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Auszug - Geschäftsordnung der BVV (Thema einer außerordentlichen Tagung, Beschlussempfehlung von Ausschüssen)
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1.1 Außerordentliche Tagungen der BVV: Widerspruch zwischen den Paragrafen 34 und 59 ist nicht
erkennbar, lediglich die praktische Handhabung bereitet Probleme. Zur übernächsten Ausschusssitzung erarbeitet Herr Fritsche
eine diesbezügliche Protokollnotiz. 1.2 Formulierung von Beschlussempfehlungen
der Ausschüsse: Keine neuen Definitionen der Behandlungshinweise erforderlich. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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Legende
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