Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Veränderungen im Ausländerrecht, eingeladen ist der Migrantenbeauftragte Berlins, Herr Piening
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Erläuterungen von Hr. Dr. Schneider: -
Im Bereich des Ausländerrechts
findet ein Harmonisierungsprozess zur Schaffung europäischer Mindeststandards
statt. -
Deutschland wird
erstmals per Gesetz als Zuwanderungsland definiert -
Das neue
Zuwanderungsrecht (nZ) schafft vereinfachtes Verfahren (nur noch zwei
Aufenthaltstitel: befristet und unbefristet) und konkrete
Integrations-Mechanismen wie z.Bsp. sechsmonatige Sprachkurse, die hälftig von
Bund und Ländern finanziert werden (Kostenpunkt für Berlin: ca. 6 Millionen
Euro pro Jahr). Aufgrund der Berliner Haushaltsproblematik gibt es bereits
Erwägungen, den gesamten Titel für Sprachförderung nur noch der Sprachförderung
für NeuzuwanderInnen zukommen zu lassen. Die Chancen für Integration erhöhen
sich mit dem neuen Gesetz. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Sozialhilfe soll
grundsätzlich möglich und vereinfacht werden. -
Das Rechtsinstrument
der Duldung wird abgeschafft. -
Es wird in Berlin eine
Härtefallkommission geben, die Enzelfälle prüft. -
In Berlin leben z.Z.
ca. 8000 Flüchtlinge aus Bosnien und 10.000 aus Palestina denen nach
gegenwärtiger Rechtslage kein Asyl gewährt wird, die aber nicht in ihre
Heimatländer zurück können. Obwohl Integration dringend notwendig ist, ist sie
z.Z. nicht vorgesehen. (z.Bsp. Schulpflicht ) -
Die Arbeitslosigkeit
unter den ausländischen Mitbürgern beträgt ggw. 40,7 % in Berlin. -
Das neue Gesetz soll am
01.01.05 in Kraft treten. -
Frau Böttcher weist auf
die Problematik hin, dass bei langfristigen Mietverträgen im Falle plötzlicher
Abschiebung finanzielle Einbußen bei den Wohnbaugesellschaften entstehen, da
bspw. Schönheitsreparaturen nicht mehr durchgeführt würde usw. Zudem gebe es
Berührungsängste seitens deutscher MieterInnen bzgl. ihrer ausländischen
Mitmieter. -
Herr Dr. Schneider
berichtet über Senatsbeschluss, der vorsieht, dass öffentliche
Wohnbaugesellschaften 15 % ausländische MieterInnen aufnehmen sollen – pro
Wohneinheit, so dass Ghettobildungen entgegengewirkt werden könne. -
Herr Blom bietet
Zusammenarbeit des Rates der MigrantInnen mit Geso-Bau an. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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