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Auszug - Vorlage .../03: Arbeitsanweisung Nr. 07/2003 zur Übertragung kommunaler Kindertagesstätten des Bezirks Pankow von Berlin auf Träger der freien Jugendhilfe und auf andere Trägerschaftsformen
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BE: Herr Witte Ø
Frau Keil erklärt,
dass zur Arbeitsanweisung im BA die erste Lesung erfolgt ist, die abschließende
Lesung findet am Dienstag den 1. Juli 2003 statt Ø
Frau Keil
berichtet weiter, dass die Ergebnisse aus der Landesarbeitsgruppe eingeflossen
sind, ebenso die bezirklichen Erfahrungen des vergangenen Jahres (insbesondere
die teilweise Nichtbeachtung des Zeitbedarfs für Abstimmung und
Verwaltungshandeln und des baulichen Zustands der Gebäude) und eine
Verständigung zum inhaltlichen Leitbild erfolgt ist Ø
Herr Witte
erklärt, auf Nachfrage von Herrn Sommer, zu den Auswahlkriterien: Ø
sechs
grundsätzliche Kriterien Ø
1.
Planungsraumorientiert, d.h. je Planungsraum 34% kommunale Trägerschaft vorhalten,
66% freie Träger Ø
2.
Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Stätte Ø
3. keine Teilung
von Gebäuden und Grundstücken, insbesondere hinsichtlich Kombikitas und Kitas
auf Schulgrundstücken und bei abgeschlossenen Energiesparverträgen wegen der
bezirklich geleisteten Vorauszahlungen Ø
4. Mitnutzung
der Gebäude (ist nicht dogmatisch zu verstehen) Ø
5.
erlaubnisrelevante Mängel Ø
6. baulicher
Zustand der Einrichtung insgesamt Ø
Frau Lämmer
fragt nach dem Umfang des vorzulegenden Finanzierungskonzept (Pkt. 5.4.6) Ø
Herr Witte
erklärt, dass der Träger beweisen muss, dass er finanzieren kann, demzufolge
sind pauschale Ausführungen nicht ausreichend, das Finanzierungskonzept muss
detailliert sein Ø
Auf Nachfrage
von Frau Lämmer zu erforderlichen Daten des BA, erklärt Herr Dr. Tümmler, dass
diese Daten zugänglich sind Ø
Frau Pfennig
fragt nach, ob eine Terminkette festgelegt sei Ø
Frau Keil
erklärt, dass die Findung der Partner (Träger, Kita) permanent läuft Ø
Frau Pfennig
fragt hinsichtlich der Kommunikation mit den Eltern nach Ø
Herr Witte
erklärt, dass diese im Leitbild, in Pkt. 3.5. in Pkt. 4.1. Abs. 1, in Pkt. 4.1.
Abs. VIII und in Pkt. 6 enthalten ist und ohne das Einverständnis der Mehrheit
der Eltern keine Übertragung erfolgt Ø
Auf Nachfrage
von Frau Stark, ob für kommunale Kitas die Rechtsform einer GmbH vorgesehen
ist, erklärt Herr Dr. Tümmler, dass dies lediglich Gerüchte seien und nicht zur
Debatte stünden Ø
Herr Gössler(?),
Vorsitzender des Bezirkselternausschusses kritisiert den Entwurf der
Arbeitsanweisung, insbesondere das Leitbild Ø
Herr Witte trägt
vor, dass das Leitbild im Zusammenarbeit mit der AG 78 Kindertagesbetreuung
besprochen wurde und von der AG 78 mitgetragen wird Ø
Herr Jander vom
Bezirkselternausschuss behauptet, dass die Elternbeteiligung in der AG 78
unzureichend war Ø
Frau Keil
erklärt, dass die Leitbilddebatte fortgesetzt werden kann, bisher sei keine
Kritik der Eltern bei Kitaübertragungen bekannt, da im Bezirk stets das
Einverständnis der Mehrheit der Eltern zur Übertragung vorausgesetzt ist Ø
Auf Nachfrage
von Frau Mika zum Verfahren, führt Herr Witte aus, dass dem BA die interessierten
Träger bekannt sind, bisher haben sich ca. 40 Träger beworben, diese werden
über die neue Arbeitsanweisung nach deren Inkrafttreten informiert; ein
Ausschreibungsverfahren findet aus fiskalischen Gründen nicht statt Ø
Herr Kirchner
schlägt vor, die Elternbeteiligung ausdrücklich aufzunehmen Ø
Weiter schlägt
Herr Kirchner vor, als neuen Punkt eine Beteiligung an der Qualitätssicherung
in die Arbeitsanweisung aufzunehmen Ø
Frau Keil sagt
zu, dass die Leitbilddebatte fortgesetzt wird, die Überschrift Punkt 3 in
„vorläufiges Leitbild...“ geändert wird, dass die Qualitätssicherung in den
Kriterienkatalog (Pkt. 4.1.) eingearbeitet wird, und dass die Elternbeteiligung
an geeigneter Stelle ausdrücklich eingefügt wird Ø
Diese Punkten
werden bereits Inhalt der BA-Vorlage sein Ø
Zu diesen
Zusagen von Frau Keil besteht im JHA Einvernehmen Ø
Die Anmerkungen
des Bezirkselternausschusses werden zum Protokoll genommen Ø
Herr Sommer
fragt nach, ob das in Pkt.4.1. Abs. 7 benannte 90 prozentige Zustimmungserfordernis
des Personals realistisch sei Ø
Frau Keil
erklärt, dass dies aus Haushaltsgründen so sein muss und ein Übergang grundsätzlich nur bei
Freiwilligkeit seitens der Eltern und des Personals erfolgt Ø
Frau Depil fragt
nach, wie die Prozentzahlen (90% und 60%) zu verstehen seien Ø
Die 60 %
beziehen sich auf den Personalbestandes der zu überführenden Kita, die 90 % auf
das Tauschpersonal Ø
Frau Pfennig
fordert einen Bericht über die Zusammenarbeit mit dem Bezirkselternausschuss
hinsichtlich des Leitbildes nach den Oktoberferien Ø
Die Vorlage wird
mit Bitte der Umsetzung der zugesagten Änderungen durch den JHA zur Kenntnis
genommen Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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