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Auszug - OVG-Urteil zu Mietobergrenzen in Milieuschutzgebieten
als Gast: Herr RA Titzsch Unstimmigkeiten in der Urteilsbegründung; z.B. werden gar
keine bundeseinheitlichen Daten erfasst, führten dazu, dass der Bezirk den
Klageweg weiter beschreitet und Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. Gab bisher zu dieser
Vorschrift keine obergerichtliche Entscheidung. Ob eine Genehmigung
vorbehaltlos zu entscheiden ist, stellt sich für jeden Genehmigungsfall
gesondert dar. Das Bundesverfassungsgericht geht laut seiner Urteile von einer
auf das Gebiet abgestimmten Konzeption des Milieuschutzes aus und fordert die
Auslegung der Gesetze in diesem Sinne. Die öffentlich rechtlichen Verträge könnten in den Bereichen
zu denen es keine Entscheidungen des BVG gibt, Bestand haben. Sie räumen
beiderseits Rechtsunsicherheiten aus. Entscheidung, ob Revision zugelassen wird, sollte spätestens
02/05 fallen. Ab Zulassung der Revision würde es noch ca. ein Jahr bis zur
Entscheidung dauern. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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