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Auszug - Bauvoranfragen/Bauanträge
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Bauvoranfrage
E.-W.-Str. 95-97 Als
Gäste: Herr Engels, Bauherr; Herr Weber, Architekturbüro Kry & Weber; Frau Lindemann
und Frau Czaika, Planungsbüro. In diesem
Komplex sollen Altenpflegeheim, Nachbarschaftszentrum, betreutes Woh- nen,
Schülerinternat, Einzelhandel und Garage errichtet werden. Das
bisherige Altenheim soll abgerissen werden. Zur Prenzlauer Allee soll es
einege- schlossene
Bebauung geben. Zur Carl-Legien-Siedlung hin ist eine offene Bebauung vorgesehen.
Internat, mit ca. 180 Plätzen, soll von
zwei Gymnasien und der Ballett schule
genutzt werden. Das derzeitige Internat ist in einem desolatem Plattenbau un- tergebracht.
Der Senat will Internat privatisieren. Der Betreiber wird derzeit ge- klärt.
Ca. 60 Wohneinheiten betreutes Wohnen.
Begrünte Dachflächen sollen als
geschützter Freiflächenbereich durch ältere Bewohner
genutzt werden. Die Freifläche zwischen den Blöcken wird angehoben und darunter
die Garage gebaut. Soll einen Saal, auch für externe Veranstaltungen geben. Der
Komplex soll über die E.-W.-Str. erschlossen werden. Zu bestehender Wohnbe- bauung
gibt es ausreichende Abstandsflächen. Als Einzelhandel ist Kaisers vorgese hen.
Vor den
Läden gibt es eine Kollonade als Verbindung zu den ca. 130 PKW. Stellflä- chen.
Anlieferungen sollen über abgedeckelte Umfahrt erfolgen. Es ist eine zentrale Küche zur
Versorgung Internat und Pflege vorgesehen. Die Pflegeeinrichtung soll durch
Seniorenstiftung Prenzlauer Berg betrieben werden. Fläche: 30 000 m² ( WE: 10 200
m², GE: 14 000 m²) Auf
Nachfragen: Vorgaben
des Umgebungsschutzes des künftigen UNESCO-Schutzgebietes Carl- Legien-Siedlung
werden laut Gutachten nicht berührt. Zielen der Erhaltungsverord- nung wird
entsprochen. Der
Flächenerwerb ist mit WIP und Liegenschaftsfonds geklärt. Passiver Schallschutz
zur
Prenzlauer Allee hin, ist vorgesehen. Ende 2004 soll Baubeginn sein. Bauzeit
soll ca. 18
Monate betragen. Investitionsvolumen
beträgt ca. 35 Mio. Euro. Bezirksamt
begrüßt diese Planungen. Sieht Verbesserung für bestehende Wohnanlage. Zu
verhandeln ist noch die Umnutzung der bisher für Grünflächen vorgesehenen
Berei- che. Nach
§ 34 Bau GB zu errichten. Diese Position wird dem Senat mitgeteilt. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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