Auszug - OVG-Urteil zu Mietobergrenzen in Milieuschutzgebieten  

 
 
außerordentliche Tagung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: außerordentliche Tagung
 
Wortprotokoll
Beschluss

als Gast: Herr RA Titzsch

als Gast: Herr RA Titzsch

 

Unstimmigkeiten in der Urteilsbegründung; z.B. werden gar keine bundeseinheitlichen Daten erfasst, führten dazu, dass der Bezirk den Klageweg weiter beschreitet und Nichtzulas­sungsbeschwerde  eingelegt hat. Gab bisher zu dieser Vorschrift keine obergerichtliche Ent­scheidung. Ob eine Genehmigung vorbehaltlos zu entscheiden ist, stellt sich für jeden Ge­nehmigungsfall gesondert dar. Das Bundesverfassungsgericht geht laut seiner Urteile von einer auf das Gebiet abgestimmten Konzeption des Milieuschutzes aus und fordert die Aus­legung der Gesetze in diesem Sinne.

Die öffentlich rechtlichen Verträge könnten in den Bereichen zu denen es keine Entschei­dungen des BVG gibt, Bestand haben. Sie räumen beiderseits Rechtsunsicherheiten aus.

Entscheidung, ob Revision zugelassen wird, sollte spätestens 02/05 fallen. Ab Zulassung der Revision würde es noch ca. ein Jahr bis zur Entscheidung dauern.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen