Auszug - Asylbewerberleistungsgesetz - Umsetzung im Bezirk Pankow  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Migration
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Integration Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 19.06.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:45 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 9, Raum 411
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ritzmann, verantwortlicher Gruppenleiter in der Abt

Herr Ritzmann, verantwortlicher Gruppenleiter in der Abt. Ges./Soz. stellte seinen Aufgabenbereich vor.

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde vor 10 Jahren beschlossen. (eine Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes wird nachgereicht.)

Z.Zt. werden in Pankow ca. 1000 Personen betreut, ca. 100 Asylverfahren laufen noch.

In Pankow sind 8 Mitarbeiter für die Umsetzung des Gesetzes zuständig.

Dolmetscher stehen zur Verfügung. Auf Grund eines gut funktionierenden Bestellsystems herrscht eine gute Atmosphäre, auch wenn es gelegentlich zu (sprachlichen) Missverständnissen kommt. Außerdem sind die Leistungen oftmals geringer, als die Betroffenen erwarten. Die Gewaltbereitschaft der Menschen ist aber wesentlich niedriger, als gelegentlich bei deutschen Bürgern auf  Ämtern  festzustellen ist.

In Pankow werden auf Grund des Sachleistungsprinzips Bargeld und Kostenübernahmescheine für Wohnungen ausgegeben. Ca. 40 % sind in Wohnheimen untergebracht, s.g. „freie Betreiber“ gibt es nicht.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Senat die Heime regelmäßig kontrolliert. Leistungsmissbrauch „im großen Stil“ wurde bisher nicht festgestellt. Es finden regelmäßig Datenabgleiche statt. (pro Quartal 1 – 2 mal)

Die aufgeworfenen Einzelfragen wurden so weit möglich von Herrn Ritzmann beantwortet. Darüber hinaus bot er an, weitere Probleme mit den Betroffenen im persönlichen Gespräch zu beraten. (Tel. 42401175)

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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