Auszug - Verantwortung des Bezirksamtes bei Vergabe an Unterauftragnehmer  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Eingaben und Geschäftsordnung + Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben und Geschäftsordnung + Bürgerdienste Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 10.06.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach intensiver Diskussion mit dem kommissarischen Leiter des Rechtsamtes, Herrn Farin, und Bezirksstadtrat Köhne wurde folgen

Nach intensiver Diskussion mit dem kommissarischen Leiter des Rechtsamtes, Herrn Farin, und Bezirksstadtrat Köhne wurde folgende Übereinkunft erzielt.

  1. Jeder Fall ist ein Einzelfall.
  2. Zieht das Land Berlin in Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verkehrssicherungspflichten zur Beseitigung von Gefahren Privatfirmen heran, hat es vom Grundsatz her für diese Firmen gegenüber Geschädigten Dritten so zu haften, wie wenn Bedienstete des Landes Berlin selbst tätig geworden wären. Deshalb bleibt das Bezirksamt stets der Ansprechpartner für den Bürger.

Schlussfolgerungen für den Ausschuss:

Herr Hofer arbeitet Dr. Bielefeldt einen Abschlussbericht an den Petenten zu.

Inhalt: Ausschuss kann Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen. Dem Petenten wird anheim gestellt, den Zivilrechtsweg zu beschreiten und etwaige Ansprüche auf dem Klagewege durchzusetzen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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