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Drucksache - V-1084
Siehe AnlageBezirksamt Pankow von Berlin 2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: V-1084/05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Sanierungszieländerung Verkehr
– öffentlicher Raum Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 34. Sitzung am 31.08.2005 angenommenen Ersuchens der BVV Drucksache-Nr. V-1084/05 „Die BVV möge beschließen: Die BVV unterstützt das Anliegen in den Sanierungsgebieten des Bezirks die Sanierungsziele für den Bereich „Verkehr-öffentlicher Raum“ zu überarbeiten. Die BVV unterstützt insbesondere den Grundsatz Maßnahmen umsetzten, die in der gesamten Fläche der Sanierungsgebiete wirksam werden und insbesondere die Sicherheit von Kindern im Verkehr erhöhen. Die BVV ersucht in diesem Zusammenhang das Bezirksamt: · Die Planung mit einem konkreten Kosten- und Finanzierungsplan zu untersetzen, der bis zum Auslaufen der Sanierungsgebiete umgesetzt wird. · Stellungnahmen der Betroffenenvertretung zur geplanten Sanierungszieländerung einzuholen und dabei darauf hinzuweisen, dass der vorhandene Finanzrahmen einzuhalten ist. · Zu prüfen, inwieweit Maßnahmen zur Sanierung der teilweise sehr maroden Fußwege mit in den Kosten- Finanzierungsplan aufgenommen werden können, · Bis zum Ende des Jahres 2005 die Änderung der Sanierungsziele abzuschließen. Die Fachausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie Verkehr sind vor Beschlussfassung im Bezirksamt zu beteiligen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Sowohl im 1. als auch im 2. Zwischenbericht zu dieser Drucksache ist bezüglich der Entscheidung zum Sanierungsziel Verkehr darauf hingewiesen worden, dass wegen der noch gewünschten Einwohnerversammlung am 08.02.06 und deren Auswertung noch kein abschließender Bericht erfolgen könne. Nach den darauf stattgefundenen Sitzungen des Sanierungsbeirates am 30.03.06 und der ebenfalls sich mit dem Thema befassenden letzten Verkehrsausschusssitzung am 09.05.2006 können über die bereits im 1. Zwischenbericht ausführlich dargelegten Aspekte hinausgehend folgende Schlussfolgerungen gezogen werden: - Die vom Bezirksamt und dem Sanierungsträger S.T.E.R.N. für die fünf Sanierungsgebiete vorgeschlagenen Sanierungsziele für den Bereich Verkehr und Straßenraum (Rahmenplan Verkehr) finden weitgehende Zustimmung. - Die daraus abgeleiteten und bereits begonnenen Maßnahmen sollen in dem ab 2006/07 besonders umfänglich werdenden Ausmaße (ca. 20 Einzelmaßnahmen) fortgeführt und umgesetzt werden. Nur so können die im verbleibenden Sanierungszeitraum noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel zur flächendeckenden Qualifizierung der Straßenräume, insbesondere der Knotenpunkte, optimal genutzt werden. - Bei zwei Betroffenenvertretungen (Helmholtzplatz und Winsstraße) besteht noch Klärungsbedarf über für notwendig gehaltene weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von vermeintlich vorhandenem Schleich-/Durchgangsverkehr und zu hohem Geschwindigkeitsniveau. Hier wird die Durchführung von Planungswerkstätten bzw. Workshops gewünscht, die auch eine umfassendere Bewohnerbeteiligung ermöglichen würde. - Der BVV-Verkehrsausschuss, der sich in seinen letzten Sitzungen mehrfach mit dem Thema „Sanierungsziele Verkehr“ befasst und auch mit Vertretern an den Sanierungsbeiratssitzungen teilgenommen hatte, stellt im Protokoll zu seiner letzten Sitzung vom 09.05.2006 fest: „Der Sanierungsbeirat sieht derzeit keine Notwendigkeit für neue Beschlüsse der BVV. Die Bauarbeiten durch das BA gehen weiter.“ Demnach wird sich das TBA mit dem Sanierungsträger S.T.E.R.N jetzt auf die Umsetzung des ohnehin sehr ehrgeizigen Maßnahmenprogramms konzentrieren und die dazu eventuell noch erforderlichen Feinabstimmungen mit den Betroffenenvertretungen vor Ort vornehmen. Selbstverständlich steht das BA zur inhaltlichen Beratung in den gewünschten Workshops zur Vertiefung vermeintlich erforderlicher weitergehender Maßnahmen unterstützend zur Verfügung. Die inhaltliche Begründung und gezielte organisatorische Vorbereitung der Workshops müsste allerdings von den jeweiligen Betroffenenvertretungen erbracht werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf
eine nachhaltige Entwicklung
Keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
nicht betroffen Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt. Stadtentwicklung |
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