Auszug - Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Ostseestraße/Grellstraße  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.06.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Carrasco, Stapl1, berichtet zum erstellten Gutachten:

Frau Carrasco, Stapl1, berichtet zum erstellten Gutachten:

-          Städtebauliche Fehlentwicklungen nicht feststellbar.

-          Ca. ein Drittel des Gebiets unterliegt dem Denkmalschutz.

-          Bausubstanz der einzelnen Bereiche des Gebietes wurde vorgenommen.

Gutachter haben festgestellt:

-          Städtebaulicher Wert entsteht durch dichte Bebauung mit Häusern des 20. Jahrhunderts.

-          Entwicklung von Städtebau und Architektur ist in diesem Gebiet abzulesen.

Zu erhalten wäre:

-          Baustruktur, Bauweise, Freiflächenstruktur, Straßen.

-          Typische Funktionselemente wie Spielplätze, Grün.

-          Gebäudeformen.

Abklärung zu befürchtender Fehlentwicklungen wurde vorgenommen.

Schutzziel wäre:

Äußere Gestalt, städtebauliche Struktur dieses Gebietes zu erhalten. Das heißt Dachgeschossausbau, Wohnflächenerweiterungen wären damit nicht vereinbar.

Fa z i t :

Es gibt keine Gründe, eine solche Verordnung zu verwehren. Aber die damit einhergehenden Folgerungen würden vielen Beteiligten missfallen.

Aus städtebaulicher Sicht könnte das Gebiet entwickelt werden; mit der Erhaltungsverordnung wäre aber eine solche Entwicklung nicht möglich.

Darauf macht das BA aufmerksam.

Das Gutachten rät, eine solche Verordnung zu erlassen. Gibt über Jahrzehnte keine Anträge, keinen Veränderungsdruck.

 

Herr Schmidt-Hermsdorf‚ WBG Ostseeplatz‘, tritt vehement für den Erlass einer solchen VO ein und verspricht sich davon Vermeidung von Verdichtung und damit von Verdrängung sowie erhöhte Fördermittel und damit bessere Leistungen für die Bewohner. Völlig unverständlich ist ihm die Zeitdauer von 1,5 Jahren für die Erstellung dieses Gutachtens.

 

Herr Mindrup: Gründe gegen die VO sind nicht stichhaltig.

 

BzStR Federlein stellt fest, dass sich BA gar nicht positioniert hat, sondern nur die Konfliktlage völlig offen dargestellt hat.

 

Herr Mindrup hält die Haltung der Verwaltung für hochgradig problematisch.

(Gibt Schreiben von BzStR Federlein an die WBG ‚Ostseeplatz‘, das mit der Feststellung „mein Stadtplanungsamt empfiehlt, diese Erhaltungsverordnung nicht zu erlassen“ endet).

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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