Drucksache - V-1010  

 
 
Betreff: Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2006/2007 des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.06.2005 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 33. Tagung

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           Datum

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2006/2007 des Bezirks Pankow von Berlin

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 05. Mai 2005 folgende Beschlüsse gefasst:

 

-          Die nachfolgenden Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2006/2007 des Bezirks

      Pankow zu den Einnahmen sowie Ausgaben für konsumtive Sachausgaben, Personalausgaben

      und Transferausgaben werden als vorläufige Arbeitsgrundlage für das Aufstellungsverfahren für

      die Geschäftsbereiche festgesetzt. Sie sind in Anlage 1 näher untersetzt.

            

 

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

 

Personal

Sachkosten

Transfer

BVV

 

596.000

449.216

8.586

138.000

Geschäftsbereich 1

3.518.000

40.316.600

13.476.161

24.413.492

1.099.000

Geschäftsbereich 2

38.572.000

242.430.000

19.350.742

985.258

222.094.000

Geschäftsbereich 3

3.779.000

12.466.600

11.549.883

711.597

205.000

Geschäftsbereich 4

11.433.000

34.902.500

17.139.766

4.844.686

12.918.000

Geschäftsbereich 5

3.752.000

12.354.300

10.072.073

2.282.249

0

Geschäftsbereich 6

19.080.000

166.200.000

26.469.469

1.248.517

138.482.000

 

80.134.000

509.266.000

98.507.310

34.494.383

374.936.000

 

 

-          Die Sparvorgaben bei den Personalausgaben werden gegebenenfalls mit einer gesonderten BA-Vorlage auf die Geschäftsbereiche aufgeteilt.

 

-          Die SE Finanzen wird beauftragt, entsprechend der als Anlage 7 vorgelegten Terminplanung die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2006/2007 vorzunehmen. Insbesondere werden alle Geschäftsbereiche aufgefordert, den Termin 13.05.2003 für die Rückgabe der Unterlagen an die SE Finanzen unbedingt einzuhalten.

 

-          Die SE Finanzen wird beauftragt, nach Vorliegen des endgültigen Abschlussergebnisses 2004 mögliche Auswirkungen in den Bezirkshaushaltsplan einzuarbeiten. Über die Einarbeitung des Abschlussergebnisses 2005 wird nach dessen Vorliegen entschieden.

 

-          Die SE Finanzen wird beauftragt, die nach den haushaltstechnischen und –rechtlichen Vorschriften und durch spätere Beschlüsse von Abgeordnetenhaus, Senat und BVV erforderlichen bzw. redaktionellen Anpassungen im Laufe des Aufstellungsverfahrens – unter Beteiligung der für den

 

-          Haushalt verantwortlichen Stellen – zu berücksichtigen und, wenn erforderlich, diese ggf. durch bezirkliche Nachschiebelisten umzusetzen.

 

-          Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 26 a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben, Einnahmen und Personalausgaben (Titel 386 30) und für Investitionsausgaben (Titel 389 30) bestehen.

 

Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2006/2007 für den Bezirk Pankow.

 

Die diesem Beschluss zu Grunde liegenden Schreiben - das Aufstellungsrundschreiben 2006/2007 der Senatsverwaltung für Finanzen (s. Rundschreiben – SE Finanzen – Nr. 02/2005 und 03/2005) und das Übersendungsschreiben zur Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalts 2006/2007 mit Anlagen vom 12. April 2005 (per e-mail an die Bezirksstadträte/innen und die LuV´s und SE´s) – wurden bereits übergeben.

 

 

Übersicht zu den Anlagen:

 

Anlage 1 beinhaltet eine Gesamtübersicht über die Vorgaben für das Produktsummenbudget, die Transferausgaben, die sonstigen Personalausgaben sowie für die eigenen Einnahmen (einschließlich einer Korrektur durch fehlerhafte Berechnung durch die Senatsverwaltung für Finanzen – s. Blatt 3 und 4 der Anlage 1) und die Zuweisungssumme (saldiert), jeweils aufgeteilt auf die Organisationseinheiten.

 

Anlage 2 stellt die Budgetierungsergebnisse der Phase III der Organisationseinheiten für 2006 dar (die Ergebnisse für 2007 werden aufgrund der knappen Zeitvorgabe zur 2. Lesung des Eckwertebeschlusses nachgereicht; Veränderungen ergeben sich gegenwärtig vor allem hinsichtlich der Personalausgaben).

 

Anlage 3 beinhaltet die Managementliste, in der notwendige Korrekturen der Budgetierungs­ergebnisse vorgenommen wurden.

 

Anlage 4 gibt einen Überblick über die Gewinne und Verluste aus der Medianbudgetierung und deren Ursachen.

 

Anlage 5 beinhaltet die Zuweisungen für den T- und Z-Teil nach Fallgruppen und Organisations­einheiten.

 

Anlage 6 stellt die Vorgaben für die eigenen Einnahmen der Einnahmefelder E 03 bis E 05 dar.

 

Anlage 7 gibt nochmals einen Überblick über die weitere Terminplanung zum Aufstellungsverfahren.

 

Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde bereits im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2005 bis 2009 (BA-Vorlage Nr. V – 891/2004) an die Senatsverwaltung für Finanzen übergeben.

 

 

Gegenüber den Vorgaben des Doppelhaushalts 2004/005 ergeben sich für die Haushaltsjahre 2006/2007 vor allem folgende Veränderungen:

 

Das Produktsummenbudget beinhaltet nunmehr den ehemaligen A-Teil, die Personalausgaben der Obergruppe 42 und neu der Obergruppen 41, 44 und 45 sowie einige Produkte mit Transferausgaben des T-Teils, vor allem für Hilfen zur Erziehung und freiwillige soziale Leistungen (s. auch Anlage 5).

 

 

Darüber hinaus erfolgten getrennte Zumessungen für den Z-Teil und die restlichen Fallgruppen des T-

Teils, für die sonstigen Personalausgaben der Obergruppe 43 und für die Einnahmen der Einnahmefelder E 03, E 04 und neu E 05 (Einnahmen für Kindertagesbetreuung in Kitas).

 

Da die Zumessung für den T -Teil bisher vorrangig nur für die Fallgruppen Hilfe zur Erziehung und freiwillige soziale Leistungen über das Produktsummenbudget erfolgte, wurden bei den betreffenden Produkten diese Transferausgaben anteilig aus dem Produktsummenbudget herausgerechnet und werden getrennt für den T-Teil gesondert zugemessen, so dass die Zumessung über das Produktsummenbudget weiterhin nur die Personalausgaben (außer Obergruppe 43) und die konsumtiven Sachausgaben des ehemaligen A-Teils beinhaltet.

 

Bei der Veranschlagung der Sachkosten (ehemaliger A-Teil) innerhalb des Produktsummenbudgets sind folgende Sachverhalte zu beachten:

 

-          Die gemäß Anlage 11 zum Aufstellungsrundschreiben 2006/2007 nunmehr dem T-Teil oder Z-Teil zugeordneten Ausgaben (vor allem Kapitel 3100, Titel 684 01 und 3721, Titel 685 69) wurden bei der Zumessung der Transferausgaben berücksichtigt und sind nicht mehr Bestandteil des Produktsummenbudgets.

 

-          Wegen der Neuordnung der Kita-Landschaft werden die entsprechenden Produkte den Transferausgaben zugeordnet. Daher entfällt die Veranschlagung von Infrastrukturkosten bei der SE Immobilien (ca. 5,2 Mio €) und Sachkosten im Kapitel 4021(ca. 2,7 Mio €).

 

-          Ebenso ist bei der SE Immobilien der Abgang von weiteren Objekten (z.B. Abmietung der Straßburger Straße) zu berücksichtigen.

 

-          Die Ausgaben für IuK-Technik sind gemäß Punkt 2.4 des Übersendungsschreibens 2006/2007 um 12 % zu kürzen.

 

-          Es wurden keine Ausgaben für die Sachkosten des Ordnungsamtes berücksichtigt. Diese sind über die Einstellung von Mehreinnahmen (ca. 150 T€) zu finanzieren (s. auch Punkt 3.1.5 d) des Übersendungsschreibens).

 

-          Durch alle Bereiche ist gemäß Punkt 2.4 des Übersendungsschreibens ein Konsolidierungsbeitrag von jeweils 1,5 % zu leisten.

 

-          Mit der Berechnung des Budgetierungsergebnisses (Anlage 2) wurden bereits zentrale Veranschlagungen, vor allem für die Bauunterhaltung, die Gebäudebewirtschaftung (außer LuV Tiefbauamt und Amt für Umwelt und Natur), Post- und Fernmeldegebühren und die IuK-Technik, berücksichtigt.

 

 

Die Personalkosten basieren grundsätzlich auf dem Ist des Jahres 2004 und wurden vor allem um folgende Tatbestände fortgeschrieben:

 

-          Wegen der Neuordnung der Kita-Landschaft werden die entsprechenden Produkte den Transferausgaben zugeordnet. Daher entfällt die Veranschlagung der Personalkosten im Kapitel 4021(ca. 51 Mio €).

 

-          In der Vorgabe der Personalausgaben (s. Anlage 1) wurden noch keine Reduzierungen bei den SE´s Personal und Immobilien wegen der Übertragung der Kitas vorgenommen. Das Produktsummenbudget wurde jedoch schon entsprechend fortgeschrieben. Die Personalausgaben sind entsprechend zu kürzen.

 

-          Dagegen wurde die Vorgabe bereits um Auswirkungen bei Produkten reduziert, deren Planmengen wegen wegfallender Aufgaben reduziert bzw. auf Null gesetzt wurden.

 

-          Für Ordnungsmaßnahmen erfolgte (neben den bisher schon abgeschichteten Aufgaben) auch eine Veranschlagung für die Kiezstreifen (s. auch Punkt 3.1.5 d) des Übersendungsschreibens).

-           

-          Im Kapitel 3960 wurden auch die bezirklichen Mitarbeiter, die nichtkommunale Aufgaben im JobCenter erledigen, berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt über Erstattungen der Agentur für Arbeit in Höhe von 3.510.000 €..

 

-          Von der Senatsverwaltung für Finanzen wurde eine Fluktuationsrate von jeweils 4 % für 2006 und 2007 abgesetzt, die in die Personalausgaben eingearbeitet wurde. Weitere Einsparraten sind noch nicht bekannt.

 

Die Transferausgaben basieren ebenfalls grundsätzlich auf den Ist-Ausgaben 2004 und wurden wie folgt fortgeschrieben:

 

Wie bereits oben erwähnt, wurden die im Produktsummenbudget enthaltenen Transferausgaben in die bezirkliche Zumessung der Transferausgaben einbezogen (dieser Teil der Zumessung ist in Anlage 5 gesondert kenntlich gemacht). Dazu folgende Übersicht:

 

 

 

Aufgrund der Einführung des SGB II wurden die Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt und Wohngeld gesenkt. Die Ausgaben für Hilfe zur Arbeit entfallen. Dagegen wurden Ausgaben für Kosten der Unterkunft und einmalige Beihilfen eingestellt.

 

Die Vorgabe für Hilfen zur Erziehung wurde gemäß Senatsvorgabe auf Basis der Vorgabe 2005, reduziert um jeweils 5 % in 2006 und 2007, errechnet.

 

Die Vorgabe für die Finanzierung der Kitas auf Basis der Kostenblätter (Eigenbetrieb und freie Träger) ergibt sich wie folgt:

Produktsummenbudget 1) (Basis Westtarife)                  67.030 T€

abzüglich Abschlag Ost                                                                     -4.685 T€

abzüglich Kosten des Amtes (weiter im Kapitel 4020)   -1.480 T€

Zwischensumme                                                                  60.865 T€

zuzüglich Abschichtung vom Senat 2)                                              29.207 T€

Zuweisung gesamt                                                                              90.072 T€

Diese Zuweisung beträgt 90 % der Gesamtausgaben.

 

1) PG-Nr. 000650 außer Produkt 65138

2) Die Zuweisung der Abschichtung ist Bestandteil der Position Sonderkalkulationen / abgeschichtete Aufgaben.

 

Die Vorgabe des Senats für die Fallgruppen beinhaltete keine Trennung nach Z- oder T-Teil, da diese nicht maßgeblich für eine eventuelle Abfederung ist. Die in Anlage 5 enthaltenen Vorgaben stellen daher nur eine Orientierungshilfe innerhalb der Fallgruppen dar.

 

Die Einnahmevorgaben und deren Berechnung sind der Anlage 6 zu entnehmen.

Die wesentlichen Auswirkungen ergeben sich auch hier durch die Neuordnung der Kita-Landschaft und die Einführung des SGB II. Da bisher keine verlässlichen Werte vorliegen, wurde hierfür eine Basiskorrektur in Aussicht gestellt.

 

Die Vorgaben für die Einnahmefelder E 03 bis E 05 sind unbedingt einzuhalten. Etwaige Mehreinnahmen sind mit der SE Finanzen im Vorfeld abzustimmen. Das Ordnungsamt stellt jedoch für die Finanzierung der Sachkosten bereits 150.000 € Mehreinnahmen ein.

 

 

 

Für das Einnahmefeld E 01 gilt, dass Einnahmen, die mit entsprechenden Ausgaben korrespondieren, bei Bedarf mit einem Ansatz von 1.000 € (analog bei den Ausgaben) geplant werden. Ausgenommen hiervon sind die Einnahmen der Schulkapitel (Titel 111 10), die Kapitel 3960 (3.510.000 €), 4330 und 5950.

 

Für die Einstellung der Einnahmen und Ausgaben der Kitas gibt es bisher weder für das zu verwendende Kapitel noch die zutreffenden Titel zentrale Überlegungen. Daher wird vorläufig das vorhandene Kapitel 4021 genutzt. Zu den Titeln erfolgt noch eine gesonderte Abstimmung. Auch das Problem der Brutto-Veranschlagung (Einnahmen und Ausgaben getrennt), aber der voraussichtlichen Netto-Zahlung in der Haushaltsdurchführung wird gegenwärtig noch geklärt.

 

Die in der Anlage 1 vorgenommene Aufteilung der Eckwerte auf die Geschäftsbereiche und die einzelnen Organisationseinheiten stellt lediglich eine Orientierungshilfe dar. Innerhalb der Eckwerte (Teilplafonds) und der Geschäftsbereiche sind Abweichungen möglich. Auf die Mindestveranschlagung gem. Punkt 4.1 des Übersendungsrundschreibens, insbesondere für das LuV Amt für Schule und Sport sowie die Hochbau- und Tiefbauunterhaltung, wird hingewiesen.

 

 

Das negativen vorläufige Jahresabschlussergebnis 2004 in Höhe von – 31,3 Mio € wird vorläufig als pauschale Minderausgabe eingestellt. Die Senatsverwaltung für Finanzen erwartet vom Bezirk ein Sanierungskonzept zur mittelfristigen Schuldentilgung.

 

Weitere Regelungen zur Aufstellung des Entwurfs zum Doppelhaushalt 2004/2005 werden in einem bezirklichen Aufstellungsrundschreiben der SE Finanzen getroffen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen                                                                    s. Anlagen

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung                                  s. Anlagen

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                                                    gegenwärtig nicht bezifferbar

 

 

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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