Drucksache - V-1057  

 
 
Betreff: Aufstellung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet "Teutoburger Platz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.08.2005 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
34. Tagung, 31.08.05, VzK 15

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       .2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Aufstellung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet „Teutoburger Platz“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat am  28. 06. 2005 beschlossen:

Für das Gebiet „Teutoburger Platz“, begrenzt durch Eberswalder Straße, Schönhauser Allee, Torstraße, Gormannstraße, Choriner Straße und Schwedter Straße ist eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufzustellen.

 

Begründung:

 

Siehe Anlage 2

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Sachkosten für die Erarbeitung des Gutachtens zum Erlass der Rechtsverordnung in Höhe von ca. 11 000 € werden aus dem Kapitel 4610, Titel 893331 finanziert. Personalkosten zur Mitarbeit und Betreuung des Gutachtens und der Erarbeitung der Erhaltungsverordnung sind im bezirklichen Haushalt enthalten.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

ANLAGE 2

 

 

Begründung

 

 

zur Aufstellung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets „Teutoburger Platz“, begrenzt durch Eberswalder Straße, Schönhauser Allee, Torstraße, Gormannstraße, Choriner Straße und Schwedter Straße

 

 

 

Das Gebiet um den Teutoburger Platz ist trotz einiger Kriegsschäden und Entkernungen ein wichtiges Beispiel für den Beginn der Stadterweiterung Berlins seit 1862. Die beispielhafte stadträumliche Entwicklung ist bis heute nachvollziehbar. Das Gebiet Teutoburger Platz ist seit 1994 größtenteils Sanierungsgebiet.

 

Das Gebiet schließt im Süden unmittelbar an die ehemalige Zoll- und Akzisemauer an. Deren Verlauf die Torstraße entspricht.

Unmittelbar nach Aufstellung des Bebauungsplans der Umgebungen Berlins, Hobrecht 1859 – 1861, wurde das Gebiet zwischen Schönhauser Allee, Torstraße, Gormannstraße/Choriner Straße, Schwedter Straße und Eberswalder Straße überwiegend von 1862 bis 1872 entsprechend der Hobrechtschen Straßennetzplanung mit meist viergeschossigen Mietshäusern, teilweise schon mit Seitenflügeln und dahinterliegenden Ställen, Remisen und Abtrittgebäuden bebaut.

Die Straßenführung entspricht zumeist den um 1860 bereits vorhandenen Ausfallstraßen, Feldwegen bzw. Flurstücks- und Feldflurgrenzen. Die Kastanienallee ist eine der ältesten Straßen des Ortsteils Prenzlauer Berg. Sie wurde 1862 angelegt und verläuft entlang einer alten Feldflurgrenze. Die Schönhauser Allee war als Ausfallstraße nach Norden bereits frühzeitig bebaut. Die Schwedter Straße, früher Verlorener Weg, war bereits 1850 teilweise bebaut. Der Teutoburger Platz ist einer der Stadtplätze, die für allgemeine Belange von einer Bebauung freigehalten wurden. Vorher als unbefestigter Marktplatz angelegt, wurde er ab 1888 als repräsentativer Schmuckplatz errichtet. Ab 1910 wurde die gesamte Anlage als Spielplatz gestaltet.

 

1850/51 wurden die ältesten erhaltenen Bauten der "Berliner Gemeinnützigen Baugesellschaft" errichtet. Ab Mitte der 1870er Jahre bebauten die Eigentümer ihre Grundstücke gewinnbringender mit Seitenflügeln, Quergebäuden, Werkstatt- und Fabrikgebäuden im Blockinnern, bereits 1875 war das Terrain mit 10,5 bis 13,9 Einwohnern pro 100 m² eines der zu diesem Zeitpunkt am dichtesten bebauten Gebiete Berlins.

 

 

 

 

 

Da nördlich der Linie der ehemaligen Zoll- und Akzisemauer das Terrain auf das Niveau des Plateaus der Barnimhochfläche ansteigt, war z. T. ein Niveauausgleich auf den Grundstücken nötig, was zu Ausschachtungen bzw. Aufschüttungen bis zu 9 m geführt hat. Dieses ist heute noch deutlich auf den Grundstücken zwischen Lottumstraße und Fehrbelliner Straße zu sehen.

 

Seit Ende der 1880er Jahre entwickelte sich in dem bereits vollständig bebauten Gebiet zusätzlich zur Wohnbebauung die typische großstädtische Infrastruktur der Kaiserzeit. Als Beispiele für die erhaltenen historischen städtischen und privaten Einrichtungen sind zu nennen:

 

·        Berliner Prater, Kastanienallee 7-9, 1837 als Ausflugslokal errichtet

·        Elisabeth Siechenhaus, Eberswalder Straße17,18, 1876-1877

·        Teile von Gemeindeschulen

·        Volksbadeanstalt, Oderberger Straße 57/59, 1899-1902

·        Postamt N 58, Eberswalder Straße 6-9, 1913-1916

·        Feuerwehrdepot, Oderberger Straße 24-25, 1883

·        Segenskirche, 1905-1908, Herz-Jesu-Kirche, 1897-1898

·        Brauerei Pfefferberg, Schönhauser Allee 176, 1841 vom Brauer Joseph Pfeffer auf dem höchsten Punkt des Barnim-Plateaus gegründet.

 

Die Entwicklung des typischen Berliner Mietshausgrundrisses ist an der Bebauung der verschiedenen Parzellen noch heute ablesbar:

·        Anfangs: eingeschossige Stall-, Remisen- und Abtrittsgebäude im Hofraum,

·        seit Anfang der 1870er Jahre und verstärkt nach Anschluss an die Kanalisation seit 1880: Bau von mehrgeschossigen Seitenflügeln, Quergebäuden, Werkstatt- und Fabrikgebäuden.

 

Die Straßenfronten zeigen 4- bis 5-geschossige Mietshäuser zum Großteil mit spätklassizistischer Fassadengestaltung.

Die Gebäude haben unterschiedliche Traufhöhen, Geschosshöhen und Neigungswinkel der Dächer, trotzdem ergibt sich ein einheitliches Gesamtbild im Straßenraum. Die Innenausstattung der einzelnen Mietshäuser, Fabrik- und Werkstattgebäude, Treppenanlagen und -geländer, Treppenhausfenster und Stuckierungen im Durchfahrt- bzw. Eingangsbereich sind zum Teil erhalten, ebenso die Gestaltung und Proportion des Straßenraums bezüglich Straßenpflasterung und Gehwegen mit Granitplatten und Mosaikpflaster.

 

Das Ensemble Teutoburger Platz ist ein nahezu vollständig erhaltenes Beispiel für die Bebauung eines direkt vor den Stadttoren liegenden Terrains auf der Grundlage des 1862 verabschiedeten „Bebauungsplan für die Umgebungen Berlins“ von James Hobrecht. Es ist zudem ein typisches gewachsenes Mietshausgebiet der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, das in Struktur und Erhaltungszustand der originalen Bausubstanz beispielhaft ist.

 

 

 

 

 

 

 

Die Festlegung des Erhaltungsgebietes soll der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets, dem Schutz der Stadtgestalt und der Erhaltung städtebaulich bedeutsamer baulicher Anlagen dienen. Mit dem Erlass der Erhaltungsverordnung soll im beschriebenen Geltungsbereich die Ablesbarkeit und Besonderheit von Stadt- und Architekturgeschichte auf Dauer gesichert werden.

 

Um eine weitere Überformung der noch vorhandenen historischen Stadtgestalt zu verhindern, ist ein zusätzlicher Genehmigungsvorbehalt auf der Grundlage einer Erhaltungsverordnung notwendig. Die anzuwendenden Kriterien werden im Rahmen des zugrunde zu legenden Gutachtens erarbeitet.

 

 


 

 

 
 

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