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Auszug - Asylbewerberleistungsgesetz - Umsetzung im Bezirk Pankow
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Herr
Ritzmann, verantwortlicher Gruppenleiter in der Abt. Ges./Soz. stellte seinen
Aufgabenbereich vor. Das
Asylbewerberleistungsgesetz wurde vor 10 Jahren beschlossen. (eine Übersicht
über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes wird nachgereicht.) Z.Zt.
werden in Pankow ca. 1000 Personen betreut, ca. 100 Asylverfahren laufen noch. In Pankow
sind 8 Mitarbeiter für die Umsetzung des Gesetzes zuständig. Dolmetscher
stehen zur Verfügung. Auf Grund eines gut funktionierenden Bestellsystems
herrscht eine gute Atmosphäre, auch wenn es gelegentlich zu (sprachlichen)
Missverständnissen kommt. Außerdem sind die Leistungen oftmals geringer, als
die Betroffenen erwarten. Die Gewaltbereitschaft der Menschen ist aber
wesentlich niedriger, als gelegentlich bei deutschen Bürgern auf Ämtern
festzustellen ist. In Pankow
werden auf Grund des Sachleistungsprinzips Bargeld und Kostenübernahmescheine
für Wohnungen ausgegeben. Ca. 40 % sind in Wohnheimen untergebracht, s.g.
„freie Betreiber“ gibt es nicht. Auf
Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Senat die Heime regelmäßig kontrolliert.
Leistungsmissbrauch „im großen Stil“ wurde bisher nicht festgestellt. Es finden
regelmäßig Datenabgleiche statt. (pro Quartal 1 – 2 mal) Die
aufgeworfenen Einzelfragen wurden so weit möglich von Herrn Ritzmann
beantwortet. Darüber hinaus bot er an, weitere Probleme mit den Betroffenen im
persönlichen Gespräch zu beraten. (Tel. 42401175) Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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