Drucksache - V-1078  

 
 
Betreff: Änderung des BezVG I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.08.2005 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 34. Tagung, 31.08.05
VzK 13, SB, 43. Tagung, 27.09.2006

Das Bezirksamt wird ersucht, für die mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der BVV über

 

Siehe Anlage

 

 

Mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des BezVG sind der BVV erweiterte Entscheidungskompetenzen zugebilligt worden

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                     

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                  Drucksache-Nr.:

                                                                             in Erledigung der

                                                                             Drucksache Nr.: V-1078/2005

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Änderung des BezVG I

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der Sitzung am 31.08.2005 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-1078/2005

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der BVV übertragene Entscheidungskompetenz zur Anmeldung zur Investitionsplanung (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG), einen Beratungs- und Entscheidungsablauf vorzuschlagen.

 

Bei diesem Ablauf ist insbesondere auf die Wahrung einer gehaltvollen inhaltlichen Beteiligung der BVV zu achten.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Gemäß der bisherigen Regelungen des Bezirksverwaltungsgesetzes wurden die Anmeldungen zur Investitionsplanung nach Beschluss im Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben (letztmalig die Anmeldung zur Investitionsplanung 2005-2009 vom 21.12.2004). Gleichwohl wurden auch in der Vergangenheit grundsätzlich Änderungswünsche der Bezirksverordneten in die Anmeldungen eingearbeitet.

 

Durch die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes ist nunmehr eine Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung vorgesehen.

 

Vorschlag für einen Beratungs- und Entscheidungsablauf:

 

-          Das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Aufstellung der Investitionsplanung wird, wie bereits praktiziert, unverzüglich nach Eingang mittels Rundschreiben der SE Finanzen dem Vorsteher der BVV, den Bezirksstadträten/innen und den Leitern/innen der Organisationseinheiten übermittelt. Als Anlage wird ein bezirklicher Terminplan für die Zuarbeiten, die Beratungstermine (einschließlich BVV und deren Ausschüsse) sowie die Abgabe beigefügt.

-          Sofort nach Beschluss im Bezirksamt werden die Unterlagen der BVV zur Verfügung gestellt, um die Beratung in den Fachausschüssen zu gewährleisten. Die gefassten Beschlüsse werden unverzüglich in die Anmeldung eingearbeitet.

 

-          Da die Termine der Abgabe durch die Senatsverwaltung für Finanzen zum Teil sehr kurzfristig gelegt wurden (z.B. lag bei den Anmeldungen 2002-2006 und 2003-2007 zwischen Eingang des Aufstellungsrundschreibens und der Abgabe nur ca. ein Monat), wird, abhängig von der vorgegebenen Terminsetzung, vorgeschlagen, dass sich die Fachausschüsse nach Eingang des Aufstellungsrundschreibens bereits auf Grundlage der letzten vorliegenden Anmeldung in Zusammenarbeit mit den betreffenden Bereichen über grundlegende Probleme verständigen.

 

Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass bei Aufstellung von Doppelhaushaltsplänen auch die Anmeldung zur Investitionsplanung nur alle zwei Jahre erfolgt, weiterhin auf das bezirkliche Konzept zum Abbau des Defizits, das bis (vorläufig) 2009 keinen Neubeginn von Maßnahmen aus der bezirklichen Investitionspauschale zulässt, wodurch nur ein geringer Spielraum im Rahmen der fortzuführenden Maßnahmen gegeben ist.

 

Wir bitten hiermit, die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen                             keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen                 keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung       Prioritätensetzung bei Investitions-

maßnahmen

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                        Prioritätensetzung bei Investitions-

maßnahmen

 

 

 

Burkhard Kleinert

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 

 

 
 

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