Auszug - Fortschreibung des Kultur- Entwicklungsplans  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Bildung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.10.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 9, Raum 411
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Den Ausschussmitgliedern sind vor der Sitzung zwei Vorlagen des Amtes für Kultur und Bildung zugegangen (Stand vom 14

Den Ausschussmitgliedern sind vor der Sitzung zwei Vorlagen des Amtes für Kultur und Bildung zugegangen (Stand vom 14. 10. 04):

-          Teil I: Eine ausführliche Darstellung der (schwierigen) Situation dieser Fachbereiche

-          Teil II: Maßnahmen/Verfahrensstände der Fachbereiche

Einleitend gibt Frau Nehring-Venus Erläuterungen zu Teil I.

Sowohl die Bezirksstadträtin als auch verschiedene Redner der anschließenden Diskussion (u.a. Herr Kirchner, Herr van der Meer) weisen darauf hin, dass sich seit Beginn der Arbeit am Kultur- und Bildungsplan die Rahmenbedingungen gravierend verändert haben (Übergang von Kameralistik zu Budgetierung, hohe Infrastrukturkosten/indirekte Gebäudekosten, Absenkung des Globalsummenanteils der pauschaliert budgetierten Produkte, wozu alle Kulturprodukte gehören) und  dass es vor Ort (bezirklicherseits) praktisch keine Steuerungsmöglichkeiten mehr gibt. Als zusätzlich erschwerend kommt hinzu, dass  die Angaben aus dem Steuerungsdienst wenig durchsichtig sind; durch die Budgetierung ist jedenfalls für den Kulturbereich keine Transparenz entstanden (Herr Dernbach, Frau Dr. Juretzka).- Als eine vordringliche Maßnahme wird vom Ausschuss  die Herauslösung des Objektes Schönfließer Straße 7 aus dem Fachvermögen des Amtes für Kultur und Bildung angesehen. Längerfristig ist generell über den Umgang mit den kostenintensiven großen Gebäuden nachzudenken, beispielsweise im Sinne einer Kulturstiftung (Herr Treichel). - Einnahmen bei Kulturprodukten werden gegenwärtig nicht budgetiert, infolgedessen spielt diese Seite in der Diskussion keine große Rolle; immerhin wird angemerkt, dass es diesbezüglich bei den Bibliotheken noch Steigerungsmöglichkeiten gibt (Frau Döring).

 

Größeren Raum in der Diskussion nehmen auch die möglichen Folgen eines drohenden weiteren Personalabbaus im Kulturbereich ein. Sowohl in der Vorlage als auch in der Diskussion wird auf die erforderlichen hohen Spezialkenntnisse der MitarbeiterInnen im Kultur- und Museumsbereich hingewiesen (Frau Nehring-Venus). Werden solche MitarbeiterInnen dem Überhang zugeordnet, dann ist von einem Wegfall des entsprechenden Aufgabengebietes auszugehen, die Übernahme durch eine(n) andere(n) MitarbeiterIn aus dem Stellenpool ist – trotz der gerade auch von MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst zu fordernden Bereitschaft zur Qualifikation (Herr Dr. Leupold) _  unrealistisch (Frau Nehring-Venus, Herr Dernbach). Das vorhandene Personal im Kultur- und Museumsbereich wird als Mindestaustattung für die kompetente Betreibung der bekannten 7 Standorte bezirklich getragener kultureller Infrastruktur (Vorlage Teil I, S.6) angesehen, zu dessen Erhalt ein Stellenmoratorium gefordert werden muß (Herr van der Meer). Da generell im Ausschuss Einigkeit darüber besteht, dass die Bereiche Kultur und Museum nicht auf dem freien Markt finanzierbar sind und somit unabdingbar auf öffentliche Gelder in angemessener Höhe angewiesen sind, verständigt sich der Ausschuss darauf,

  1. in der nächsten Sitzung der BVV am 10. November einen Antrag „Rettet den Kultur- und Bildungsentwicklungsplan“ einzubringen, der sowohl das Stellenmoratorium als (u.a.) auch das Problem Schönfließer Straße 7 thematisieren soll,
  2. für die angeschnittenen generellen Probleme auch andere Fachausschüsse der BVV zu sensibilisieren,
  3. parteienübergreifend die Abgeordneten und den Senat auf das dringende Erfordernis

            verbindlicher Berliner Rahmenbedingungen für bezirkliche Kultur- und Bildungsarbeit

            hinzuweisen.

Zu 1. einigt sich der Ausschuss über das Verfahren der kurzfristigen Antragsformulierung. Mit der zwangsläufigen Überweisung des Antrages in den Finanzausschuss erfolgt ein erster Schritt zu 2.. Als eine erste Maßnahme zu 3. wird eine Einladung von Herrn Senator Dr. Flierl in den Ausschuss beschlossen.

 

Zu Teil II der Vorlage (s. o.) gibt es im Ausschuss gegenwärtig keinen Redebedarf.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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