Auszug - Situation der Essensversorgung  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule und Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 19.02.2002 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:50 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 9, Raum 411
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Eingangs erläutert Herr Otto, dass sich Eltern der 4

Eingangs erläutert Herr Otto, dass sich Eltern der 4. G Prenzlauer Berg (Grundschule am Kollwitzplatz) und anderer Schulen an seine Fraktion mit Fragen zu den Essenverträgen gewandt hätten. Insbesondere wünsche er Informationen zu drei Fragen: Was unternimmt das BA in Bezug auf gesunde Ernährung? Welche Mitsprachemöglichkeiten haben Eltern im Entscheidungsprozess bei der Wahl der Essensanbieter? Was geschieht bei Nicht-Einigung zwischen den Eltern einer Schule? Frau Maillefert ergänzt, dass von Eltern an sie das Problem des Ausstiegs aus den Dreijahresverträgen herangetragen worden sei.

Herr Köppen erklärt zum grundsätzlichen Verfahren, dass der Bezirk lediglich verantwortlich sei für die Essensversorgung im offenen Ganztagsbetrieb und für die hortähnliche Betreuung. Die diesbezüglichen Verträge würden europaweit ausgeschrieben. In den anderen Bereichen schließe der Bezirk lediglich Rahmenvereinbarungen mit den Anbietern, die daraufhin privatrechtliche Verträge mit den einzelnen Eltern eingingen.

Für die hortähnliche Betreuung und den offenen Ganztagsbetrieb werde durch das BA pro Schule jeweils ein Anbieter ausgewählt. Hier würden insbesondere die Elternwünsche berücksichtigt. Zur Erfüllung möglicher Sonderwünsche bestehe die Möglichkeit für die Eltern, Nebenverträge mit den Anbietern eingehen; generelle Konflikte in Bezug auf die Auswahl des Anbieters müssten aber in der Schule selbst geklärt werden.

Zu den Bedingungen der Ausschreibung gehörten mindestens zwei Wahlessen, ein ökologisches Angebot und eine geringe Anzahl von Wiederholungen. Es seien einige Ausschlusskriterien enthalten. Die Rahmenvereinbarungen enthielten weiter gehende Vereinbarungen wie beispielsweise die Gestaltung des Essenraumes. Daher sei ein längerer Vertragszeitraum (drei Jahre) sinnvoll. In Ausnahmefällen sei jedoch eine Kündigung möglich.

Im Rahmen der Diskussion weist Frau Maillefert darauf hin, dass es offenbar Kommunikationsprobleme zwischen BA, Schulen und Eltern gegeben habe. In Zukunft sei hier bessere Information vonnöten. Herr Hildenstein bemerkt, dass das Schulessen auch im Kontext der Gesundheitserziehung zu sehen sei.

Abschließend erläutert Herr Köppen das weitere Vorgehen des BA. In der kommenden Woche werde die Ausschreibung veröffentlicht, spätestens ab Mai würden die Schulen beteiligt, um dann zum neuen Schuljahr die Verträge abschließen zu können. Das Thema soll im Mai oder Juni erneut im Ausschuss beraten werden.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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