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Auszug - Freie Bahn über den Gleimtunnel
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- Anliegen der Antragsteller – Beseitigung von Gefahrenstellen auf Fußgängerinnenweg - Flächen im Gleimtunnelbereich im Besitz der OFD; Land Berlin hatte wegen absehbarer Kosten zur Sanierung des Tunnels die Flächenübernahme abgelehnt. - Änderungsvorschlag: Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Kosten sowie Berücksichtigung der Denkmalschutzbelange. - Abstimmung des geänderten Antrages „Das BA wird beauftragt zu prüfen, wie der Gleimtunnel als Baudenkmal erhalten bleiben kann und ob eine Verbindung der Teile des Mauerparks durch einen gefahrlosen Fußgängerweg möglich ist und wie hoch die Kosten sind.“ 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Es wird
folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird dringend aufgefordert, in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Institutionen, für einen gefahrlosen FußgängerInnenweg über den Gleimtunnel und damit eine Verbindung der Teile des Mauerparks zu sorgen. |
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