Auszug - Stellungnahme des Ausschusses zum Referentenentwurf für ein Schulgesetz  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Schule und Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 03.06.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:25 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 9, Raum 411
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Grundlage der Diskussion und Abstimmung ist das bereits ausgereichte Arbeitsergebnis der AG Schulgesetz

Grundlage der Diskussion und Abstimmung ist das bereits ausgereichte Arbeitsergebnis der AG Schulgesetz. Im Konsens werden die Vorschläge zu §§ 3, 7 und 9 gestrichen. Über den vorgeschlagenen Zusatz zu § 13 wird abgestimmt. Bei einem Abstimmungsergebnis von 6/5/0 (ja/nein/Enth.) bleibt der Vorschlag bestehen. Die gesamte Stellungnahme wird in der überarbeiteten Fassung mit 11 Jastimmen einstimmig angenommen. Sie lautet damit:

1.         § 11 (3) “..nach jeweils 5 Jahren zu überarbeiten.”

2.         § 13 (4) Einführung von Unterricht in einer Religion unabhängig von der Klassenstärke.

            Experimentierklausel sollte wieder aufgenommen werden  (ehem. § 15)

3.         § 17 (4) Gesamtschule streichen.

4.         § 20 (7) Punkt 6 zusätzlich: die Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernfähigkeiten und Lernleistungen.

5.         § 36 (1) auch Schüler mit Teilleistungsstörungen müssten hier genannt werden.

6.         § 55 (1) - (5): Sollte generell überarbeitet werden, Schulprogramme erfordern die Abschaffung der Einzugsgebiete von Schulen; Regeln bei Nichtanmeldung sollten geklärt sein; bzgl. der Aufnahme sollte es lediglich einen empfehlenden Charakter geben; § 54 (1) muss generell gelten.

7.         § 56 (5) Höchstgrenze von 28 Schülerinnen und Schülern pro Klasse.

8.         § 58 (4) Verbale Beurteilung in Klasse 3 und 4 schon mit der Hälfte der stimmberechtigten Erziehungsberechtigten einer Klasse.

9.         § 124 (1) Ersatzlose Streichung des 2. Satzes: “Diese Verpflichtung kann auch dadurch erfüllt werden .... gemeinsam eine Musikschule unterhalten.”

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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