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Drucksache - V-1041
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Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei allen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Ausgleichzahlungen die nach Baumfällungen bei Baumaßnahmen erforderlich werden und keine Ersatzpflanzungen von Bäumen möglich machen, nicht in den Landeshaushalt fließen, sondern zweckgebunden für Baumersatzpflanzungen an anderen Orten im Bezirk verbleiben. Dieter Stenger Dieter Michehl Fraktionsvorsitzender und die übrigen Mitglieder der Fraktion Begründung:
Durch die knappen Haushaltsmittel für die Grünunterhaltung wird der Grünanteil im Bezirk immer geringer. Wenn nun auch noch die Ausgleichzahlungen, die für nicht nachgepflanzte Bäume die wegen notwendiger Baumaßnahmen gefällt werden und nicht an gleicher Stelle ersetzt werden können, zweckentfremdet verwandt wird, ist zu befürchten, dass das notwendige Grün im Bezirk immer weniger wird. Die Lebensqualität in einer Stadt hängt aber nicht unwesentlich vom vorhandenen Grün ab. Durch fehlende Bäume verändert sich nachhaltig das Klima im Bezirk, gerade in dichtbesiedelten Gebieten. Hier ist schnelles Umdenken und eine sofortige Änderung der Landeshaushaltsordnung notwendig, denn das Bezirksamt hat nach heutiger Rechtslage nur die Möglichkeit, den eingehenden Betrag als durchlaufenden Posten zu notieren. |
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