Drucksache - V-1088  

 
 
Betreff: Benennung einer Privatstraße in "Einsiedelring" im OT Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 35. Tagung - 28.09.05

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  .2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                         Drucksache-Nr.:

                                                                                                                 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betr.: Benennung einer Privatstraße  in „Einsiedelring“ im OT Französisch Buchholz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, die auf dem Gelände der ehemaligen Kleingartenanlage Einsiedel im Ortsteil Französisch Buchholz neu entstehende private Erschließungsstraße in

Einsiedelring“ zu benennen.

 

Begründung:

Die Benennung erfolgt auf Antrag des Investors Christburk Grundbesitz GmbH. Die neue Privatstraße soll an die ehemalige Kleingartenanlage Einsiedel erinnern, die von 1925 bis 1935 erbaut wurde und bis 2004 unter diesem Namen existierte.

Da die Straße ringförmig verläuft, hat der Antragsteller die Bezeichnung Einsiedelring gewählt.

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern hat ergeben, dass keine gleichen
Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Die Lage der Straßen ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                 Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                         Abt. Stadtentwicklung

                                                                                               Bezirksstadtrat

 

Anlagen - Antrag

              - Kartenblattausschnitt

              - Empfehlung v. Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

 
 

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