Auszug - Veränderungen im Ausländerrecht, eingeladen ist der Migrantenbeauftragte Berlins, Herr Piening  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Migration
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Integration Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 18.03.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:55 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 9, Raum 411
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Erläuterungen von Hr

Erläuterungen von Hr. Dr. Schneider:

 

-         Im Bereich des Ausländerrechts findet ein Harmonisierungsprozess zur Schaffung europäischer Mindeststandards statt.

-         Deutschland wird erstmals per Gesetz als Zuwanderungsland definiert

-         Das neue Zuwanderungsrecht (nZ) schafft vereinfachtes Verfahren (nur noch zwei Aufenthaltstitel: befristet und unbefristet) und konkrete Integrations-Mechanismen wie z.Bsp. sechsmonatige Sprachkurse, die hälftig von Bund und Ländern finanziert werden (Kostenpunkt für Berlin: ca. 6 Millionen Euro pro Jahr). Aufgrund der Berliner Haushaltsproblematik gibt es bereits Erwägungen, den gesamten Titel für Sprachförderung nur noch der Sprachförderung für NeuzuwanderInnen zukommen zu lassen. Die Chancen für Integration erhöhen sich mit dem neuen Gesetz. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Sozialhilfe soll grundsätzlich möglich und vereinfacht werden.

-         Das Rechtsinstrument der Duldung wird abgeschafft.

-         Es wird in Berlin eine Härtefallkommission geben, die Enzelfälle prüft.

-         In Berlin leben z.Z. ca. 8000 Flüchtlinge aus Bosnien und 10.000 aus Palestina denen nach gegenwärtiger Rechtslage kein Asyl gewährt wird, die aber nicht in ihre Heimatländer zurück können. Obwohl Integration dringend notwendig ist, ist sie z.Z. nicht vorgesehen. (z.Bsp. Schulpflicht )

-         Die Arbeitslosigkeit unter den ausländischen Mitbürgern beträgt ggw. 40,7 % in Berlin.

-         Das neue Gesetz soll am 01.01.05 in Kraft treten.

 

-         Frau Böttcher weist auf die Problematik hin, dass bei langfristigen Mietverträgen im Falle plötzlicher Abschiebung finanzielle Einbußen bei den Wohnbaugesellschaften entstehen, da bspw. Schönheitsreparaturen nicht mehr durchgeführt würde usw. Zudem gebe es Berührungsängste seitens deutscher MieterInnen bzgl. ihrer ausländischen Mitmieter.

 

-         Herr Dr. Schneider berichtet über Senatsbeschluss, der vorsieht, dass öffentliche Wohnbaugesellschaften 15 % ausländische MieterInnen aufnehmen sollen – pro Wohneinheit, so dass Ghettobildungen entgegengewirkt werden könne.

 

-         Herr Blom bietet Zusammenarbeit des Rates der MigrantInnen mit Geso-Bau an.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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