Drucksache - V-1107  

 
 
Betreff: Übertragung des Schlosses Schönhausen an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringl.BE BA 35. Tagung 28.09.05

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             28.09.2005

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache-Nr.: V-1107

 

 

Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Übertragung des Schlosses Schönhausen an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Übertragung des Schlosses Schönhausen nebst Schlossgarten an die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ wird zugestimmt.

 

3.   Begründung

 

Nachdem der Senat von Berlin in seiner 147. Sitzung die Finanzierung der Sanierung des Schlosses Schönhausen festgelegt hatte und die Übergabe des Schlosses und der Parkanlage an die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ erfolgte, ist das Bezirksamt Pankow von Berlin beauftragt worden, den Eigentumsübergang auf die Stiftung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sanierung des Schlosses, spätestens zum 31.12.2009, zu vereinbaren.

Damit die Stiftung jedoch in die Lage versetzt wird, die für die Finanzierung der Sanierung des Schlossgebäudes notwendigen Fördermittel zu beantragen, ist die Beurkundung des Grundstücksübertragungsvertrages noch im Herbst 2005 vorzunehmen. Der Nutzen- und Lastenwechsel erfolgte im Wege einer vorzeitigen Besitzeinweisung mit der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ zum 01.08.2005.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat der vorzeitigen Besitzereinweisung zugestimmt.

 

4.   Rechtsgrundlage

 

BezVG § 36 Abs. 2 b, Abs. 3, § 12 Abs. 2 Ziff. 10

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

zur Zeit noch nicht bezifferbar

 

6.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung


keine

 

7. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die geplante Sanierung des Schlosses Schönhausen zum Museumsschloss trägt in hohem Maße zur Aufwertung des Schlosses und seiner Gartenanlagen bei.

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeisters

 

 
 

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