Darstellung und
Begründung der Entscheidung des Bezirksamtes zum Entwurf für den Haushaltsplan
2002/2003
Herr
Kleinert: Das Bezirksamt hat versucht, Kontinuität zu wahren. Der Haushalt war
in seinen wesentlichen Strukturen von der Haushaltswirtschaft vorgegeben.
neue Aspekte: - neues Herangehen bei Personalmitteln, hier ist nicht mehr der
Plan maßgebend,
sondern das Ist
- bislang aufgelaufene Überziehungen werden
nicht entlastet, weil Personalüberhang vorhanden – ein
Problem, was Westbezirke, vor allem
nicht fusionierte, nicht haben
- diese pauschale Minderausgabe müsste über
den A-Teil ausgeglichen werden,
wenn das erfolgen würde, blieben nur noch die 08- Maßnahmen,
ansonsten wäre der A-Teil erschöpft, deshalb wird sie lediglich vorgetragen
- die Einführung des
T-Teiles (Ausgleich zwischen Z- und A-Teil möglich)
ist ein Experiment
- die Risiken liegen
zu 100% bei den Bezirken (T-Teil), bisher trugen das Risiko (Z-Teil) zu 90 % das Land
und zu 10 % die Bezirke
- Bezirke verlangen
ein Einführungsjahr und Lastenteilung
- die versprochene
Verbesserung ist nicht eingetreten
- der A-Teil ist
unterausgestattet
- für 2002 wird ein
Schuldenaufwuchs initiiert und die bezirkliche Selbstverwaltung
schwer belastet
Herr Kleinert übergibt einen Problemaufriss zu den inhaltlichen Auswirkungen
der gegenwärtigen Veranschlagungen im Haushaltsplan.
Frau Rabe bittet um eine Aussage zum BVV-Beschluss „Gender Mainstreaming im
Bezirkshaushalt“.
Herr Kleinert antwortet, dass eine Betrachtung in der darin gewünschten Weise
vom BA nicht angestellt wurde, versichert jedoch, dass die Mittel gleichermaßen
verteilt wurden.
H. Stenger: 1. nach seiner Meinung sind
die Bezirke stärker belastet als der Senat
2. lt. Herr Köhne
soll das Ist Mai 2001 die Grundlage sein?
3. ist der 15.05.
nicht mehr der geforderte Termin?
Antwort: zu 1. lt. Senat sollen die Bezirke an der Sparrunde geringer beteiligt
sein als der Senat
zu 2. der 1. Entwurf basiert auf Mai 2001,
gemessen an den Ergebnissen wurde der Entwurf fortgeschrieben
zu 3. doch
Fr. Lämmer: der T-Teil geht vor allem zu Lasten von Jugend und Soziales, der
T-Teil ist nicht real
steuerbar.
Antwort: vom BA wurde deshalb eine Lastenverteilung gefordert. Die Zuordnungen sind nicht in jeder Hinsicht sachgerecht.