öffentlichem Straßenland im Bezirk Pankow zuständig ist und

b)      wer die Kosten für den Rückbau zu tragen hätte.

c)      wenn rechtlich möglich, sollte der Rückbau zu Lasten des Verantwortlichen bzw. direkt durch den Verantwortlichen erfolgen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Der Rückbau von Eisenbahnanlagen im öffentlichen Straßenland regelt sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Hier gibt es die speziellen Regelungen im §§ 14 und 14a. In diesem Gesetz ist u.a. der Begriff des Beteiligten definiert. Beteiligte im Sinne des EkrG sind einerseits das Eisenbahnunternehmen und andererseits der Träger der Straßenbaulast - also das Land Berlin, hier vertreten durch das Tiefbauamt des Bezirksamtes Pankow.

 

 

In den §§ 14 und 14a des EkrG ist u.a. nachstehendes ausgeführt:

Zu den Eisenbahnanlagen gehören hier das sowohl dem Eisenbahnverkehr als auch dem Straßenverkehr dienende Kreuzungsstück, begrenzt durch einen Abstand von 2,25 m jeweils von der äußeren Schiene und parallel zu ihr verlaufend, ferner die Schranken, Warnkreuze (Andreaskreuze) und Blinklichter sowie andere der Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs dienende Eisenbahnzeichen und –einrichtungen.

Zu den Straßenanlagen gehören die Sichtfläche, die Warnzeichen und Merktafeln (Baken) sowie andere der Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs dienende Straßenverkehrszeichen und –einrichtungen.

 

 

Kreuzungsanlagen sind bei einer dauernden Betriebseinstellung oder zum Zeitpunkt der Einziehung zu beseitigen, wenn es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs auf dem verbleibenden Verkehrsweg erfordert. Die Kosten hierfür haben die Beteiligten je zur Hälfte zu tragen.

 

Die Kosten für Maßnahmen, die darüber hinaus für den bleibenden Verkehrsweg zu treffen sind, trägt der Baulastträger des bleibenden Verkehrsweges.

 

 

Dies bedeutet im Klartext:

Verantwortlich für die Einschätzung, ob durch die verbliebenen Gleisanlagen die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet oder die Abwicklung desselben eine Beseitigung der Gleisanlage erfordert, ist der zuständige Baulastträger - also wiederum hier das Tiefbauamt des Bezirksamtes Pankow.

Zur Finanzierung der Beseitigung der Gleisanlagen der NEB wird das Bezirksamt Pankow mit einer hälftigen Kostenbeteiligung herangezogen. Die endgültige Herstellung der Gehweg- und Fahrbahnbereiche muss das Bezirksamt Pankow vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln übernehmen.

 

 

In Anbetracht des nicht vorliegenden Sicherheitserfordernisses und der unauskömmlichen Unterhaltungsmittel für den Bereich der öffentlichen Straßen sieht das zuständige Fachamt derzeitig von Rückbauaktionen von auf Dauer stillgelegten Gleisanlagen ab.

Dessen ungeachtet wurden und werden bei planmäßigen Straßenumbauten im Rahmen der Investitionsplanung oder über eine GA-Förderung derartige Gleisanlagen Dritter mit entfernt (z.B. Baumaßnahme Lindenberger Weg – altes Versorgungsgleis der EBAG oder Baumaßnahme Malchower Straße – Gleisquerung der NEB).

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat

                                                                                    Abt. Stadtentwicklung

 

 

 
 

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