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Drucksache - V-1045
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 06.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 15 BezVG Übertragung der kommunalen
Kindertagesstätten Lychener Str. 55, 10437 Berlin; Stargarder Str. 19, 10437
Berlin, an den freien Träger „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“ , Fehrbelliner
Str. 92, 10119 Berlin. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäss § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat am 14.06.2005 beschlossen: 1. Die kommunalen Kindertagesstätten: Lychener Str. 55, 10437 Berlin; Stargarder Str. 19, 10437 Berlin (Mietobjekt), werden zum 01.08.2005 an den freien Träger „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin übertragen. 2. Dem Abschluss der Übertragungsverträge und bei landeseigenen Kindertagesstätten der Nutzungsverträge (BA-Nr.: V-1039 / 2005, der vorliegende Musternutzungsvertrag wird genutzt, er ist an die jeweiligen Grundstücksbedingungen angepasst) wird zugestimmt. Begründung: Mit dem Senatsbeschluss Nr. 1980/2004 „Verfahren zur Übertragung städtischer Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe“ vom 12.10.2004 erfolgten weitere Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger. Das Jugendamt setzt damit auf der Grundlage des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004 „Vorgehen zur Neuordnung der Kindertagesstättenangebote im Bezirk Pankow“ vom 24.08.2004 die rechtlichen Forderungen zur Sicherung einer Träger- und Angebotsvielfalt für Kitas im Bezirk um. Die Bewerbung des Trägers „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“ liegt dem Jugendamt seit 31.10.2004 vor. Er erfüllt die qualitativen Anforderungen zur Übernahme der Kindertagesstätten Lychener Str. 55, 10437 Berlin; Stargarder Str. 19, 10437 Berlin, gemäß des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung am 07.06.2005 der Übertragung der Kindertagesstätten zu (KJHA-Vorlage Nr. 74/2005). Die Kindertagesstätten werden gemäß § 45 KJHG (Erlaubnisvorbehalt der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport Abt. III) als Einrichtung betrieben. Folgende Platzkapazität wird an den freien Träger übertragen: Einrichtung Kapazität Lychener Str. 55 55 Stargarder
Str. 19 40 95 Nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und des Übertragungsvertrages ist der Termin der Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten der 01. August 2005. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Erlaubnisrelevante Mängel werden zum 01.08.2005, jedoch
spätestens zum 31.12.2005 durch den Immobilienservice; FB Hochbau abgearbeitet. Finanzielle Mittel, die zum 01.08.2005 gesperrt werden: siehe Anlage 1-2 Stellen- und personalwirtschaftliche Auswirkungen: Insgesamt
werden die in den Anlagen 1-2 aufgeführten Stellenausstattungen der
Kindertagesstätten Lychener Str. 55, 10437 Berlin; Stargarder Str. 19, 10437
Berlin, aus dem Stellenplan des Bezirksamtes abgesetzt. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Kitaplätzen sichert die gleichberechtigte Teilhabe von Frau und Mann an Beruf und gesellschaftlichem Leben. Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung: Die bezirkliche Platzkapazität im Kindertagesstättenbereich
bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im Leistungsbereich wird
erweitert. Kinder-
und Familienverträglichkeit: Die geplante Übertragung entspricht den Wünschen der Eltern
der Kindertagesstätte. Die Familien mit Kindern werden durch das
bedarfsgerechte Netz von Einrichtungen der Tagesbetreuung gesellschaftlich
unterstützt. _______________________ _______________________ Burkhard Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend,
Schule und Sport |
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