Drucksache - V-1093  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele für den Standort Schliemannstraße 7 und 8
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1093 - VzK 15, 35.BVV am 28.09.2005

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .2005

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.: V - 1093

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Schliemannstraße 7 und 8

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, das Ziel "Kindertagesstätte" auf dem Grundstück Schliemannstarße 8 aufzugeben. Als neues Ziel wird für die Grundstücke Schliemannstraße 7 und 8 "Öffentliches Grün mit Spielplatz“ festgelegt.

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Investition für eine Kindertagesstätte auf dem Grundstück Schliemannstraße 8 entfällt. Für das Grundstück Schliemannstraße 7 werden bereits Kaufverhandlungen zwischen der LBB GEG und dem Eigentümer (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) geführt. Das Vorhaben ist in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Berichtsjahr 2004) für die Haushaltsjahre 2006/2007 mit 172 T€ berücksichtigt. Ein Antrag für die Aufnahme in ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist durch die Fachabteilung zu stellen.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

ohne

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gewährleistet

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


Anlage zur

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Schliemannstraße 7 und 8

 

Begründung

 

Anlass

 

Auf Grund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung im Land Berlin erfolgt die Tagesbetreuung durch Träger der Jugendhilfe nur noch für Kinder bis zum 5,5 Lebensjahr. Die Tagesbetreuung der Grundschulkinder übernimmt grundsätzlich der Schulträger. Damit sinkt die Anzahl der perspektivisch zu betreuenden Kinder beim Jugendhilfeträger deutlich selbst bei steigender Geburtenzahl. Das Jugendamt hat mit Schreiben vom 26.04.2005 das Planungsziel "Kindertagesstätte" auf dem Grundstück Schliemannstraße 8 aufgegeben.

 

Bisherige Sanierungsziele

Im Rahmenplan ist für die beiden Grundstücke "Infrastruktur", auf dem Grundstück Schliemannstraße 7 mit der Zweckbestimmung "Öffentliches Grün mit Spielplatz" und auf der Schliemannstraße 8 mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte", dargestellt

 

Überprüfung der Sanierungsziele

Nach der Aufgabe des bisherigen Sanierungsziels auf der Schliemannstraße 8 waren andere Ziele zu prüfen:

 

·         soziale Infrastruktureinrichtungen
Die Schliemannstraße 8 befindet sich bereits im Fachvermögen des AUN und wurde mit einer Zwischennutzung als Kiezgärten bereits realisiert. Die Ausweitung des Ziels für die Schliemannstraße 7 – "Öffentliches Grün mit Spielplatz" – auf die Schliemannstraße 8 bietet die Möglichkeit auf einer Fläche von insgesamt 2.290,00m² eine größere zusammenhängende Spiel- und Grünfläche zu gestalten. Das Defizit von derzeitig 61,4% öffentlicher Nettospielfläche innerhalb der VE 4C (Stand 31.12.2004) kann mit der Errichtung eines Spielplatzes auf dem Grundstück Schliemannstr.7 von derzeitig 61,4 % auf 50,2% Nettospielflächendefizit reduziert werden. Das Defizit von 89,2% öffentlicher wohnungsnaher Grünfläche wird durch Änderung des Sanierungsziels Kita für das Grundstück Schliemannstr.8 auf 88,3% reduziert.
Für das Grundstück Schliemannstraße 7 werden bereits Kaufverhandlungen zwischen der LBB GEG und dem Eigentümer (OFD) geführt. Das Vorhaben ist in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Berichtsjahr 2004) für die Haushaltsjahre 2006/2007 mit 172 T€ berücksichtigt. Ein Antrag für die Aufnahme in ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde bisher nicht gestellt, weil das Land bisher nicht über das Grundstück verfügt.

·         gewerbliche Nutzung
Die Schliemannstraße 8 wird derzeitig für Kiezgärten und die Schliemannstraße 7 nicht genutzt. Es besteht keine gewerbliche Nutzung.

·         Wohnnutzung
Ein wesentliches und grundsätzliches Sanierungsziel ist die Stärkung der Wohnnutzung des Gebiets. Eine weitere Verdichtung der Wohnnutzung würde jedoch den Bedarf an öffentlichen Grünflächen weiter erhöhen und damit das Defizit verstärken.

 

Fortgeschriebene Sanierungsziele

 

Im Ergebnis der Abwägung wird das Sanierungsziel wie folgt geändert:

 

1.      Das Ziel "Kindertagesstätte" wird aufgegeben.

 

2.      Das gesamte Grundstück Schliemannstraße 7 wird als öffentlicher Spielplatz und das Grundstück Schliemannstraße 8 als öffentliche Grünanlage ausgewiesen.

 

Über die Änderung der Sanierungsziele wurde die Betroffenenvertretung Helmholtzplatz durch die Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. mit Schreiben vom 18.06.2005 unterrichtet und eine Erörterung angeboten. Diese Erörterung fand am 12.07.2005 statt. Eine Stellungnahme der Betroffenenvertretung vom 12.07.2005 liegt vor. Hinweise zur Änderung der Sanierungsziele wurden nicht vorgetragen.

Die Begründung für die Änderung der Sanierungsziele wurde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH, dem Amt für Umwelt und Natur, dem Jugendamt abgestimmt.

 

Handlungsbedarf

 

Nach dem Erwerb des Grundstücks Schliemannstraße 7 ist durch das Amt für Umwelt und Natur ein Antrag zur Aufnahme des Vorhabens in ein Förderprogramm über die Abteilung Stadtentwicklung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu stellen.

 

 

 

 

Anlage:

Ausschnitt aus dem Rahmenplan (1999) und mit geändertem Sanierungsziel mit Stand (06/2005)

 

 

 

 

 

 
 

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