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Auszug - Öffentliche Anhörung zum Thema: Richtlinien, Kriterien und Auswahlentscheidungen für Förderung von Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe
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Eingeladene Fachpartner: Frau Marit Kleczewski, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Herr Ronald Geiger, Jugend- und Familienstiftung des Landes
Berlin Herr Thomas
Hetzer, Deutsch-Polnisches Jugendwerk Ø Hr. Kummer begrüßt den Ausschuss und
die Gäste und leitet die Sitzung in Vertretung von Herrn Sommer Ø Fr. Kleczewski ist erkrankt und
somit entschuldigt Ø Hr. Geiger stellt die
Förderinitiativen und –richtlinien der Jugend- und Familienstiftung des Landes
Berlin dar (siehe Anlage) Ø Dem schließen sich die Ausführungen
von Hr. Hetzer an (siehe Anlage) Ø Hr. Kirchner fragt nach, inwiefern
das DPJW auf Nationalismus bei der Antragssichtung reagiert Ø Hr. Hetzer antwortet, dass extreme
Positionen nicht gefördert werden Ø Hr. Sommer fragt nach Indikatoren
zur Messung des Erfolges geförderter Maßnahmen; Hr. Hetzer nennt
beispielhaft: o
Regelmäßiger
Gruppenaustausch – Hospitationsanträge o
Einzelanträge
von Jugendlichen auf Aufenthalt im anderen Land o
individuell
gestaltete Berichte von Jugendlichen und Betreuern Ø Hr. Cimbollek fragt Hr. Geiger, ob
die Jugend- und Familienstiftung Angebote für behinderte Jugendliche hat; Hr.
Geiger antwortet, dass es keine gesonderte Förderung gibt, aber sie entsprechend
berücksichtig werden (Verweis auf spezialisierte Stiftungen, eventuell eigene
Förderung) Ø Hr. Kirchner fragt nach der
Entschlackung der Förderkriterien: Wäre eine Konzentration auf rein fachliche
Kriterien sinnvoll?; Hr. Hetzer antwortet, dass die Verstetigung der Förderung
wichtig ist Ø Hr. Kirchner erinnert daran, dass
die Anhörung ein Schritt auf dem Weg zu Leistungsvereinbarungen ist und
fragt, warum wir noch Fehlbedarfsfinanzierungen haben Ø Hr. Sablotny erläutert auf Befragen
die Vor- und Nachteile der Finanzierungsarten und teilt mit, dass in 2004 mehr
Projekte eine Festbetragsfinanzierung erhielten als in den Vorjahren. Auf
Nachfrage von Frau Anhäuser erläutert er, dass er ohne die Zuwendungsakten
keine Zahl der mit Festbetrag geförderten Projekte angeben kann, schätzt aber,
dass mehr als die Hälfte der Projekte eine Festbetragsfinanzierung erhalten und
sagt zu, eine Übersicht an den Ausschuss zu geben. Ø Hr. Kirchner sagt, dass der
Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 2.6. ausfällt, weil die Jugendhilfeplanerinnen
verhindert sind. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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