Drucksache - V-1009  

 
 
Betreff: Vermeidung von Schleichverkehr in der Hans-Jürgen-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
07.06.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.06.2005 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.08.2005 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü - 32. Tagung 27.04.05
BE Verkehr, 33. Tagung, 15.06.05
VzK 13, 34. Tagung, 31.08.05 Schlussbericht

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie der Schleichverkehr durch die Hans-Jürgen-Straße zu vermeiden ist

 

Siehe Anlage

Seit Jahren wird die Hans-Jürgen-Str

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                               2005

 

 

 

 

            An die

Bezirksverordnetenversammlung                                    Drucksache Nr.:

                                                                                                  

 

                                                                                          In Erledigung der

                                                                                          Drucksache Nr. :  V-1009/05

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Vermeidung von Schleichverkehr in der Hans-Jürgen-Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 33. Tagung der BVV am 15.06.2005 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 1009/05  :

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen,

 

wie der Schleichverkehr durch die Hans-Jürgen-Straße zu vermeiden ist.

 

Als erster Schritt soll durch die Straßenverkehrsbehörde ein Durchfahrverbot für LKW ab 2,8 Tonnen angeordnet werden

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die §§ 39 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichten die Straßenverkehrsbehörden, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Eine Notwendigkeit zur Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ist in der Hans-Jürgen-Straße nicht gegeben, da die Straße für den öffentlichen Fahrzeugverkehr uneingeschränkt gewidmet ist. Die Hans-Jürgen-Straße ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone.

 

Entsprechend den geltenden Regeln der StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder den Verkehr umleiten. Örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen werden vor allem nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, bei der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, restriktiv zu verfahren und hat stets nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob vorgesehene Verkehrszeichen zwingend erforderlich sind, den angestrebten Zweck zu erreichen. Die Straßenverkehrsordnung kann indes die meist aus fehlenden Finanzmitten beruhenden verkehrs- oder raumplanerischen Defizite nicht lösen.

 

 

 

 

Eine Belieferung der Anlieger in der Hans-Jürgen-Straße durch Lkw’s wäre bei Aufstellung von Verkehrszeichen 262 der Straßenverkehrs-Ordnung –StVO- (Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht) nicht mehr möglich. Für die Ver- und Entsorgung, für Möbellieferungen, Umzüge etc. wären von den Bewohnern kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Bautätigkeit (Renovierung und Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern), die mit Lkw-Verkehr und Containeran- und -ablieferung im öffentlichen Straßenland einhergeht, wäre dann auch nur über das Ausstellen entsprechender Ausnahmegenehmigungen für die Baufahrzeuge möglich.

 

Bei Anordnung von Z 262 StVO würde somit auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Verwaltungsentscheidungen verletzt werden, da Maßnahmen nicht zu Nachteilen führen dürfen, die zum erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis stehen. Hierbei muss die Maßnahme getroffen werden, die sowohl den einzelnen als auch die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt. Somit wäre bei Anordnung von Verkehrsbeschränkungen mindestens das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde nicht eingehalten.

Zudem hat die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Entscheidung insbesondere auch die präjudizierende Wirkung ihrer angeordneten Maßnahme zu berücksichtigen, die ggf. zu einer Selbstbindung der Behörde in ähnlich gelagerten Fällen führt.

 

Auch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Zeichen 262 StVO mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) kann die Durchfahrt von größeren Fahrzeugen nicht wirksam verhindern. Vielmehr wäre eine Verkehrsregelung, die losgelöst von der gesellschaftlichen Akzeptanz ein bestimmtes Verhalten der Bürger erzwingen soll und das ohne faktische Wirkung lediglich massenhaft Verkehrsverstöße provoziert, nicht nur rechtswidrig, sondern würde auch das Vertrauen der Bürger in die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung untergraben. Insbesondere rechtfertigt der § 45 StVO keine straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen aus privatem Interesse einzelner Anlieger.

 

In naher Zukunft werden Baumaßnahmen in der Pasewalker Straße, im Bereich zwischen der Autobahn-Anschlusstelle A 114 und Eweststraße beginnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Hans-Jürgen-Straße als Sackgasse ausgebildet und nur noch von der Blankenburger Straße aus befahrbar sein. Durch diese bauliche Maßnahme wird eine nachhaltige Verkehrsberuhigung in der Hans-Jürgen-Straße erwirkt.

 

Der Baubeginn in der Pasewalker Straße ist nach jetzigem Sachstand für das II. Halbjahr 2006 in Aussicht gestellt. Die gesamte Baumaßnahme in der Pasewalker Straße wird ca. 18 Monate dauern. Hierbei wird die Hans-Jürgen-Straße zeitweise als Umleitungsstrecke für den Knotenpunkt Blankenburger Straße / Pasewalker Straße benötigt und entsprechend ertüchtigt. Auch ein Schienenersatzverkehr mit Omnibussen muss nach heutigem Kenntnisstand für einige Zeit durch die Hans-Jürgen-Straße geführt werden. Von einer Sperrung der Hans-Jürgen-Straße für Fahrzeuge über einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen muss auch aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt bereits abgesehen werden.

 

Die Zuständigkeit für die gesamte Baumaßnahme in der Pasewalker Straße liegt jedoch gemäß Festlegung im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) nicht bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sondern bei der Verkehrslenkung Berlin, VLB D 1, Württembergische Straße 6, 10702 Berlin. Über die gesamte Baumaßnahme wird eine separate Bürgerinformation rechtzeitig stattfinden.

 

Die Anordnung weiterreichender straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen in der

Hans-Jürgen-Straße ist aus den erwähnten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt weder möglich noch erforderlich.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen:

 

Keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat

                                                                                    Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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