Auszug - Vorlage .../03: Arbeitsanweisung Nr. 07/2003 zur Übertragung kommunaler Kindertagesstätten des Bezirks Pankow von Berlin auf Träger der freien Jugendhilfe und auf andere Trägerschaftsformen  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.06.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ø

Ø      BE: Herr Witte

Ø      Frau Keil erklärt, dass zur Arbeitsanweisung im BA die erste Lesung erfolgt ist, die ab­schließende Lesung findet am Dienstag den 1. Juli 2003 statt

Ø      Frau Keil berichtet weiter, dass die Ergebnisse aus der Landesarbeitsgruppe eingeflos­sen sind, ebenso die bezirklichen Erfahrungen des vergangenen Jahres (insbesondere die teilweise Nichtbeachtung des Zeitbedarfs für Abstimmung und Verwaltungshandeln und des baulichen Zustands der Gebäude) und eine Verständigung zum inhaltlichen Leitbild erfolgt ist

Ø      Herr Witte erklärt, auf Nachfrage von Herrn Sommer, zu den Auswahlkriterien:

Ø      sechs grundsätzliche Kriterien

Ø      1. Planungsraumorientiert, d.h. je Planungsraum 34% kommunale Trägerschaft vorhal­ten, 66% freie Träger

Ø      2. Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Stätte

Ø      3. keine Teilung von Gebäuden und Grundstücken, insbesondere hinsichtlich Kombikitas und Kitas auf Schulgrundstücken und bei abgeschlossenen Energiesparverträgen wegen der bezirklich geleisteten Vorauszahlungen

Ø      4. Mitnutzung der Gebäude (ist nicht dogmatisch zu verstehen)

Ø      5. erlaubnisrelevante Mängel

Ø      6. baulicher Zustand der Einrichtung insgesamt

Ø      Frau Lämmer fragt nach dem Umfang des vorzulegenden Finanzierungskonzept (Pkt. 5.4.6)

Ø      Herr Witte erklärt, dass der Träger beweisen muss, dass er finanzieren kann, demzufolge sind pauschale Ausführungen nicht ausreichend, das Finanzierungskonzept muss detail­liert sein

Ø      Auf Nachfrage von Frau Lämmer zu erforderlichen Daten des BA, erklärt Herr Dr. Tümmler, dass diese Daten zugänglich sind

Ø      Frau Pfennig fragt nach, ob eine Terminkette festgelegt sei

Ø      Frau Keil erklärt, dass die Findung der Partner (Träger, Kita) permanent läuft

Ø      Frau Pfennig fragt hinsichtlich der Kommunikation mit den Eltern nach

Ø      Herr Witte erklärt, dass diese im Leitbild, in Pkt. 3.5. in Pkt. 4.1. Abs. 1, in Pkt. 4.1. Abs. VIII und in Pkt. 6 enthalten ist und ohne das Einverständnis der Mehrheit der Eltern keine Übertragung erfolgt

Ø      Auf Nachfrage von Frau Stark, ob für kommunale Kitas die Rechtsform einer GmbH vor­gesehen ist, erklärt Herr Dr. Tümmler, dass dies lediglich Gerüchte seien und nicht zur Debatte stünden

Ø      Herr Gössler(?), Vorsitzender des Bezirkselternausschusses kritisiert den Entwurf der Arbeitsanweisung, insbesondere das Leitbild

Ø      Herr Witte trägt vor, dass das Leitbild im Zusammenarbeit mit der AG 78 Kindertages­betreuung besprochen wurde und von der AG 78 mitgetragen wird

Ø      Herr Jander vom Bezirkselternausschuss behauptet, dass die Elternbeteiligung in der AG 78 unzureichend war

Ø      Frau Keil erklärt, dass die Leitbilddebatte fortgesetzt werden kann, bisher sei keine Kritik der Eltern bei Kitaübertragungen bekannt, da im Bezirk stets das Einverständnis der Mehrheit der Eltern zur Übertragung vorausgesetzt ist

Ø      Auf Nachfrage von Frau Mika zum Verfahren, führt Herr Witte aus, dass dem BA die inte­ressierten Träger bekannt sind, bisher haben sich ca. 40 Träger beworben, diese werden über die neue Arbeitsanweisung nach deren Inkrafttreten informiert; ein Ausschreibungs­verfahren findet aus fiskalischen Gründen nicht statt

Ø      Herr Kirchner schlägt vor, die Elternbeteiligung ausdrücklich aufzunehmen

Ø      Weiter schlägt Herr Kirchner vor, als neuen Punkt eine Beteiligung an der Qualitätssiche­rung in die Arbeitsanweisung aufzunehmen

Ø      Frau Keil sagt zu, dass die Leitbilddebatte fortgesetzt wird, die Überschrift Punkt 3 in „vorläufiges Leitbild...“ geändert wird, dass die Qualitätssicherung in den Kriterienkatalog (Pkt. 4.1.) eingearbeitet wird, und dass die Elternbeteiligung an geeigneter Stelle aus­drücklich eingefügt wird

Ø      Diese Punkten werden bereits Inhalt der BA-Vorlage sein

Ø      Zu diesen Zusagen von Frau Keil besteht im JHA Einvernehmen

Ø      Die Anmerkungen des Bezirkselternausschusses werden zum Protokoll genommen

Ø      Herr Sommer fragt nach, ob das in Pkt.4.1. Abs. 7 benannte 90 prozentige Zustim­mungserfordernis des Personals realistisch sei

Ø      Frau Keil erklärt, dass dies aus Haushaltsgründen so sein muss und ein       Übergang grundsätzlich nur bei Freiwilligkeit seitens der Eltern und des Personals erfolgt

Ø      Frau Depil fragt nach, wie die Prozentzahlen (90% und 60%) zu verstehen seien

Ø      Die 60 % beziehen sich auf den Personalbestandes der zu überführenden Kita, die 90 % auf das Tauschpersonal

Ø      Frau Pfennig fordert einen Bericht über die Zusammenarbeit mit dem Bezirkselternaus­schuss hinsichtlich des Leitbildes nach den Oktoberferien

Ø      Die Vorlage wird mit Bitte der Umsetzung der zugesagten Änderungen durch den JHA zur Kenntnis genommen

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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