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Auszug - Aufgaben und Probleme im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz und zur aktuellen Lage nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu den Mietobergrenzen
Sanierungsgebiet Teutoburger Platz (siehe zu TOP 1) Als Gäste: Herr Winter und Herr Speckmann von S.T.E.R.N. Sanierungsgebiet 1994 festgesetzt; ca. 50 ha groß; ca. 5000 WE’s; Einwohnerzuwachs gegenüber 1994 von ca. 500 Personen durch Neubauten; wenige Grünflächen. Stand der Durchführung (per 31.12.03): 60% aller WE’s = 2800 WE’s erneuert; von den verbleibenden 2500 WE’s haben 40% einen mittleren und 60 % einen hohen Er- neuerungsbedarf. Schule und KITA haben, wenn auch unterschiedlich, einen hohen Erneuerungsbedarf. Gibt für ca. 450 WE’S noch Baupotenzial. Zu ausgewählten Objekten: * Kastanienallee 82. Ehem. Schulstandort dessen weitere Nutzung gegenwärtig geprüft wird. * Pfefferberg. Entwicklung zu kulturell/gastronomischen Standort. Entwicklung wird noch über den gesamten Sanierungszeitraum beschäftigen. * Stadtbad Oderberger Straße. Jetzt in Eigentum der Genossenschaft. Fördermittelbedarf von ca. 6 Mio. Euro wurde angemeldet. Gesamtfinanzbedarf liegt bei ca. 18 Mio. Euro. In 2004 wird Entscheidung über Fördermittelzuteilung erwartet. * Prater. Wird hoffentlich noch im Sanierungszeitraum begonnen. Gebäude ist in baulich schlechten Zustand. Die in den 90’ern begonnenen Maßnahmen konnten nicht beendet werden. Volksbühne ist über Verwaltungsvertrag als Mieter eingesetzt. Hoher Abstimmungsbedarf mit unterer und oberer Denkmalschutzbehörde. Z.B. Technik der Unterbühne ist noch im Original erhalten. Aktuelle Kostenschätzung für bauliche Instandsetzung liegt bei ca. 1,35 Mio. Euro. Bühne und Technik vielleicht durch die Volksbühne. * Neubau KITA Choriner Straße. 2002 erfolgte der Abriss des asbestbelasteten Vorgängerbaus. Waldorfkindergarten will Neubau errichten. Planung sieht bisher 2 Mio. Euro für 75 Plätze vor. Davon 1 Mio. Euro als Fördermittel beantragt. * Neubau Schönhauser Allee 162. Soll noch in 2004 bezogen werden. * Schwedter Strasse 37 - 40. Eigentümerin ist die OFD. Standort wartet noch auf Erschließung. Handlungsfelder: * Erneuerung des Wohnungsbestandes weiterführen; * Erneuerung der kommunalen/sozialen Infrastruktur als Herausforderung; * Erneuerung der Wohngebietsstraße und Gehwege; * Wohnumfeldgestaltung; * Minderung der Defizite an Grün- und Spielflächen; Nach derzeitigem Stand soll der Sanierungszeitraum bis 2008 gehen. Diskussion zu Mietobergrenzen: Herr Winter S.T.E.R.N.; Herr Schmalohr BA 8 Verträge abgeschlossen und 9 Verträge in Vorbereitung. Zwei weitere Genehmigungen mit Auflagen (Sozialplan). Eine Versagung. Reden jetzt von vereinbarten Mieten nicht von Mietobergrenzen. Hoffen das die Verträge halten wenn das Urteil zu den Mietobergrenzen rechtskräftig wird. Voraussetzung ist immer ein festgesetzter Sozialplan. An ihm müssen sich die Mieten orientieren. Einspringen der Kommune - Härteausgleich - wird künftig häufiger notwendig werden. Beide Seiten müssen etwas davon haben. Gesamtpaket muss für Investor akzeptabel sein. Zu den abgeschlossenen Verträgen kann kein Widerspruch kommen. Allein die Versagungen können in Widerspruch gehen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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