Drucksache - V-1094  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele für den Standort Schliemannstraße 10 und 11
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1094 - VzK 15, 35.BVV am 28.09.2005

SIEHE ANLAGE

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .2005

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.: V-1094

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Schliemannstraße 10 und 11

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, das Ziel "Öffentliches Grün mit Spielplatz“ für die Grundstücke Schliemannstraße 10 und 11 aufzugeben. Als neues Ziel wird "Wohnen" festgelegt.

 

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mittel für den Erwerb und die Herstellung der Flächen sind nicht mehr erforderlich.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

ohne

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Wird durch Inanspruchnahme der Flächen Schliemannstraße 7 und 8 gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


Anlage zur

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Schliemannstraße 10 und 11

 

Begründung

 

Anlass

 

Mit der Änderung der Sanierungsziele für die Schliemannstraße 7 und 8 war die Zielstellung für die Schliemannstraße 10 und 11 zu überprüfen. Unter Berücksichtigung der nun möglichen zusammenhängenden Nutzung der Schliemannstraße 7 und 8 als öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und der für den Erwerb und Beräumung der Schliemannstraße 10 und 11 erforderlichen Aufwendungen wurde die Eignung der Schliemannstraße 10 und 11 neu bewertet.

 

Bisherige Sanierungsziele

Im Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Helmholtzplatz ist die Schliemannstraße 10 insgesamt und die Schliemannstraße 11 teilweise als "Öffentliches Grün mit Spielplatz" ausgewiesen.

 

Überprüfung der Sanierungsziele

 

·         soziale Infrastruktureinrichtungen
Unter den veränderten Rahmenbedingungen sind die finanziellen Aufwendungen für den Erwerb und der Beräumung der Grundstücksflächen für eine Nutzung als öffentliches Grün mit Spielplatz in der konkreten räumlichen Situation nicht gerechtfertigt.

·         gewerbliche Nutzung
Das Grundstück Schliemannstraße 10 wird derzeitig nicht genutzt. Die noch vorhandenen Bauteile, Teile des Seitenflügels und das Quergebäude, befinden sich in einem ruinösen Zustand. Eine untergeordnete, wohnverträgliche gewerbliche Nutzung ist möglich.

·         Wohnnutzung
Das Sanierungsgebiet ist durch Wohnnutzung mit eingestreuten Gewerbeobjekten gekennzeichnet. Ein wesentliches und grundsätzliches Sanierungsziel ist die Stärkung der Wohnnutzung des Gebiets. Neben der Erneuerung der bestehenden Wohnbausubstanz kommt dem Wohnungsneubau besondere Bedeutung zu, da im Rahmen des Neubaus Wohnformen berücksichtigt werden können, die im Bestand nicht vorhanden sind oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu realisieren wären. Die Schaffung familiengerechten Wohnraums mit hohem Freiflächen- bzw. Grünanteil im Rahmen von Neubauvorhaben ist vorrangiges Sanierungsziel.

 

Fortgeschriebene Sanierungsziele

 

Im Ergebnis der Abwägung wird das Sanierungsziel wie folgt geändert:

 

1.      Das Ziel "Öffentliches Grün mit Spielplatz" wird aufgegeben.

 

2.      Die Nutzung des Grundstücks Schliemannstraße 10 und 11 wird im Rahmenplan zu Wohnen.

 

Über die Änderung des Sanierungsziels wurde die Betroffenenvertretung Helmholtzplatz durch die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. mit Schreiben vom 18.06.2005 unterrichtet und eine Erörterung angeboten. Die Erörterung fand am 12.07.2005 statt. Von der Betroffenenvertretung liegt eine Stellungnahme vom 12.07.2005 vor. Die Betroffenenvertretung lehnt die Sanierungszieländerung ab, weil die Mietpreisgestaltung für die neu entstehenden Wohnungen nicht beeinflusst werden kann. Den Einwendungen der Betroffenenvertretung kann nicht gefolgt werden, weil es für eine Beeinflussung der Mietpreise keine öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage gibt.

 

Die Begründung für die Änderung der Sanierungsziele wurde am 22.06.05 zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH, dem Amt für Umwelt und Natur und der Abteilung Stadtentwicklung, Planungsrechtliche Genehmigungen endabgestimmt.

 

 

 

 

Anlage:

Ausschnitt aus dem Rahmenplan (1999) und mit geändertem Sanierungsziel mit Stand (06/2005)

 

 

 

 
 

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