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Drucksache - V-1127
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 10.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.V-1127 Vorlage zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 12 BezVG 1.
Gegenstand der Vorlage: Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten Mandelstr. 15, 10409 Berlin; Dietzgenstr. 33, 13156 Berlin, an den freien Träger „Bürgerhaus e. V.“, Berliner Str. 24, 13127 Berlin. 2.
Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die kommunalen Kindertagesstätten Mandelstr. 15,
10409 Berlin; Dietzgenstr.
33, 13156 Berlin; werden zum 01.01.2006 an den freien
Träger „Bürgerhaus e. V.“, Berliner Str. 24, 13127 Berlin, übertragen. Dem
Abschluss der Übertragungsverträge und der Nutzungsverträge (BA-Nr.: 3.
Begründung: Mit dem Senatsbeschluss Nr. 1980/2004 „Verfahren zur Übertragung städtischer Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe“ vom 12.10.2004 erfolgten weitere Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger. Das Jugendamt setzt damit auf der Grundlage des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004 „Vorgehen zur Neuordnung der Kindertagesstättenangebote im Bezirk Pankow“ vom 24.08.2004 die rechtlichen Forderungen zur Sicherung einer Träger- und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten im Bezirk um. Der Träger erfüllt die qualitativen Anforderungen zur Übernahme der Kindertagesstätten Mandelstr. 15, 10409 Berlin; Dietzgenstr. 33, 13156 Berlin, gemäß des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung am 29.09.2005 der Übertragung der Kindertagesstätten zu (Vorlage Nr. 100 / 2005). Die Kindertagesstätten werden als Einrichtung gemäß § 45 KJHG (Erlaubnisvorbehalt der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport Abt. III) betrieben. Folgende Platzkapazität wird an den freien Träger übertragen: Einrichtung Kapazität Mandelstr. 15 65 Dietzgenstr. 33 55 120 Nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und des Übertragungsvertrages ist der Termin der Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten der 01. Januar 2006. 4. Rechtsgrundlage: § 3, § 4,
§ 5, § 45 und § 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – Artikel 1
(Sozialgesetzbuch VIII) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des
Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 08. Dezember 1998 (BGB I Nr. 79, S. 3546),
geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
(KICK) in der Fassung vom 8.9.2005 (BGB I 2729). § 12 (2),
§ 36 (2b), (3) BezVG, Siebentes Gesetz zur Änderung BezVG vom 7.7.2005. 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ab 1.1.2006 erfolgt die Finanzierung aller Plätze in Kindertagesstätten unabhängig von der Trägerschaft für die Kinder des Bezirks nach einheitlichem Kostenblatt aus dem Kapitel 4021, Titel 67109. Damit entstehen aus dieser Übertragung keine
haushaltsmäßigen Auswirkungen für das Bezirksamt. 6. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Kitaplätzen sichert die gleichberechtigte Teilhabe von Frau und Mann an Beruf und gesellschaftlichem Leben. 7.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung: Die Platzkapazität im Bezirk im Kindertagesstättenbereich
bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im Leistungsbereich wird
erweitert. 8.
Kinder- und Familienverträglichkeit: Die geplante Übertragung entspricht den Wünschen der Eltern
der Kindertagesstätten. Die Familien mit Kindern werden durch das
bedarfsgerechte Netz von Einrichtungen der Tagesbetreuung gesellschaftlich
unterstützt. Burkhard Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend,
Schule und Sport |
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