Drucksache - V-1041  

 
 
Betreff: Baumfällungen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.06.2005 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
31.08.2005 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur Vorberatung
15.09.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt   
27.10.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur zurückgezogen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 33. Tagung, 15.06.2005

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei allen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Ausgleichzahlungen die nach Baumfäll

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei allen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Ausgleichzahlungen die nach Baumfällungen bei Baumaßnahmen erforderlich werden und keine Ersatzpflanzungen von Bäumen möglich machen, nicht in den Landeshaushalt fließen, sondern zweckgebunden für Baumersatzpflanzungen an anderen Orten im Bezirk verbleiben.

 

 

 

Dieter Stenger                                                     Dieter Michehl

Fraktionsvorsitzender                                         und die übrigen Mitglieder

                                                                            der Fraktion

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Durch die knappen Haushaltsmittel für die Grünunterhaltung wird der Grünanteil im Bezirk immer geringer. Wenn nun auch noch die Ausgleichzahlungen, die für nicht nachgepflanzte Bäume die wegen notwendiger Baumaßnahmen gefällt werden und nicht an gleicher Stelle ersetzt werden können, zweckentfremdet verwandt wird, ist zu befürchten, dass das notwendige Grün im Bezirk immer weniger wird.

Die Lebensqualität in einer Stadt hängt aber nicht unwesentlich vom vorhandenen Grün ab. Durch fehlende Bäume verändert sich nachhaltig das Klima im Bezirk, gerade in dichtbesiedelten Gebieten.

Hier ist schnelles Umdenken und eine sofortige Änderung der Landeshaushaltsordnung notwendig, denn das Bezirksamt hat nach heutiger Rechtslage nur die Möglichkeit, den eingehenden Betrag als durchlaufenden Posten zu notieren.

 

 
 

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