Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Auszug - Konsequenzen aus dem Ausstieg ais der Anschlussfärderimg Wohnungsbbau
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Es
berichtet BzStR Köhne: ·
Betroffen sind
nur Mieter des 1. Förderungsweges (WBS). Insgesamt betrifft es 25.700 WE in Berlin, ca. 12.000 WE in Berlin-Ost,
davon 4.600 WE im Bezirk Pankow. ·
Wichtig ist auch
der Förderungszeitraum. In Berlin sind es die Jahre 1987 – 1995, das heißt:
Pankow ist ab 2008 vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen. ·
In den nächsten
Monaten wird es keine dramatischen Mietsteigerungen geben. ·
Den Betroffenen
wird geholfen: -
Wohnungsvermittlung -
Härtefallausgleiche a)
Umzugskostenzuschuss b)
Mietkostenausgleiche -
Mieterberatung/Mieterberatungsstellen. ·
Diese Maßnahmen
gelten bis 2004 und werden dann angepasst. Das heißt, für Pankow besteht die
Möglichkeit, aus Erfahrungen zu lernen. ·
Die Liste der im
Bezirk betroffenen Wohnungen wird persönlich an die Ausschussmitglieder
ausgereicht und ist vertraulich zu behandeln. ·
Die
Mieterberatung schreibt die betroffenen Mieter an. ·
Die DS 15/1398
des AHB ‚Mieterschutz bei Wegfall der Anschlussförderung im sozialen
Wohnungsbau‘ wurde an alle Ausschussmitglieder verteilt. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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